| Gremium: | Gemeinderat der Ortsgemeinde Schauren |
| Sitzung am: | 06.02.2023 |
| Sitzungsraum: | Gemeindehaus der Ortsgemeinde Schauren in Schauren |
| Anwesend: | Andreas Rössel als Vorsitzender, Udo Schmitz, Katrin Dietrichs, Gerhard Simon, Daniel Link, Dieter Heib, Patrick Henrici, Marco Justen, Michael Rössel |
Öffentlicher Teil
| 1. | Eröffnung der Sitzung |
| 2. | Einwohnerfragestunde |
| Nichtöffentlicher Teil | |
| 3. | Vertragsangelegenheit Folgende Beschlüsse wurden gefasst: Beschluss 1: Der Gemeinderat trifft die Grundsatzentscheidung den Verträgen näherzutreten. Beschluss 2: Der Gemeinderat beschließt, den Verträgen näherzutreten und beauftragt den Vorsitzenden die Verträge gemeinsam mit der Verwaltung auszuarbeiten. Beschluss 3 Der Gemeinderat beauftragt den Ortsbürgermeister und die Verwaltung, die Realisierung zu prüfen und mögliche Vertrags-Konstellationen mit den betroffenen Kommunen auszuarbeiten. |
| 4. | Mitteilungen und Anfragen |
| Öffentlicher Teil | |
| 5. | Festsetzung der Forstwirtschaftspläne für die Forstwirtschaftsjahre 2023 und 2024 |
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der Gemeinderat beschließt nach eingehender Beratung:
| 1) | Dem von der Forstverwaltung vorgelegten Forstwirtschaftsplan für die Forstwirtschaftsjahre 2023 und 2024 wird zugestimmt. |
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| 2) | Für die Jahre 2023 und 2024 werden jeweils festgesetzt: |
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| a) das Einschlagsoll in der Gesamtnutzung auf je | 310 Festmeter, |
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| b) die Ausgaben für Holzernte und übrige Betriebsarbeiten auf je | 17.730,00 EUR. |
6. | Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement" Folgender Beschluss wurde gefasst: Der Gemeinderat beschließt, am Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement" teilzunehmen. Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende Förderanträge zu stellen. |
7. | Bauantrag auf Neubau einer Schwimmhalle in Schauren; Abweichung von den Vorschriften der Landesbauordnung Folgender Beschluss wurde gefasst: Der Gemeinderat Schauren beschließt nach eingehender Beratung, den Bauherrn für das beantragte Bauvorhaben hinsichtlich der Unterschreitung des nach Landesbauordnung vorgeschriebenen Abstandes zum Nachbargrundstück (Flurstück 48/31) die Zustimmung zu erteilen. |
8. | Mitteilungen und Anfragen |