Die Vorsitzende beantragt gem. § 34 (7) GemO die Tagesordnung um den Punkt „Wassereintritt Grundschule Thalfang“ als TOP 3 zu ergänzen. Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Sodann wird folgende geänderte Tagesordnung beraten:
| I. Öffentlicher Teil: | |
| 1. | Änderung Flächennutzungsplan – Freiflächenphotovoltaik; |
| Projektvorstellung PV Kraftwerk Malborn |
| 2. | Änderung Flächennutzungsplan – Freiflächenphotovoltaik; |
| Gemeinsamer Antrag der Fraktionen im Verbandsgemeinderat |
| 3. | Wassereintritt Grundschule Thalfang |
| 4. | Umbau Feuerwehrgerätehaus Dhronecken; |
| Vergabe der Planungsleistungen nach HOAI |
| 5. | Erholungs- und Gesundheitszentrum; |
| Grundsatzbeschluss zum Einbau der neuen Heizungsanlage |
| 6. | Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI); |
| Grundsatzbeschluss zur Verwendung der Mittel |
I. Öffentlicher Teil
Zu TOP 1: Änderung Flächennutzungsplan – Freiflächenphotovoltaik; Projektvorstellung PV Kraftwerk Malborn
Die Vorsitzende begrüßt die Anwesenden Vertreter der Firma Solibra System Montage GmbH. Diese stellen anhand einer Power-Point-Präsentation das Projekt „PV Kraftwerk Malborn“ vor. Hier soll auf einer Fläche von ca. 13,45 ha eine Freiflächenphotovoltaikanlage mit einer geplanten Anlagenjahresproduktion von ca. 13 MWh installiert werden. Die Einbindung in das Landschaftsbild wird anhand von 3D-Simulationsbildern verdeutlicht. Im Anschluss beantworten die Projektierer die Fragen der Ausschussmitglieder.
Beschluss:
Es wird kein Beschluss gefasst.
Zu TOP 2: Änderung Flächennutzungsplan – Freiflächenphotovoltaik; Gemeinsamer Antrag der Fraktionen im Verbandsgemeinderat
Die Ortsbürgermeister/innen haben in ihrer Dienstbesprechung am 02.11.2022 dem Verbandsgemeinderat empfohlen, grundlegende Parameter (Kriterien / Merkmale) zur Nutzung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in informellen Leitlinien festzulegen. Hiermit soll u.a. auch einer möglichen Gefahr von unreguliertem Zuwachs an Freiflächen-Photovoltaikanlagen vorgebeugt werden.
Der Verbandsgemeinderat hat daraufhin am 14. Dezember 2022 einstimmig beschlossen, einen Leitfaden / Konzept für die Steuerung, Errichtung und Nutzung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen (inkl. Agro-PV) zu erstellen und dabei insbesondere die Belange der Landwirtschaft zu berücksichtigen. Der Beschluss erfolgte einstimmig.
Der Ortsgemeinderat Gräfendhron hat bereits am 12.12.2022 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Erneuerbare Energien“ und „Erneuerbare Energien 2“ gefasst und beantragt, den Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf entsprechend anzupassen. Am 26.04.2023 erfolgte seitens der Ortsgemeinde Gräfendhron der Entwurfsbeschluss zum Bebauungsplan. Außerdem soll ein Antrag auf landesplanerische Stellungnahme nach § 20 Landesplanungsgesetz gestellt werden. Der Antrag liegt der Verwaltung vor, wurde aber noch nicht an die Untere Landesplanungsbehörde weitergeleitet. Darüber hinaus hat die Ortsgemeinde Gräfendhron bereits ein Ingenieurbüro mit der Planung beauftragt und Verträge mit einem Investor abgeschlossen. Ebenso wurden bereits Verhandlungen mit den privaten Grundstückseigentümern geführt.
Die Ortsgemeinde Berglicht hat bisher lediglich den Aufstellungsbeschluss (23.03.2023) gefasst. Die Grundstücke stehen alle im Eigentum der Ortsgemeinde Berglicht. Das Projekt soll im Zusammenhang mit dem Repowering des Windparks Berglicht verwirklicht werden.
