| I. Nichtöffentlicher Teil: | |
| 1. | Informationen und Verschiedenes |
| 2. | Grundstücksangelegenheiten |
| II. Öffentlicher Teil: | |
| 1. | Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse |
| 2. | Ergänzungssatzung „Auf dem Krüschelfeld“ der Ortsgemeinde Berglicht; |
| Entwurfsbeschluss und Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung |
| 3. | Informationen und Verschiedenes |
| 4. | Gewährung von Zuschüssen an Bürger der Ortsgemeinde für die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses bzw. der Kaisergartenhütte |
| 5. | Anschaffung eines Aufsitzrasenmähers für die Ortsgemeinde |
| 6. | Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Berglicht; |
| Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters |
| 7. | Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025 gem.§§ 95 und 96 GemO |
| 8. | Einwohnerfragestunde |
II. Öffentlicher Teil:
TOP 1: Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse
Der Ortsgemeinderat beschließt im nichtöffentlichen Teil den Kauf von 2 Grundstücken Gemarkung Berglicht Flur 16, Flurstück 240/0 und Flur 14, Flurstück 1/2. Außerdem beschließt der Ortsgemeinderat in zwei Fällen ein Vorkaufsrecht nicht geltend zu machen.
TOP 2: Ergänzungssatzung „Auf dem Krüschelfeld“ der Ortsgemeinde Berglicht; Entwurfsbeschluss und Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Der Ortsgemeinderat Berglicht hat am 17. September 2024 die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Auf dem Krüschelfeld“ gemäß § 34 Abs. 4, Satz 1, Nr. 3 BauGB beschlossen.
Mit der Satzung werden die bisherigen Außengebietsflächen auf der Gemarkung Berglicht, Flur 16, Nr. 142, 143 und 144 tlw. in die im Zusammenhang bebaute Ortslage einbezogen. Der Geltungsbereich der Satzung ist auf der vorliegenden Liegenschaftskarte festgelegt. Die Liegenschaftskarte ist Bestandteil der Satzung.
Das Satzungsgebiet liegt am nordöstlichen Rand der Ortslage von Berglicht. Mit der Satzung soll bisheriger Außenbereich in den bebauten Ortslagenbereich einbezogen werden, um zwei bis drei weitere Baugrundstücke zur Errichtung von einzelnstehenden Wohnhäusern im Ortslagenbereich entwickeln zu können. Die einbezogenen Flächen sind im Flächennutzungsplan als gemischte Bauflächen dargestellt.
Bei der Aufstellung der Ergänzungssatzung gelten die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung des sogenannten vereinfachten Verfahrens (§ 34 Abs. 6 BauGB iVm. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB).
Im Rahmen des vereinfachten Verfahrens kann der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist gegeben werden oder wahlweise die förmliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange kann Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist gegeben oder wahlweise die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Nach Durchführung der Beteiligungsphase ist über die vorgetragenen Stellungnahmen zu entscheiden. Nach erfolgter Abwägung der verschiedenen Belange kann ein abschließender Satzungsbeschluss gefasst werden.
Die Begründung zur Ergänzungssatzung mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz ist den Ortsgemeinderatsmitgliedern mit der Einladung übersandt worden. In der Begründung enthalten ist auch ein Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 30 Abs. 3 BNatSchG.- (Bundesnaturschutzgesetz)
Dieser Antrag ist erforderlich, weil im Satzungsgebiet eine Magerwiese liegt, die durch § 30 BNatSchG pauschal geschützt ist. Hierfür müssen Ausgleichsflächen auf der Gemarkung Berglicht geschaffen werden.
Beschluss:
Dem vorliegenden Satzungsentwurf wird zugestimmt. Die Planunterlagen werden für die Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung freigegeben.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit wird eine Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) durchgeführt. Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belang wird Gelegenheit gegeben, innerhalb einer Frist von einem Monat eine Stellungnahme abzugeben.
