| Sitzungstermin: | Mittwoch, 10.08.2022 |
| Sitzungsbeginn: | 19:00 Uhr |
| Sitzungsende: | 20:23 Uhr |
| Ort, Raum: | Pfarrheim der Ortsgemeinde Alf, 56859 Alf |
Anwesenheit
Vorsitz
Herr Christian Bömer
Beigeordnete
Herr Dr. Markus Rink
Mitglieder
Herr Pascal Fuhrmann
Herr Stephan Henrichs
Herr Bernhard Hoffmann
Frau Rita Hoffmann
Herr Uwe Kräuter
Herr Günther Steffens
Frau Marion Stone
Frau Helga Wolff
- öffentlicher Teil -
Punkt 1
Eröffnung der Sitzung
Punkt 2
Ernennung des Ortsbürgermeisters, Vereidigung und Einführung in das Amt
Punkt 3
Verpflichtung eines Ratsmitgliedes
Der Vorsitzende, Herr Christian Bömer, verpflichtet Frau Marion Stone als Nachfolgerin für das aus dem Gemeinderat ausgeschiedene Ratsmitglied Herr Christian Bömer gemäß § 30 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.
Punkt 4
Neuwahl von Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
a) Wahl der / des Ersten Beigeordneten
Herr Dr. Markus Rink wird als Erster Beigeordneter der Ortsgemeinde Alf gewählt. Er nimmt die Wahl an. Die Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt erfolgt anschließend durch Herrn Ortsbürgermeister Christian Bömer.
b) Wahl der / des weiteren (zweiten) Beigeordneten
Frau Rita Hoffmann wird als (zweite) Beigeordnete der Ortsgemeinde Alf gewählt. Sie nimmt die Wahl an. Die Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt erfolgt anschließend durch Herrn Ortsbürgermeister Christian Bömer.
Punkt 5
Anschaffung eines Rasenmähers;
Genehmigung einer Eilentscheidung
Der Gemeinderat erteilt seine Zustimmung zu der getroffenen Eilentscheidung des Ortsbürgermeisters nach § 48 GemO bezüglich des Erwerbs eines Rasenmähers von der Fa. Ulmener Werkzeuge Gehl GmbH, Ulmen.
Punkt 6
Anschaffung einer Wildkrautbürste sowie eines Balkenmähers und Zubehör
Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat dem Ortsbürgermeister die Ermächtigung für die Anschaffung einer Wildkrautbürste und eines Balkenmähers mit Zubehör in Abstimmung mit den Gemeindearbeitern und dem Bauhofausschuss, im Rahmen der im Haushalt vorgesehenen Mittel, zu erteilen.
Punkt 7
Mitteilungen und Anfragen
- nichtöffentlicher Teil -
Punkt 8
Grundstücksangelegenheiten
Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat, den Ortsbürgermeister zu ermächtigen, die sich auf dem Betriebsgelände befindlichen Teile der Grundstücke zum Bodenrichtwert zu verkaufen. Der Käufer trägt die Vermessungs- und Übertragungskosten.
Punkt 9
Mitteilungen und Anfragen