Titel Logo
Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 41/2023
Aus den Gemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

Bauleitplanung der Ortsgemeinde Grenderich

hier: Erlass der Abrundungs- und Ergänzungssatzung „Preisstraße“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 34 Abs. 6 i. V. m. § 13 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Grenderich hat in seiner Sitzung am 14.06.2022 den im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführten Erlass der Abrundungs- und Ergänzungssatzung „Preisstraße“ als Satzung beschlossen. Die Satzung ist nachstehend abgedruckt und wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gegeben. Die Satzungsunterlagen werden bei der

Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), 56856 Zell (Mosel), Corray 3 (Sparkassengebäude, 1. Etage), Zimmer 4, während der allgemeinen Dienststunden (montags - donnerstags von 08.00 - 12.30 Uhr und von 13.00 - 16.00 Uhr, freitags durchgehend von 08.00 - 13.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Es wird auf Verlangen auch Auskunft über den Inhalt der Abrundungs- und Ergänzungssatzung erteilt.

Der Geltungsbereich der Abrundungs- und Ergänzungssatzung ist in dem nachfolgend abgedruckten Lageplanausschnitt mit einer roten Linie umrandet.

Ergänzungssatzung

Gemäß Beschluss des Gemeinderates der Ortsgemeinde Grenderich vom 14.06.2022 wird für die Ortsgemeinde Grenderich folgende Satzung erlassen:

§ 1

Aufgrund § 24 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) sowie der §§ 10 und 9 Abs. 1 und 1a Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), jeweils in der zur Zeit geltenden Fassung, beschloss der Gemeinderat der Ortsgemeinde Grenderich in seiner Sitzung am 14.06.2022 den Erlass der Abrundungs- und Ergänzungssatzung „Preisstraße“ im vereinfachten Verfahren als Satzung.

§ 2

Die Abrundungs- und Ergänzungssatzung „Preisstraße“ umfasst die Fläche des in der Planurkunde gemäß § 3 dieser Satzung dargestellten Grundstücks der Gemarkung Grenderich, Flur 5, Flurstück 119.

§ 3

Bestandteile dieser Satzung sind:

a) die Planzeichnung

b) die planungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 BauGB

c) die Begründung

§ 4

Die Abrundungs- und Ergänzungssatzung „Preisstraße“ tritt gemäß § 34 Abs. 6 in Verbindung mit § 10 Abs. 3 BauGB mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft.

Hinweise:

1. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) über die Entschädigung von eintretenden Vermögensnachteilen durch diesen Bebauungsplan sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

2. Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gemäß § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB und Mängel der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde-/Verbandsgemeindeverwaltung geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist dazulegen.

3. Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der zur Zeit geltenden Fassung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an als gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

(1) die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

(2) vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Grenderich, den 04.10.2023
Gemeindeverwaltung Grenderich
Wolfgang Wallrath, Ortsbürgermeister