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Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 29/2025
Zweckverbandsnachrichten
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Kurzprotokoll

Gremium:

Kindergarten-Zweckverband Strimmiger Berg

Sitzung am:

03.07.2025

Sitzungsraum:

Gemeindehaus der Ortsgemeinde Mittelstrimmig in Mittelstrimmig

Anwesend:

Bürgermeister Jürgen Hoffmann als Vorsitzender,

Hans-Werner Peifer, Willi Pies, Berthold Treins, Egon Thomas, Andreas Lehnert

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung der Sitzung

2. Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen u.ä. Zuwendungen

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Verbandsversammlung des Kindergartenzweckverbandes Strimmiger Berg beschließt die Annahme der angebotenen Zuwendung.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

3. Jahresabschluss des Kindergarten-Zweckverbandes Strimmiger Berg für das Haushaltsjahr 2021;

a) Feststellung des Jahresabschlusses

b) Entlastung des Verbandsvorstehers und des stellvertretenden Verbandsvorstehers

Die Verwaltung hat den Jahresabschluss des Kindergarten-Zweckverbandes Strimmiger Berg für das Haushaltsjahr 2021 erstellt.

Das Jahresergebnis wird wie folgt festgestellt:

1. Ergebnisrechnung

Gesamtbetrag der Erträge

Gesamtbetrag der Aufwendungen

Jahresergebnis

2. Finanzrechnung

Gesamtbetrag der ordentlichen Einzahlungen

Gesamtbetrag der ordentlichen Auszahlungen

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

Gesamtbetrag der außerordentlichen Einzahlungen

Gesamtbetrag der außerordentlichen Auszahlungen

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

Gesamtbetrag der Einzahlungen

Gesamtbetrag der Auszahlungen

Die Finanzrechnung weist im Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Einzahlungen und Auszahlungen einen Überschuss von 12.085,44 € aus, der sich aus der zeitlichen Verschiebung der tatsächlichen Ein- und Auszahlungen ergibt.

Der Überschuss im investiven Teil des Finanzhaushalts ergibt sich aus der jährlich zeitversetzten Endabrechnung der Baukostenumlage.

Mit dem Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 stellt sich die Schlussbilanz zum 31.12.2021 wie folgt dar:

I. Aktiva

Anlagevermögen

Umlaufvermögen

Bilanzsumme Aktiva

II. Passiva

Eigenkapital

Sonderposten

Rückstellungen

Verbindlichkeiten

Bilanzsumme Passiva

Die Bilanzsumme liegt um 8.566,60 € niedriger im Vergleich zur Schlussbilanz 2020.

Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.V.m § 114 Abs. 1 GemO beschließt die Verbandsversammlung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses. Sie entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Verbandsvorstehers und des stellvertretenden Verbandsvorstehers, soweit dieser den Verbandsvorsteher vertreten hat.

zu a)

Die Verbandsversammlung beschließt:

-

den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2021 festzustellen und

-

die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, sofern hierfür noch kein Beschluss vorliegt, noch nachträglich zu genehmigen.

Zu b)

Die Verbandsversammlung beschließt, dem Verbandsvorsteher und dem stellvertretenden Verbandsvorsteher - soweit er den Verbandsvorsteher vertreten hat - Entlastung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

4. Haushaltswirtschaft 2023;

Übertragung von Haushaltsmitteln in das Haushaltsjahr 2024

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Verbandsversammlung stimmt der Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2023 in das Haushaltsjahr 2024 zu und ermächtigt die Verwaltung, notwendige Verpflichtungen einzugehen und entsprechende Auszahlungen zu leisten.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

5. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für die Jahre 2025 und 2026 hat ab dem 16.06.2025 für 14 Tage ausgelegen. In dieser Zeit hatten die Einwohner die Möglichkeit, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. Diese Möglichkeit wurde nicht in Anspruch genommen.

Nach eingehender Beratung des Haushaltsplanes beschließt die Verbandsversammlung folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 zu erlassen:

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

das Jahresergebnis auf

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

die ordentlichen Auszahlungen auf

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

die außerordentlichen Einzahlungen auf

die außerordentlichen Auszahlungen auf

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

3. Festsetzung der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

2025:

0 EUR

2026:

0 EUR

4. Festsetzung der Kredite zur Liquiditätssicherung

2025:

38.000 EUR

2026:

40.000 EUR

5. Festsetzung des Gesamtbetrags der Verpflichtungsermächtigungen

2025:

0 EUR

2026:

0 EUR

6. Die Verbandsumlage wird für das Haushaltsjahr 2025 auf 30.150 EUR und für das Haushaltsjahr 2026 auf 11.100 EUR festgesetzt. Sie wird nach den gültigen Regelungen der Verbandsordnung auf die Verbandsmitglieder umgelegt.

7. Die Baukostenumlage wird für das Haushaltsjahr 2025 auf 2.500 EUR und für das Haushaltsjahr 2026 auf 5.000 EUR festgesetzt. Sie wird nach den gültigen Regelungen der Verbandsordnung auf die Verbandsmitglieder umgelegt.

8. Festsetzung der Wertgrenze zur Einzelveranschlagung von Investitionen 5.000 EUR

9. Die Bilanz des Kindergarten-Zweckverbandes Strimmiger Berg weist (nach den Jahresabschlussarbeiten) kein Eigenkapital aus.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

6. Mitteilungen und Anfragen

Zell (Mosel), den 09.07.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Jürgen Hoffmann, Verbandsvorsteher

Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses des Kindergarten-Zweckverbandes Strimmiger Berg für das Haushaltsjahr 2021

Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses des Kindergarten-Zweckverbandes Strimmiger Berg für das Haushaltsjahr 2021 wurde von der Verbandsversammlung in seiner Sitzung am 03.07.2025 gefasst.

In der gleichen Sitzung wurde dem Verbandsvorsteher und dem stellv. Verbandsvorsteher, soweit er den Verbandsvorsteher vertreten hat, Entlastung erteilt.

Der vorgenannte Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht; er ist in diesem Mitteilungsblatt unter dem Punkt 3 des Berichts über die Sitzung der Verbandsversammlung Kindergarten-Zweckverband Strimmiger Berg am 03.07.2025 abgedruckt.

Gemäß § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit geltenden Fassung, liegt der vorgenannte Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht an sieben Werktagen, und zwar in der Zeit vom 21.07.2025 bis einschließlich 29.07.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Zimmer 1.03, während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Zell (Mosel), den 09.07.2025
Jürgen Hoffmann, Verbandsvorsteher