Öffentliche Zustellung
gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
für Herrn Wolfgang Bopp
Für Herrn Wolfgang Bopp, zuletzt wohnhaft Oberer Dorfgraben 15c, 55130 Mainz liegt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel) ein Schriftstück vom 02.05.2025 mit dem Aktenzeichen V05757/ KT34239372TK zur Abholung bereit.
Die Zustellung des Schriftstückes erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung, da sie auf andere Weise nicht möglich ist.
Die öffentliche Zustellung erfolgt mittels Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) unter „Amtliche Bekanntmachungen“.
Die Schriftstücke können vom Pflichtigen selbst oder von einem Bevollmächtigen unter Vorlage einer amtlich beglaubigten Vollmacht während den üblichen Sprechzeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Schloßstraße 69, Zimmer 2.08 eingesehen und in Empfang genommen werden.
Das Schriftstück gilt gemäß §10 Absatz 2 Satz 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.