Beim Fundbüro der Verbandsgemeindeverwaltung in Zell (Mosel), Corray 1, Zimmer 10, sind
- ein einzelner kleiner Schlüssel,
- eine Taschenlampe
- ein Regenschirm
- ein Fahrrad
als gefunden abgegeben worden.
Die Eigentümer können ihre Rechte beim Fundbüro geltend machen.
Die uns abgegebenen bzw. gemeldeten Fundaschen sind auch im Internet unter www.zell-mosel.de (Menü „Bürgerservice-Rathaus“, Unterpunkt „Fundsachen“) abrufbar.