Wir weisen darauf hin, dass zum 15. November 2022 die 4. Rate der Vorausleistung auf den wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag für das Jahr 2022 fällig wird.
Die jeweiligen Beitragspflichtigen haben bereits einen entsprechenden Beitragsbescheid erhalten.
Bitte überweisen Sie den Ausbaubeitrag so rechtzeitig, dass dieser am Fälligkeitstag auf einem Konto der Verbandsgemeindekasse Zell (Mosel) gutgeschrieben ist.
Falls Sie uns für den Straßenausbaubeitrag eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird dieser zum Fälligkeitstermin von Ihrem Konto abgebucht.