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Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell
Ausgabe 20/2023
Aus den Ortsgemeinden
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Bekanntmachung

Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Pelm

Bekanntmachung des Tages der Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Pelm und über die Einreichung von Wahlvorschlägen

I.

Herr Udo Platten hat sein Amt als Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Pelm zum 30. April 2023 niedergelegt. Sofern die Stelle des Ortsbürgermeisters während der Wahlzeit des Gemeinderates vorzeitig frei wird, muss unter Beachtung des § 60 Abs. 2 KWG für den Rest der Wahlzeit eine gesonderte Urwahl anberaumt werden. Die Wahl hat spätestens drei Monate nach Freiwerden der Stelle zu erfolgen (§ 53 Abs. 5 Satz 2 GemO).

Am Sonntag, 30. Juli 2023, findet die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Pelm statt. Eine etwa notwendig werdende Stichwahl wird am Sonntag, 13. August 2023, durchgeführt. Aufgrund des § 62 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und des § 74 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (KWO) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin / Ortsbürgermeisters auf.

II.

Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen sowie von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Parteien und Wählergruppen können auch eine gemeinsame Bewerberin oder einen gemeinsamen Bewerber in einem gemeinsamen Wahlvorschlag benennen.

Parteiwahlvorschläge und Wahlvorschläge mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen sind in einer Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde, Wahlvorschläge nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen in einer Versammlung, zu der die Wahlberechtigten der Gemeinde sind, in geheimer Abstimmung aufzustellen. Eine gemeinsame Bewerberin oder ein gemeinsamer Bewerber kann auch in geheimer Abstimmung einer gemeinsamen Versammlung von wahlberechtigten Mitgliedern/Anhängerinnen und Anhängern/ Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Parteien und Wählergruppen gewählt werden.

Eine Partei, die unter § 16 Abs. 4 KWG fällt, muss spätestens am 54. Tag vor der Wahl, das ist am 06. Juni 2023, bis 18 Uhr bei der Landeswahlleiterin oder dem Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz, Mainzer Straße 14-16, 56130 Bad Ems, die Teilnahme an der Wahl anzeigen und ihre Eigenschaft als Partei im Sinne des Parteiengesetzes nachweisen. Dies entfällt, wenn die entsprechende Bestätigung zur Wahl der derzeitigen Vertretungskörperschaft eingereicht worden war.

III.

Die Wahlvorschläge müssen von einer Mindestzahl von Wahlberechtigten des Wahlgebiets, die den Wahlvorschlag unterstützen, unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften), soweit die Wahlvorschlagsträger nicht nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.

Die Wahlvorschlagsträger sind für die Beibringung einer ausreichenden Zahl gültiger Unterstützungsunterschriften ausschließlich selbst verantwortlich. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden. In einem Wahlvorschlag zur Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters darf nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden.

Der Wahlvorschlag muss von mindestens 25 wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein. Bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen, auf die § 16 Abs. 3 KWG zutrifft, bedarf es keiner Unterstützungsunterschriften. Das Gleiche gilt, wenn sich der bisherige Ortsbürgermeister bewirbt.

IV.

Der vollständig unterzeichnete Wahlvorschlag soll mit den erforderlichen Anlagen möglichst frühzeitig bei dem zuständigen Wahlleiter, Herrn Helmut Britz, Hauptstraße 42, 54570 Pelm oder bei der zuständigen Verbandsgemeinde, Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Wahlamt, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein eingereicht werden. Die Einreichungsfrist läuft am 48. Tag vor der Wahl ab, das ist am Montag, dem 12. Juni 2023, 18 Uhr.

V.

Vordrucke für Wahlvorschlag, Niederschrift über die Benennung der Bewerberin oder des Bewerbers, Zustimmungserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers und Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerberin oder des Bewerbers sind bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung erhältlich. Amtliche Formblätter für die Unterstützungsunterschriften werden auf Anforderung von der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung kostenfrei abgegeben.

Pelm, 19. Mai 2023
Helmut Britz, Erster Beigeordneter als Wahlleiter
für die Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters