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Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 21/2023
Aus den Gemeinden
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Öffentliche Bekanntmachung

Auslegung des Haushaltsplanentwurfs der Ortsgemeinde Walhausen für die Haushaltsjahre 2023 und 2024

Gemäß § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen nach Zuleitung an den Gemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes mit Anlagen der Ortsgemeinde Walhausen für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 liegt ab dem 30.05.2023 in der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Corray 1, Zimmer 37, während der Dienstzeiten öffentlich aus. Der Haushaltsplanentwurf kann ab diesem Zeitpunkt von den Einwohnern eingesehen werden.

Die Einwohner haben die Möglichkeit, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Corray 1, einzureichen.

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Walhausen für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 nebst Entwurf des Haushaltsplans und seiner Anlagen wurde dem Ortsgemeinderat zur Beschlussfassung zugeleitet. Die Beschlussfassung erfolgt nach Ablauf der Auslegungsfrist.

Zell (Mosel), den 16.05.2023
Verbandsgemeindeverwaltung
Jürgen Hoffmann
Bürgermeister