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Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 30/2025
Aus den Gemeinden
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Abräumen von Grabreihen

Auf dem Friedhof in Neef ist die Ruhefrist einiger Grabfelder für Reihengrabstätten abgelaufen. Gemeint sind hiermit die zwei Grabreihen (10 Reihengräber), von der mittleren Zugangstreppe gesehen nach links Richtung Kapelle.

Um wieder ein einheitliches Bild auf unserem wunderschönen Friedhof zu erzielen, hat der Gemeinderat beschlossen, nach der Räumung - diese zwei Grabreihen ganz zu entfernen und dort neue Reihengräber anzulegen.

Bis zum 19.10.2025 sind alle Grabstätten in den oben genannten Grabreihen abzuräumen und die Grabmale zu entfernen. Die einzelnen Grabnutzer werden von mir noch per Brief verständigt.

Kommt der Grabnutzer diesem Aufruf nicht nach, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte abräumen zu lassen. Sofern dies der Fall ist, hat der jeweilige Angehörige / Verpflichtete die Kosten zu tragen. Dem Angehörigen / Verpflichteten werden dann die angefallenen Kosten zur Erstattung an die Ortsgemeinde Neef in Rechnung gestellt.

Harald Franzen
Ortsbürgermeister Neef
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