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Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 19/2023
Verbandsgemeinde
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Einladung

zur Versammlung aller Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Liesenich zur Wahl eines Wehrführers/ einer Wehrführerin

Nach den Bestimmungen des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LBKG) wird der stellvertretende Wehrführer oder die stellvertretende Wehrführerin nach der Wahl durch die Feuerwehrangehörigen durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde auf die Dauer von zehn Jahren bestellt. Die Wahl des Wehrführers oder der Wehrführerin erfolgt in einer Versammlung aller Wahlberechtigten. Wahlberechtigt sind die aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr und die Angehörigen der Jugendfeuerwehr, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Die Versammlung zur Wahl des Wehrführers/der Wehrführerin der Feuerwehreinheit Liesenich findet am Donnerstag, den 22.06.2023, um 19:00 Uhr im Gemeindehaus der Ortsgemeinde Liesenich, Hauptstraße, 56858 Liesenich statt.

Tagesordnung:

1.

Begrüßung

2.

Wahl des Wehrführers/der Wehrführerin

3.

Verschiedenes

Zu dieser Versammlung werden hiermit gemäß § 14 Abs. 2 LBKG alle Wahlberechtigten, d. h. alle aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Liesenich eingeladen.

Zell (Mosel), den 08.05.2023

Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel) — Jürgen Hoffmann, Bürgermeister