Die Verbandsversammlung hat auf Grund von § 7 KomZG vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in der zzt. geltenden Fassung i.V.m. § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
| Festgesetzt werden | |||
| 2025 | 2026 | ||
| 1. | im Ergebnishaushalt | ||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 297.047 Euro | 301.807 Euro | |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 286.624 Euro | 268.144 Euro | |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf | 10.423 Euro | 33.663 Euro | |
| 2. | im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 43.563 Euro | 66.763 Euro | |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 Euro | 0 Euro | |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 Euro | 0 Euro | |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 Euro | 0 Euro | |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | - 43.563 Euro | - 66.763 Euro | |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| 2025 | 2026 | |
| zinslose Kredite auf | 0 Euro | 0 Euro |
| verzinste Kredite auf | 0 Euro | 16.000 Euro |
| zusammen auf | 0 Euro | 0 Euro |
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.
| Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf | |
| für das Jahr 2025: | 800.000 Euro |
| und für das Jahr 2026: | 800.000 Euro |
Der Zweckverband erhebt nach § 10 der Verbandsordnung eine Verbandsumlage, die entsprechend dem Stimmenverhältnis gem. § 6 Abs. 2 festgesetzt wird. Die Umlage wird so bemessen, dass sowohl der Finanz- als auch der Ergebnishaushalt ausgeglichen ist.
Auf die Verbandsmitglieder entfallen demnach folgende Beträge:
| I. Verbandsmitglieder | %-Anteil nach Verb.Ordn. | Umlage 2025 -€- | Umlage 2026 -€- |
| 1. Landkreis Bernkastel-Wittlich | 25,00 | 64.972 | 56.327 |
| 2. Verbandsgemeinde Thalfang a.E. | 42,00 | 109.153 | 94.629 |
| 3. Gemeinde Morbach | 25,00 | 64.972 | 56.327 |
| 4. Ortsgemeinde Deuselbach | 2,00 | 5.198 | 4.506 |
| 5. Ortsgemeinde Gräfendhron | 1,00 | 2.598 | 2.253 |
| 6. Ortsgemeinde Hilscheid | 1,00 | 2.598 | 2.253 |
| 7. Ortsgemeinde Thalfang | 2,00 | 5.198 | 4.506 |
| 8. Ortsgemeinde Malborn | 2,00 | 5.198 | 4.506 |
| II. Summe | 100,00 | 259.887 | 225.307 |
Die Umlage wird fällig auf Anforderung je zur Hälfte am 01. April und 01. Oktober des jeweiligen Jahres.
Bei der Umlage handelt es sich um vorläufige Planzahlen. Die endgültige Abrechnung erfolgt mit der Jahresrechnung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 nach den entsprechenden Anteilen nach der Verbandsordnung.
Die Sätze der öffentlich-rechtlichen Entgelte werden gemäß den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit den im Einzelfall maßgebenden zzt. gültigen Benutzungsordnungen wie folgt festgesetzt:
| I. Benutzungsentgelte für die Schlepplifte | |
| Preise für Liftkarten | |
| Tageskarte Lift: | 17,00 € |
| Tageskarte Lift für Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr | 14,00 € |
| zum 31.12.2023 = | -626.132 € |
| zum 31.12.2024 = | -610.749 € |
| zum 31.12.2025 = | -600.326 € |
Die Produkte 2521, 4241, 5512, 5731, und 5751 bilden innerhalb des Produktes eine Bewirtschaftungseinheit mit der Konsequenz der gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Aufwendungen.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 15.000 € überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 3.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 / 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen im § 4 der Haushaltssatzung wurden erteilt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme
vom Montag, 30.03.2026 bis Freitag, 10.04.2026
während den allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang
im Rathaus, Zimmer 15, öffentlich aus.