Beide Projekte wurden dem Bau- und Liegenschaftsausschuss am 29.06.2023 vorgestellt. Am 12.07.2023 hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, für beide Projekte den Flächennutzungsplan entsprechend fortzuschreiben.
In der Sitzung am 12.10.2023 hat der Verbandsgemeinderat über einen gemeinsamen Antrag aller im Verbandsgemeinderat vertretenen Fraktionen beraten und folgenden Beschluss gefasst:
„Der Verbandsgemeinderat beschließt, bis auf Weiteres auf landwirtschaftlichen Nutzflächen keine Freiflächen-Photovoltaikanlagen zuzulassen. Die weitere Vorgehensweise und die bereits vorliegenden Beschlüsse zu der Thematik sollen erneut in den zuständigen Ausschüssen beraten werden.“
Der Bau- und Liegenschaftsausschuss sollte nunmehr einen empfehlenden Beschluss dahingehend fassen, ob
| 1. | ein Leitlinien- / Kriterienkatalog zur Nutzung von Freiflächenphotovoltaik in der Verbandsgemeinde Thalfang erstellt wird, |
| 2. | die bereits beschlossenen Änderungen des Flächennutzungsplanes für die Projekte in Berglicht und Gräfendhron weitergeführt werden. |
Während einer intensiven Diskussion der Ausschussmitglieder ist man mehrheitlich der Meinung, dass bereits entsprechende Beschlussempfehlungen gefasst worden sind und eine Zurückverweisung der Angelegenheit an den Bau- und Liegenschaftsausschuss nicht zielführend sei. Fraglich sei, ob die bereits gefassten Beschlüsse des Verbandsgemeinderates Bestandskraft haben.
Ausschussmitglied Detlef Jochem stellt sodann folgende Anträge:
| 1. | Es ist zu prüfen, ob die bereits gefassten Beschlüsse rechtlich in Ordnung sind und das der Verbandsgemeinderat über einen Kriterienkatalog entscheiden soll. |
| 2. | Es ist zu prüfen, ob die Beschlüsse bezüglich den Ortsgemeinde Gräfendhron und Berglicht Bestandskraft haben. |
Beschluss:
Die Beschlüsse erfolgen jeweils einstimmig.
Zu TOP 3: Wassereintritt Grundschule Thalfang
Die Vorsitzende schildert den Sachverhalt zum Wassereintritt in der Grundschule. Die Dachfläche wurde bereits an mehreren Stellen geöffnet, um die Schadstelle zu lokalisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt konnte die Undichtigkeit jedoch noch nicht gefunden werden. Nach Rücksprache der Bauabteilung mit der ausführenden Dachdeckerfirma ist hierzu eine großflächige Öffnung des betroffenen Bereiches notwendig. Dieser Aufwand wird ganzheitlich als unabweisbare Maßnahme angesehen. Diese Öffnung wird bei geeigneten Witterungsverhältnissen schnellstmöglich ausgeführt. Des Weiteren werden in den Räumlichkeiten des Verwaltungstraktes sowie im Materiallager und einem Klassenraum zeitnah Raumluftmessungen erfolgen, um eine mögliche Belastung durch Schimmelsporen festzustellen. Unabhängig vom Ergebnis der Messungen soll eine zügige Sanierung der Dachfläche stattfinden, ein Kostenansatz für den Haushalt 2024 wurde bereits vom Ausschuss als Empfehlung an den Verbandsgemeinderat beschlossen. In naher Zukunft ist zu beraten, ob eine andere Dachform in Frage kommt oder das Flachdach beibehalten werden soll. In diesem Fall stellt sich die Frage, ob die wartungsintensiven und oft undichten Glaskuppeln wegfallen oder durch andere Lösungen ersetzt werden sollten.
Beschluss:
Der Bau- und Liegenschaftsausschuss ist mit der im Sachverhalt beschriebenen Vorgehensweise einverstanden.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 4: Umbau Feuerwehrgerätehaus Dhronecken; Vergabe der Planungsleistungen nach HOAI
In seiner Sitzung vom 14.12.2022 hat der Verbandsgemeinderat das Fahrzeugkonzept 2023 bis 2029 beschlossen. Demnach sollen die bisher vorhandenen Tragkraftspritzenanhänger (TSA) sukzessive ersetzt werden.
