über die Ergebnisse der Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Forstverband Büdlich“ am Dienstag, dem 24.02.2026
Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
II. Nichtöffentlicher Teil
I. Öffentlicher Teil
I. Öffentlicher Teil
TOP 1: Wahl einer/ eines Verbandsvorsteherin/ Verbandsvorstehers
Gemäß § 6 Abs. 1 der Verbandsordnung wird der Verbandsvorsteher von der Verbandsversammlung für die Dauer der Wahlzeit der kommunalen Vertretungen gewählt.
§ 40 Abs. 5 GemO, der die geheime Abstimmung für die Wahl zum Bürgermeister und zum Beigeordneten vorsieht, ist nicht entsprechend auf die Wahl des Verbandsvorstehers anzuwenden, da gem. § 8 Abs. 2 ZwVG i.V. mit § 4 Abs. 5 Verbandsordnung die Stimmen der Verbandsmitglieder nur einheitlich abgegeben werden können. Insoweit enthält das Zweckverbandsgesetz (ZwVG) eine Spezialvorschrift, die der entsprechenden Anwendung der Gemeindeordnung vorgeht. Bezüglich Ernennung, Vereidigung und Einführung gilt § 54 GemO analog.
Der Vorsitzende bittet um Vorschläge zur Wahl des Verbandsvorstehers / der Verbandsvorsteherin. Vorgeschlagen wird
Frau Bürgermeisterin Tamara Breitbach, VG Thalfang.
Weitere Personen werden nicht vorgeschlagen.
In der anschließenden, gem. den spezialgesetzlichen Vorschriften des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit, durchgeführten öffentlichen Abstimmung wird Bürgermeisterin Tamara Breitbach zur Verbandsvorsteherin des Zweckverbandes „Forstverband Büdlich“ gewählt.
Die Wahl erfolgt einstimmig bei einer Enthaltung.
Bürgermeisterin Tamara Breitbach erklärt die Annahme der Wahl und bedankt sich für das ihr entgegengebrachte Vertrauen.
TOP 2: Ernennung, Vereidigung, Vereidigung und Einführung
Der stellvertretende Verbandsvorsteher Michael Reusch gratuliert im Namen der Verbandsversammlung herzlich zur Wahl und ernennt Bürgermeisterin Tamara Breitbach, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamtin, zur Verbandsvorsteherin des Zweckverbandes „Forstverband Büdlich“, wobei er ihr eine ausgefertigte und von ihm unterzeichnete Ernennungsurkunde aushändigt. Anschließend wird Bürgermeisterin Tamara Breitbach gemäß besonderer Niederschrift vereidigt und in das Amt eingeführt.
Verbandsvorsteherin Bürgermeisterin Tamara Breitbach übernimmt den Vorsitz und dankt Michael Reusch für seine Arbeit als stellvertretender Verbandsvorsteher.
TOP 3: 1. Nachtragshaushalt und Haushaltsplan 2026 gem. §§ 95 und 96 GemO
Die Vorsitzende gibt das Wort an VG-Angestellte Andrea Scherer, die im Folgenden den vorliegenden Entwurf des 1. Nachtragshaushaltes und des Haushaltsplanes 2026 vorstellt.
Die für den Forstverband Büdlich geltende Haushaltssatzung 2026 bedarf, aufgrund von tarifvertraglichen Veränderungen und der damit einhergehenden Höhergruppierung von 2 Forstwirten nach E6, einer Anpassung. Die sich daraus ergebenden Mehrkosten belaufe sich auf rd. 3.000 Euro.
Eine zweite Veränderung ergibt sich aus der Motorsägengestellung. In der zurückliegenden Zeit nutzten die Forstwirte zur Ausübung ihrer Tätigkeit eigene technische Geräte und Maschinen. Ab dem 01.01.2026 ist der Arbeitgeber aufgrund einer neuen tarifvertraglichen Regelung verpflichtet, die Motorsäge einschließlich Betriebsmitteln und Werkzeugen zur Verfügung zu stellen. Nach Rücksprache mit der Revierleiterin sind Investitionen von rd. 5.000 Euro/netto zur Beschaffung von 3 großen Motorsägen und einem Freischneider erforderlich. Weiterhin werden zusätzlich noch diverse Kleingeräte benötigt, die Anschaffungskosten belaufen sich nach Einschätzung von Frau Teufel auf 3.090 Euro. Der Entwurf des Nachtragshaushaltes enthält, neben den Beschaffungskosten auch die erwarteten Kosten für die Unterhaltung, Wartung und Pflege der Geräte.
Aufgrund der Erhebung der Verbandsumlage sind sowohl der Ergebnis-, als auch der Finanzhaushalt weiterhin ausgeglichen.
Beschluss:
Die Verbandsversammlung beschließt, die vorliegende 1. Nachtragshaushaltssatzung und den Haushaltsplan 2026 des Zweckverbandes „Forstverband Büdlich“ wie in der Beratung dargestellt.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
TOP 4: Änderung der Verbandsordnung
Die Verbandsordnung gilt unabhängig von der Wahlzeit der Verbandsversammlung.
Gemäß § 13 der Verbandsordnung i.V.m. § 6 Abs. 2 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) bedürfen Änderungen der Verbandsordnung der Zustimmung von mindestens 2/3 der Stimmen der Verbandsversammlung und der Feststellung der Errichtungsbehörde.
Es ist geplant § 6 Abs. 1 der Verbandsordnung wie folgt zu ändern:
§ 6
Verbandsvorsteher/in und Stellvertreter/in
1) | Die Verbandsversammlung wählt den/die Verbandsvorsteher/in bis zu 2 Stellvertreter/innen für die Dauer der Wahlzeit der kommunalen Vertretungen. Abweichend von § 9 Abs. 1 ZwVG kann auch der/die Bürgermeister/in zum/zur Verbandsvorsteher/in gewählt werden; er/sie hat in diesem Falle das Recht Anträge zu stellen und an der Beratung teilzunehmen, jedoch kein Stimmrecht. |
Beschluss:
Die Verbandsversammlung stimmt der Änderung der Verbandsordnung wie oben dargestellt gemäß der Verwaltungsvorlage zu.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
TOP 5: Informationen
Zu diesem Tagesordnungspunkt übergibt die Vorsitzende das Wort an Forstamtsleiter Thomas Vanck, der den Verbandsmitgliedern einen detaillierten Sachstandsbericht über den aktuellen Zustand des Waldes gibt. Aufgrund der Niederschläge kann hier von einer leichten Erholung der angespannten Situation der letzten Jahre ausgegangen werden.
Abschließend informiert er über die überwiegend positiven Entwicklungen auf dem Holzmarkt und die notwendige Reduzierung der Wildbestände (Bejagung), damit wieder vermehrt Naturverjüngung stattfinden kann.
TOP 6: Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Im nichtöffentliche Sitzungsteil wird ein Höhergruppierungsantrag abgelehnt und einem Antrag auf Teilzeit zugestimmt. Zwei weiteren Höhergruppierungsanträgen wird zugestimmt.
Verbandsvorsteherin Tamara Breitbach und der stellvertretende Verbandsvorsteher Michael Reusch danken Revierleiterin Tamara Teufel und ihrem Team für die sehr gute und konstruktive Zusammenarbeit. Die Vorsitzende bedankt sich bei der Verbandsversammlung für die konstruktiven Beratungen und schließt die Sitzung.