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Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 45/2023
Aus den Gemeinden
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Kurzprotokoll über die Sitzung des Gemeinderates

Gremium:

Gemeinderat der Ortsgemeinde Schauren

Sitzung am:

06.02.2023

Sitzungsraum:

Gemeindehaus der Ortsgemeinde Schauren in Schauren

Anwesend:

Andreas Rössel als Vorsitzender, Udo Schmitz, Katrin Dietrichs, Gerhard Simon, Daniel Link, Dieter Heib, Patrick Henrici, Marco Justen, Michael Rössel

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1.

Eröffnung der Sitzung

2.

Einwohnerfragestunde

Nichtöffentlicher Teil

3.

Vertragsangelegenheit

Folgende Beschlüsse wurden gefasst:

Beschluss 1:

Der Gemeinderat trifft die Grundsatzentscheidung den Verträgen näherzutreten.

Beschluss 2:

Der Gemeinderat beschließt, den Verträgen näherzutreten und beauftragt den Vorsitzenden die Verträge gemeinsam mit der Verwaltung auszuarbeiten.

Beschluss 3

Der Gemeinderat beauftragt den Ortsbürgermeister und die Verwaltung, die Realisierung zu prüfen und mögliche Vertrags-Konstellationen mit den betroffenen Kommunen auszuarbeiten.

4.

Mitteilungen und Anfragen

Öffentlicher Teil

5.

Festsetzung der Forstwirtschaftspläne für die Forstwirtschaftsjahre 2023 und 2024

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Der Gemeinderat beschließt nach eingehender Beratung:

1)

Dem von der Forstverwaltung vorgelegten Forstwirtschaftsplan für die Forstwirtschaftsjahre 2023 und 2024 wird zugestimmt.

2)

Für die Jahre 2023 und 2024 werden jeweils festgesetzt:

a) das Einschlagsoll in der Gesamtnutzung auf je

310 Festmeter,

b) die Ausgaben für Holzernte und übrige Betriebsarbeiten auf je

17.730,00 EUR.

6.

Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement"

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Der Gemeinderat beschließt, am Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement" teilzunehmen. Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende Förderanträge zu stellen.

7.

Bauantrag auf Neubau einer Schwimmhalle in Schauren;

Abweichung von den Vorschriften der Landesbauordnung

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Der Gemeinderat Schauren beschließt nach eingehender Beratung, den Bauherrn für das beantragte Bauvorhaben hinsichtlich der Unterschreitung des nach Landesbauordnung vorgeschriebenen Abstandes zum Nachbargrundstück (Flurstück 48/31) die Zustimmung zu erteilen.

8.

Mitteilungen und Anfragen

Schauren, 27.10.2023
Gemeindeverwaltung
Andreas Rössel, Ortsbürgermeister