Für die Feuerwehr Dhronecken ist demnach die Anschaffung eines MTF (Mannschaftstransportfahrzeug) vorgesehen. Nach dem neuen Fahrzeugkonzept soll nunmehr ein TSF (Tragkraftspritzenfahrzeug) angeschafft werden.
Das Feuerwehrgerätehaus (FWGH) Dhronecken bietet zwar die nötige Grundfläche, jedoch nicht die notwendige Einfahrts- und Deckenhöhe. Um dies zu gewährleisten, ist eine bauliche Veränderung notwendig. Hierzu muss der Sturz des vorhandenen Tores höhergelegt und die bestehende Deckenkonstruktion zum Dachraum hin entfernt werden. Hier ist die aufstehende Dachkonstruktion zu modifizieren, die Stützbalken unter der Firstpfette sind abzufangen. Die Maßnahme ist nach § 61 Landesbauordnung genehmigungspflichtig.
Für die Planleistungen und die Tragwerksplanungen wurde ein Honorarangebot beim Planungsbüro Sommerfeld angefordert, da dieses bereits den Anbau im Jahre 2003 begleitet hat. Für Planleistungen wurde ein Angebot in Höhe von 5.100 € netto und für die Tragwerksplanung ein Angebot in Höhe von 1.900 € netto abgegeben.
Nach kurzer Beratung ist der Ausschuss der Meinung, die Leistungen unter Beschreibung des genauen Leistungsverzeichnisses oder nach der HOAI zu vergeben.
Beschluss:
Der Bau- und Liegenschaftsausschuss beschließt, die Planleistungen sowie die Tragwerksplanung unter Beschreibung des genauen Leistungsverzeichnisses oder nach HOAI an das Planungsbüro Roland Sommerfeld, Nußbaumweg 17, 54424 Thalfang zum Gesamtangebotspreis in Höhe von 7.000 € netto zu vergeben (8.120 € brutto).
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu TOP 5: Erholungs- und Gesundheitszentrum; Grundsatzbeschluss zum Einbau der neuen Heizungsanlage
In der Sitzung des Bau- und Liegenschaftsausschusses am 11.04.2023 wurde den Mitgliedern anhand einer Präsentation das Sanierungskonzept „EGZ Thalfang; Trinkwassererwärmung, Trinkwasserbereitung, Wärmeversorgung und Gebäudeautomation“ durch das Ingenieurbüro Invertec vorgestellt.
Die Wärmeversorgung des EGZ Thalfang erfolgt derzeit über zwei Gasbrennwert-Heizkessel. Beide Heizkessel wurden im Zuge der Gebäudeerrichtung installiert und sind entsprechend veraltet und abgängig. Es wurden bereits mehrfach Reparaturen an den Kesselkörpern vorgenommen, nachdem Undichtigkeiten durch Materialrisse aufgetreten waren.
