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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 13/2026
Zweckverband Wintersport-, Natur- und Umweltbildungsstätte Erbeskopf
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Wintersport-, Natur- und Umweltbildungsstätte Erbeskopf“ für die Jahre 2025 und 2026 vom 27.03.2026

Die Verbandsversammlung hat auf Grund von § 7 KomZG vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in der zzt. geltenden Fassung i.V.m. § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1.

im Ergebnishaushalt 

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf

2.

im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2025

2026 

zinslose Kredite auf 

0 Euro  

0 Euro

verzinste Kredite auf

0 Euro

16.000 Euro

zusammen auf

0 Euro 

0 Euro

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf

für das Jahr 2025:

800.000 Euro

und für das Jahr 2026:

800.000 Euro

§ 5

Umlagen

Der Zweckverband erhebt nach § 10 der Verbandsordnung eine Verbandsumlage, die entsprechend dem Stimmenverhältnis gem. § 6 Abs. 2 festgesetzt wird. Die Umlage wird so bemessen, dass sowohl der Finanz- als auch der Ergebnishaushalt ausgeglichen ist.

Auf die Verbandsmitglieder entfallen demnach folgende Beträge:

Umlage 2025

-€-

Umlage 2026

-€-

1. Landkreis Bernkastel-Wittlich

25,00

64.972

56.327

2. Verbandsgemeinde Thalfang a.E.

42,00

109.153

94.629

3. Gemeinde Morbach

25,00

64.972

56.327

4. Ortsgemeinde Deuselbach

2,00

5.198

4.506

5. Ortsgemeinde Gräfendhron

1,00

2.598

2.253

6. Ortsgemeinde Hilscheid

1,00

2.598

2.253

7. Ortsgemeinde Thalfang

2,00

5.198

4.506

8. Ortsgemeinde Malborn

2,00

5.198

4.506

II. Summe

100,00

259.887

225.307

Die Umlage wird fällig auf Anforderung je zur Hälfte am 01. April und 01. Oktober des jeweiligen Jahres.

Bei der Umlage handelt es sich um vorläufige Planzahlen. Die endgültige Abrechnung erfolgt mit der Jahresrechnung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 nach den entsprechenden Anteilen nach der Verbandsordnung.

§ 6

Öffentlich-rechtliche Entgelte

Die Sätze der öffentlich-rechtlichen Entgelte werden gemäß den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit den im Einzelfall maßgebenden zzt. gültigen Benutzungsordnungen wie folgt festgesetzt:

I. Benutzungsentgelte für die Schlepplifte

Preise für Liftkarten

Tageskarte Lift:

17,00 €

Tageskarte Lift für Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr

§ 7

Eigenkapital

zum 31.12.2023 =

-626.132 €

zum 31.12.2024 =

-610.749 €

zum 31.12.2025 =

-600.326 €

§ 8

Bewirtschaftungsregeln

Die Produkte 2521, 4241, 5512, 5731, und 5751 bilden innerhalb des Produktes eine Bewirtschaftungseinheit mit der Konsequenz der gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Aufwendungen.

§ 9

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 15.000 € überschritten sind.

§ 10

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 3.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

Thalfang, den 27.03.2026
- Breitbach -
Verbandsvorsteherin

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 / 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen im § 4 der Haushaltssatzung wurden erteilt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

vom Montag, 30.03.2026 bis Freitag, 10.04.2026

während den allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang

im Rathaus, Zimmer 15, öffentlich aus.

Thalfang, den 27.03.2026
Gez.
Tamara Breitbach
Bürgermeisterin