Titel Logo
Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 23/2023
Verbandsgemeinde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Einladung

zur Versammlung aller Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Schauren zur Wahl eines Wehrführers / einer Wehrführerin

Nach den Bestimmungen des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LBKG) wird der stellvertretende Wehrführer oder die stellvertretende Wehrführerin nach der Wahl durch die Feuerwehrangehörigen durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde auf die Dauer von zehn Jahren bestellt. Die Wahl des Wehrführers oder der Wehrführerin erfolgt in einer Versammlung aller Wahlberechtigten. Wahlberechtigt sind die aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr und die Angehörigen der Jugendfeuerwehr, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Die Versammlung zur Wahl des Wehrführers/der Wehrführerin der Feuerwehreinheit Schauren findet am

Donnerstag, den 06.07.2023, um 18:30 Uhr

im Feuerwehrgerätehaus Schauren, Höhenweg 4, 56865 Schauren

statt.

Tagesordnung:

1.

Begrüßung

2.

Wahl des Wehrführers/der Wehrführerin

3.

Verschiedenes

Zu dieser Versammlung werden hiermit gemäß § 14 Abs. 2 LBKG alle Wahlberechtigten, d. h. alle aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Schauren eingeladen.

Zell (Mosel), den 31.05.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel)
Jürgen Hoffmann
Bürgermeister