Im vorgestellten Sanierungskonzept wurden neben den unabdingbaren Sanierungen der Anlagentechnik folgende drei Varianten zur Ertüchtigung der Heizungsanlage erörtert:
| 1. | Wärmeerzeugung Neu: |
| Die vorhandenen Heizkessel werden durch neue Gas-Brennwert-Heizkessel ersetzt. Der fossile Energieträger Erdgas wird weiter für die Erzeugung der Wärmenergie genutzt. Der Anschluss ans Nahwärmenetz bleibt vorerst bestehen. |
| 2. | Wärmeerzeugung Neu ohne fossile Brennstoffe: |
| Die vorhandenen Heizkessel werden ersatzlos demontiert. Im Außenbereich wird eine Heizzentrale aufgestellt von der aus die Wärmerzeugung des EGZ erfolgt. In Beton-Fertigbauweise werden die Räumlichkeiten für die Brennwert-Heizkessel und das Brennstofflager hergestellt. Als Energieträger werden Holzpellets verwendet. Die Leistung der Heizkessel werden auf den Bedarf des EGZ abgestimmt. Die bisherige Verwendung fossiler Brennstoffe entfällt. Der Anschluss ans Nahwärmenetz bleibt vorerst bestehen. |
| 3. | Wärmeerzeugung Neu ohne fossile Brennstoffe unter Einbindung in das vorhandene Nahwärmenetz: |
| Die vorhandenen Heizkessel werden ersatzlos demontiert. Wie auch in der Variante 2 wird im Außenbereich eine Heizzentrale aufgestellt von der aus die Wärmerzeugung des EGZ erfolgt. In Beton-Fertigbauweise werden die Räumlichkeiten für die Brennwert-Heizkessel und das Brennstofflager hergestellt. Als Energieträger werden Holzpellets verwendet. Die Leistung der Heizkessel werden auf den Bedarf des EGZ und der Verwaltungsgebäude nördlich des EGZ (Betriebsgebäude-Rathaus usw.) abgestimmt. Die bisherige Verwendung fossiler Brennstoffe entfällt. Ebenso werden die Gebäude der Verwaltung durch die Maßnahme von fossilen Brennstoffen auf einen regenerativen Brennstoff umgestellt. Eine Erneuerung der Heizzentralen in diesen Gebäuden erübrigt sich. |
| Bei dieser Variante ist noch abzuwarten, ob und in welcher Weise das Nahwärmenetz in Zukunft betrieben werden soll. |
Ergänzend: Blockheizkraftwerk
Da der fossile Energieträger Erdgas im Gebäude installiert ist und evtl. weiter genutzt werden soll, bietet sich der Betrieb einer Kraft-Wärme-Kopplung durch den fossilen Brennstoff Erdgas an. Strom und Wärmebedarf sind ganzjährig vorhanden und somit kann bei einer Sanierung der Wärmeerzeugung ein Blockheizkraftwerk, welches sowohl Wärme als auch elektrische Energie erzeugt, integriert werden. Die Installation eines Blockheizkraftwerkes kann ergänzend zu allen Sanierungsvarianten erfolgen.
Um weitere Planungen zwecks Sanierung der Heizungsanlage ist es unabdingbar, dass eine Grundsatzentscheidung getroffen wird, welche Art der Wärmeversorgung verfolgt werden soll. Nach ausgiebiger Beratung lässt die Vorsitzende über die Varianten eins und zwei sowie die Ergänzung mit einem BHKW abstimmen, da Variante drei zum jetzigen Zeitpunkt nicht realisiert werden kann.
Beschluss:
Der Bau- und Liegenschaftsausschuss beschließt, die Heizungsanlage nach Variante eins zu ertüchtigen.
Der Beschluss erfolgt mit drei Ja-Stimmen und fünf Nein-Stimmen.
Der Bau- und Liegenschaftsausschuss beschließt, die Heizungsanlage nach Variante zwei zu ertüchtigen.
Der Beschluss erfolgt mit fünf Ja-Stimmen und drei Nein-Stimmen.
Der Bau- und Liegenschaftsausschuss beschließt, die Heizungsanlage mit einem Blockheizkraftwerk zu ergänzen.
Der Beschluss erfolgt mit sechs Nein-Stimmen bei zwei Enthaltungen.
Folglich ergeht eine Empfehlung an den Verbandsgemeinderat, die Heizungsanlage nach Variante zwei ohne ergänzendes Blockheizkraftwerk zu ertüchtigen.
Zu TOP 6: Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI);
Grundsatzbeschluss zur Verwendung der Mittel
Das Land Rehinland-Pfalz stellt allen Landkreisen und Verbandsgemeinden entsprechend ihrer Einwohnerzahl einmalig Finanzmittel zur Umsetzung von kommunalen Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Klimawandelfolgen zur Verfügung. Die Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf kann eine Pauschalförderung in Höhe von 211.713,91 € beantragen.
