Der Rasen sprießt und muss gemäht werden. Da Rasenmähen meist mit Lärm verbunden ist, ist es sinnvoll, bestimmte Spielregeln einzuhalten, um damit Ärger zwischen Nachbarn zu vermeiden.
Wann Rasenmäher betrieben werden dürfen regelt das Landes-Immissionsschutzgesetz.
Hiernach dürfen Rasenmäher in Wohngebieten werktags nur in der Zeit von 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr betrieben werden. Von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr ist Mittagsruhe.
Besonders lärmintensive Gartengeräte wie Freischneider, verbrennungsmotorbetriebene Rasentrimmer und -kantenschneider sowie Laubbläser und Laubsammler dürfen - auch im gewerblichen Bereich - nur werktags zwischen 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr sowie von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr betrieben werden.
Bei Störungen empfiehlt es sich, den Verursacher auf die Betriebszeiten hinzuweisen und auf die Zuwiderhandlung aufmerksam zu machen. Bei anhaltenden Verstößen setzen Sie sich bitte mit dem Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) in Verbindung.