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Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 43/2025
Aus den Gemeinden
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Bewirtung der Weinlounge Zell für den Zeitraum 02.01.26 – 01.01.27

Mit dem Ziel, die Weinlounge Zell an möglichst vielen Tagen für Besucher zu öffnen, gibt die Stadt Zell (Mosel) auch für 2026 im Rahmen einer Ausschreibung allen Interessierten die Möglichkeit, sich um eine Bewirtung der Weinlounge zu bewerben. In Zell ansässige Winzer, Gastronomen, Gewerbetreibende oder Vereine sind nach der Benutzungsordnung berechtigt, die Weinlounge anzumieten und zu betreiben.

Es ist vorgesehen im kommenden Jahr die Weinlounge von ein oder zwei „Langzeitpächtern“ bewirtschaften zu lassen. Für „Kurzpächter“ steht grds. der Zeitraum 01. Juli bis 16. August zur Verfügung. Die Mindestmietdauer in diesem Zeitraum beträgt 1 Woche. Alternativ wäre auch von Vereinen oder Organisationen eine Kooperation mit dem „Langzeitpächter“ zu bestimmten Terminen möglich.

Die Belegung in den Wintermonaten sollte zumindest an den Wochenenden Freitag bis Sonntag erfolgen.

Für alle Nutzer gilt die Benutzungsordnung, welche bei der Stadtverwaltung eingesehen werden kann. Weiterhin besteht die Verpflichtung den aktuellen Stadtwein auf der Weinkarte zu einem festgesetzten Preis anzubieten.

Interessenten können ihre Bewerbung mit Terminwunsch bis 05. November 2025 schriftlich formlos an die Stadtverwaltung Zell (Mosel) oder per E-Mail an stadtmarketing@zellmosel.de senden.

Damit im Falle einer Terminüberschneidung eine Ausweichmöglichkeit geprüft werden kann, bitten wir, auch einen gewünschten Ersatztermin zu benennen.

Zell, den 10. Oktober 2025
Stadtverwaltung Zell (Mosel)
Hans-Peter Döpgen
Stadtbürgermeister