Verwendet werden müssen die Mittel für
| • | Maßnahmen für kommunalen Klimaschutz (mindestens 75 %) |
| • | Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel (höchstens 25 %) |
Antragsberechtigt ist die Verbandsgemeinde; sie kann die Mittel angemessen an die Ortsgemeinden weiterleiten (§ 4 Abs. 4). Die Ortsgemeinden können keine eigenen Anträge stellen. Eine quotierte Weitergabe wird nicht empfohlen, um eine Zersplitterung der Mittel in viele Einzelmaßnahmen zu vermeiden (Minderung der Klimaschutzwirkung, erhöhter Verwaltungsaufwand). Es besteht keine Verpflichtung die Ortsgemeinden nach dem „Gießkannenprinzip“ an den Mitteln zu beteiligen. Als angemessene Beteiligung gilt auch die Senkung der Verbandsgemeindeumlage. Alle Maßnahmen die eine Kommune (VG) über KIPKI umsetzen möchte, müssen in einem gemeinsamen Antrag beantragt werden.
Die Antragstellung muss bis zum 31. Januar 2024 digital erfolgen. Nach Bewilligung können die Mittel vollständig abgerufen werden. Sie müssen bis zum 31. Januar 2026 abgerufen sein. Die Maßnahmen selbst müssen bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein und der Nachweis der Mittelverwendung muss bis zum 31. Dezember 2026 erfolgen.
Eine direkte Förderung der Bürger, etwa für den Kauf von „energieeffizienter Weißer Ware“ (Waschmaschine, Kühlschrank) ist mit sehr hohem bürokratischem und personellem Aufwand verbunden (Nachweis fachgerechter Entsorgung der Altgeräte, Definition Energieeffizienzklassen), weshalb die Energieagentur RLP hiervon abrät.
„Balkon PV Anlagen“ werden vermutlich vom Landkreis Bernkastel-Wittlich gefördert; eine Doppelförderung ist nicht zulässig.
Die sog. Positivliste stellt eine Reihe von förderfähigen Maßnahmen vor, wie z.B.: Ausbau erneuerbarer Energien (unter Ausschluss von EEG- und KfW-geförderten Anlagen), Stromspeicher, Effizienzsteigerung kommunaler Gebäude, Einsatz von LED-Beleuchtung, Elektromobilität, Förderprogramme für Bürger etc., aber auch Maßnahmen zur Klimawandelanpassung wie z.B. Starkregenschutz, Beschattungseinrichtungen, Klimaanlagen, Begrünung.
Für bereits begonnene Maßnahmen können KIPKI-Mittel nicht mehr verwendet werden. Damit kommt eine Verwendung für die Sanierung des Gesundheits- und Erholungszentrums nicht mehr in Betracht.
Rechtliche Vorgaben, insbesondere Vorgaben des europ. Beihilferechts sowie des Vergaberechts, sind seitens der antragberechtigten Stellen zu beachten. Danach setzt die Erfüllung des Beihilfetatbestands das kumulative Vorliegen folgender Merkmale voraus:
| • | Unternehmenseigenschaft des Beihilfeempfängers |
| • | Vorliegen einer Begünstigung |
| • | Finanzierung aus staatlichen Mitteln |
| • | Selektivität der Begünstigung |
| • | (potenzielle) Verfälschung des Wettbewerbs |
| • | Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels |
Die genannten Tatbestandsmerkmale müssen kumulativ vorliegen. Ist nur eines der Merkmale nicht gegeben – egal welches – liegt keine Beihilfe vor. Das Beihilferecht findet sodann insgesamt keine Anwendung.
Mit der Energieagentur RLP wurde die Fördervoraussetzungen für einzelne Maßnahmen grundsätzlich abgestimmt. Eine Einzelfallprüfung muss noch erfolgen. Danach sind für die Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf folgende Maßnahmen förderfähig:
| 2. | Energetische Sanierung der Grundschule und der Mehrzweckhalle in der Ortsgemeinde Heidenburg |
Beschluss:
Für die Verwendung der KIPKI-Mittel werden die folgenden Maßnahmen beschlossen:
| 1. | Dachsanierung der Grundschule Thalfang |
| 2. | Energetische Sanierung der Grundschule und der Mehrzweckhalle in der Ortsgemeinde Heidenburg |
Die Verwaltung wird aufgefordert, umgehend Richtpreisangebote einzuholen und den Förderantrag für die Maßnahmen zu stellen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.