Ab dem 01. April müssen die Rasen- und Urnenrasengrabstätten für anfallende Mäharbeiten freigehalten werden. Aufgestellte Kerzen, Figuren oder Pflanzschalen müssen satzungsgemäß entfernt werden.
Die Gemeindearbeiter sind ab sofort ohne weiteren Hinweis dazu berechtigt, die aufgestellten Gegenstände zu entfernen.