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Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 14/2026
Aus den Gemeinden
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Achtung - Wichtige Regeln nach § 35 Baugesetzbuch

In letzter Zeit werden im Außenbereich von Pünderich vermehrt Wohn- und Bauwagen abgestellt. Dies führt zu Beschwerden - die direkt an mich herangetragen werden oder aber zu direkten Anzeigen bei der Bauverwaltung. Ich möchte hiermit klarstellen, dass es nicht meine Aufgabe ist, als Dorfpolizist aufzutreten.

Beachten Sie, dass Wohn- und Bauwagen als bauliche Anlage bezeichnet werden, wenn sie längerfristig aufgestellt oder zu Wohn- oder Aufenthaltszwecken genutzt werden. Dadurch benötigen Sie eine Baugenehmigung. Planen Sie aktuell einen Wagen auf einem Gelände aufzustellen, informieren Sie sich vorher beim Bauamt, damit es nicht zu einer Nutzungsuntersagung kommt.

Rainer Nilles,
Ortsbürgermeister