| Gremium: | Gemeinderat der Ortsgemeinde Altstrimmig |
| Sitzung am: | 18.07.2024 |
| Sitzungsraum: | Gemeindehaus der Ortsgemeinde Altstrimmig in Altstrimmig |
| Anwesend: | Hans-Werner Peifer als Vorsitzender |
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| Georg Pies, Thomas Hansen, Wolfgang Jung, Jörg Gietzen, Volker Jung |
| Entschuldigt: | Tobias Zimmer, Jörg Huschet, Rainer Hoffmann |
Öffentlicher Teil
Der Vorsitzende verpflichtet die Ratsmitglieder gemäß § 30 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.
Der bei der Kommunalwahl am 9. Juni 2024 wiedergewählte Ortsbürgermeister Hans-Werner Peifer wird vom noch amtierenden Ersten Beigeordneten, Georg Pies, gemäß § 54 der Gemeindeordnung ernannt.
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der Gemeinderat beschließt, die vom Ministerium des Innern und für Sport erlassene Mustergeschäftsordnung in der Änderungsfassung der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern und für Sport vom 24. Juni 2016 für den Gemeinderat zu übernehmen.
Gemäß §§ 53 a Abs. 1 i. V. m. 40 Abs. 5 der Gemeindeordnung hat die Wahl in öffentlicher Sitzung, durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung, zu erfolgen.
Wahl des Ersten Beigeordneten
Für das Amt des Ersten Beigeordneten wird Georg Pies vorgeschlagen.
Herr Georg Pies wird als Erster Beigeordneter der Ortsgemeinde Altstrimmig gewählt. Er nimmt die Wahl an. Die Ernennung und Einführung in das Amt erfolgt anschließend durch Herrn Ortsbürgermeister Hans-Werner Peifer.
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der Gemeinderat beschließt, die Wahl der Ausschussmitglieder in offener Abstimmung durchzuführen.
Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Altstrimmig:
In den Rechnungsprüfungsausschuss werden folgende Mitglieder gewählt:
Ordentliche Mitglieder
| 1. | Jörg Gietzen |
| 2. | Rainer Hoffmann |
| 3. | Wolfgang Jung |
Aufstellung des Bebauungsplanes "Borwiese";
a) Beschlussfassung über die im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss § 10 Abs. 1 BauGB
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Zu a)
Der Gemeinderat Altstrimmig würdigt die eingegangenen Anregungen und Bedenken wie folgt:
| 1. | Schreiben/Fax/Mail der |
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| a. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, 10.04.2024 |
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| b. Deutsche Telekom Technik GmbH, 22.04.2024 |
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| c. Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach Verwaltungsstelle Kröv, 16.04.2024 |
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| d. Landesfischereiverband Rheinland-Pfalz, 14.05.2024 |
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| e. SGD-Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht, 02.05.2024 |
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| f. Handwerkskammer Koblenz, 13.05.2024 |
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| g. Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, 07.05.2024 |
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| h. Deutscher Wetterdienst, 24.04.2024 |
| Kenntnisnahme - kein Abwägungsbedarf | |
| 2. | Kreiswerke Cochem-Zell - Wasserversorgung, Schreiben vom 15.04.2024 |
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| Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind zu beachten. Planänderungen ergeben sich nicht. |
| 3. | Westnetz GmbH Regionalzentrum Rauschermühle, Schreiben vom 15.04.2024 |
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| Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind zu beachten. Planänderungen ergeben sich nicht. |
| 4. | Generaldirektion kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz Direktion Landesarchäologie, Schreiben vom 22.04.2024 |
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| Der Hinweis auf die Pflicht zur Bekanntgabe von Erdarbeiten ist redaktionell in den Planunter-lagen zu ergänzen. |
| 5. | Hunsrückverein e.V., Schreiben vom 24.04.2024 |
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| Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Planänderungen ergeben sich nicht. |
| 6. | Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord - Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz, Schreiben vom 14.05.2024 |
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| Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind zu beachten. Planänderungen ergeben sich nicht. |
| 7. | Kreisverwaltung Cochem-Zell, Schreiben vom 14.05.2024 |
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| Die Hinweise werden insgesamt zur Kenntnis genommen und sind zu beachten. Planänderungen ergeben sich nicht. |
| 8. | Landesamt für Geologie und Bergbau, Schreiben vom 15.05.2024 |
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| Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen und sind vom Bauherr zu beachten. Planänderungen ergeben sich nicht. |
| 9. | Forstamt Zell, Schreiben vom 12.06.2024 |
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| Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Auflagen sind vom Bauherrn zu beachten. |
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| Entsprechende Hinweise sind in die Planunterlagen aufzunehmen. |
Zu b):
Der Gemeinderat Altstrimmig beschließt - unter Berücksichtigung der zuvor genannten Beschlüsse - den Bebauungsplan "Borwiese" gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung.
Herr Bürgermeister Jürgen Hoffmann überreicht Herrn Hans-Werner Peifer und Herrn Georg Peis eine Ehrenurkunde des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz als Dank und Anerkennung für ihr langjähriges kommunalpolitisches Engagement.
9. Waldwirtschaft
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der Gemeinderat bestätigt die getroffenen Eilentscheidung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Zell (Mosel) zur Beauftragung einer anwaltlichen Vertretung.