Titel Logo
Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 51/2025
Zweckverbandsnachrichten
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung

Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes Pünderich

für das Wirtschaftsjahr 2026

Die Verbandsversammlung hat am 08.12.2025 aufgrund des § 7 Abs. 1 Nr. 8 und des § 10 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl.S. 476), der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), der §§ 15 ff. der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) vom 05.10.1999 (GVBl. S. 373 ff.) und der Verbandsordnung des Zweckverbandes vom 21.06.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die – nachdem die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben hat – hiermit bekannt gemacht wird.

§ 1

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 wird

(in Klammern die Ansätze des Vorjahres)

1. im Erfolgsplan

in den Erträgen auf

434.000 EUR

(428.000 EUR)

in den Aufwendungen auf

434.000 EUR

(428.000 EUR)

2. im Vermögensplan

in den Einnahmen auf

365.000 EUR

(320.000 EUR)

in den Ausgaben auf

365.000 EUR

(320.000 EUR)

festgesetzt.

§ 2

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 100.000 EUR festgesetzt.

§ 3

(1) Der Zweckverband erhebt Betriebs- und Baukostenzuschüsse.

Grundlage für die Erhebung dieser Zuschüsse sind die im Wirtschaftsjahr 2026 veranschlagten Aufwendungen und Ausgaben, vermindert um die Deckungsbeiträge, die als Erträge und Einnahmen von Dritten veranschlagt sind.

Betriebskostenzuschüsse werden wie folgt erhoben:

a) für den Betriebsaufwand nach § 7 Abs. 3 der Verbandsordnung:

393.900,00 EUR

b) für den Verwaltungsaufwand nach § 5 Abs. 2 der Verbandsordnung:

24.000,00 EUR

c) für die Abwasserabgabe nach dem Abwasserabgabengesetz:

12.100,00 EUR

Summe a) bis c)

430.000,00 EUR

Baukostenzuschüsse werden wie folgt erhoben:

d) Investitionen für Erneuerungsmaßnahmen auf der Kläranlage

365.000,00 EUR

e) Erstattung der Tilgungsleistungen für zinslose Landesdarlehen

0,00 EUR

Summe d) bis e)

365.000,00 EUR

(2) Von den Betriebs- und Baukostenzuschüssen nach Abs. 1 entfallen auf

a) Betriebskostenzuschüsse gemäß Abs. 1 a) – b) =

417.900,00 EUR

- Aufteilung nach Einwohnergleichwerten, § 7 Abs. 3, § 11 Abs. 3 und § 9 Abs. 1 a) Verbandsordnung -

Verbandsgemeinde Traben-Trarbach:

61,350 v.H.

=

256.382,00 EUR

Verbandsgemeinde Zell (Mosel):

38,650 v.H.

=

161.518,00 EUR

100,000 v.H.

=

417.900,00 EUR

b) Betriebskostenzuschüsse gemäß Abs. 1 c) =

12.100,00 EUR

- Aufteilung entsprechend der Jahresschmutzwassermenge der Verbandsmitglieder -

Verbandsgemeinde Traben-Trarbach:

59,198 v.H.

=

7.163,00 EUR

Verbandsgemeinde Zell (Mosel):

40,802 v.H.

=

4.937,00 EUR

100,000 v.H.

=

12.100,00 EUR

c) Baukostenzuschüsse gemäß Abs. 1 d) =

365.000,00 EUR

Aufteilung nach Einwohnergleichwerten und Abwassermengen, § 7 Abs.1 und § 9 Abs. 1a) und b) der Verbandsordnung:

Verbandsgemeinde Traben-Trarbach:

60,704 v.H.

= 221.570,00 EUR

Verbandsgemeinde Zell (Mosel):

39,296 v.H.

= 143.430,00 EUR

100,000 v.H.

=

365.000,00 EUR

(3) Der Zweckverband erhebt Vorausleistungen auf die Betriebskostenzuschüsse gemäß Abs. 2a) zum 15.02., 15.04., 15.07. und 15.10.2026 von je 25 v.H. der auf die Verbandsmitglieder entfallenden Beträge.

Außerdem erhebt der Zweckverband Vorausleistungen auf die Baukostenzuschüsse gemäß Absatz 2 c) nach dem Ausgabenbedarf.

(4) Die Betriebskostenzuschüsse, die Baukostenzuschüsse und die Erstattungsbeträge werden nach Ablauf des Wirtschaftsjahres endgültig festgesetzt. Zuviel gezahlte Beträge werden erstattet, zu wenig gezahlte Beträge sind nachzuentrichten.

56856 Zell (Mosel), 19.12.2025
Abwasserzweckverband Pünderich
Jürgen Hoffmann
Verbandsvorsteher