Im Verfahren ist ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung gemäß § 30 BNatSchG zu stellen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
TOP 3: Informationen und Verschiedenes
| - | Betriebsergebnisses 2024 im Kommunalwald der Ortsgemeinde Berglicht |
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| Der Forsthaushalt schließt im Ergebnishaushalt 2024 mit einem Überschuss von 62.088,55 € ab. Im Gemeindewald Berglicht mussten rund 600 Festmeter Fichte und 20 Festmeter Eiche als Schadholz wegen Käferbefall geerntet werden. Dabei handelt es sich um den niedrigsten Wert seit 2018. Obwohl insgesamt 500 Festmeter weniger eingeschlagen wurden als geplant, weicht das Ergebnis im Bereich Holz wegen Erlösen für Holz aus Vorjahresproduktion nur 5.500 € vom Plan ab. Da die Pflanzungen nicht im geplanten Umfang umgesetzt wurden, verbessert sich das Betriebsergebnis gegenüber Plan insgesamt um fast 10.000 €. |
| - | Sachstand Anbau Dorfgemeinschaftshaus |
| - | Förderzusage der LAG Erbeskopf zum Projektantrag der OG Berglicht |
| - | Mobile Berglicht App – „Berglichter Geschichte zum Leben erwecken“ |
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| Die Ortsgemeinde erhält aus Fördermitteln für die Umsetzung von Vorhaben im Rahmen der LILE einen 60 % Zuschuss in Höhe von 29.155,24 €. Dank an Edgar Manz für die Vorbereitung des Projektsteckbriefes und die Präsentation am 26.03.2025. |
| - | Dorfmoderation Berglicht |
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| Auftaktveranstaltung am 27.03.2025. Die Bürgerinnen und Bürger wurden über den Prozess der Dorfmoderation und anschließender Erstellung eine Dorferneuerungskonzeptes informiert. Durch die Anerkennung als Investitions- und Schwerpunktgemeinde können in den nächsten 7 Jahren öffentliche und private Projekte in der Ortsgemeinde Berglicht gefördert werden. |
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| Mittels Fragebögen wurden alle Bürger mittlerweile aufgefordert online oder in Papierform, sich mit Ihren Ideen Vorschlägen und Anregungen aktiv an der Entwicklung des Ortes zu beteiligen. Der erfreulicherweise sehr große Rücklauf wird aktuell vom begleitenden Büro BKS ausgewertet. |
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| Das erste Treffen der Arbeitsgruppe „Dorfplatz und Ortsbild“ findet am 22.05.2025 um 19:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus statt. |
| - | Aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) erhält die Ortsgemeinde Berglicht im Rahmen des Förderprogrammes „Klimaangepasstes Waldmanagement“ für 2025 eine weitere Förderung in Höhe von 30.796,00 €. |
| - | Terminierung Gründungstreffen Organisations-Team 800-Jahr Feier im Jahr 2028 auf den 03.07.2025. |
| - | Eilentscheidung des Ortsbürgermeisters mit den Beigeordneten im Zuge des Dorfgemeinschaftshauses-Anbaus |
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| Bedingt durch den von der Ortsgemeinde beauftragten Abriss des Hauses in der Hauptstr. 60 ist diese auch zur ordnungsgemäßen Herstellung der freigelegten Außenwand des Nachbargebäudes verpflichtet. Da aktuell der Außenputz des Anbaus angebracht wird, liegt auch ein entsprechendes Angebot der ausführenden Firma zur Herstellung des Außenputzes des freigelegten Giebels vor. Die Ortsgemeinde hat dazu ein weiteres Angebot erstellen lassen, welches deutlich günstiger ausfiel. Da dieser Auftrag vor der heutigen Sitzung vergeben werden musste, hat der Vorsitzende in Einvernehmen mit den Beigeordneten die Eilentscheidung herbeigeführt, die Herstellung des Außenputzes des Nachbargiebels durch die Firma Gerhard aus Thalfang entsprechend vorliegendem Angebot durchführen zu lassen. |
TOP 4: Gewährung von Zuschüssen an Bürger der Ortsgemeinde für die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses bzw. der Kaisergartenhütte
Die Ortsgemeinde Berglicht unterhält ein Dorfgemeinschaftshaus, sowie die Kaisergartenhütte. Beide Einrichtungen werden der Öffentlichkeit zur Nutzung anlässlich verschiedenster Veranstaltungen zugänglich gemacht.
Für die Nutzung erhebt die Ortsgemeinde die, gemäß der jeweils gültigen Haushaltssatzung, anzusetzenden Gebühren. Die Rechnungslegung erfolgt aktuell direkt durch die Ortsgemeinde an den jeweiligen Nutzer.
Zur Stärkung der Dorfgemeinschaft und zur Förderung ortsinterner kultureller Veranstaltungen in Berglicht ist angedacht, denjenigen künftigen Nutzern des Dorfgemeinschaftshauses Berglicht oder der Kaisergartenhütte in Berglicht, die auch Bürger der Ortsgemeinde Berglicht sind, einen Nutzungszuschuss zu gewähren.
Der Zuschuss soll, im Rahmen der Rechnungslegung unterhalb des eigentlichen Rechnungsbetrages ausgewiesen und abgesetzt werden, so dass der Bürger nur noch den sich ergebenden neuen Rechnungsbetrag überweist. Die Buchung erfolgt getrennt, in der Form, dass die Nutzungsentschädigung und evtl. anfallende Nebenkostenerstattungen als Ertrag und die Zuschusszahlung als Aufwand gebucht werden.
Die Höhe des Zuschusses für Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde Berglicht soll, bei der Nutzung
| - | des Dorfgemeinschaftshauses 50 % des jeweiligen Nutzungsentgeltes (ohne Nebenkosten) |
| - | der Kaisergartenhütte 70,00 Euro/Tag (ohne Nebenkosten) |
betragen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Berglicht gewährt den Bürgerinnen und Bürgern der Ortsgemeinde Berglicht für die Nutzung der Kaisergartenhütte einen Zuschuss in Höhe von 70,00 €/Tag und für die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses einen Zuschuss in Höhe von 50% des jeweiligen Nutzungsendgeltes. Ausgenommen davon sind die zu zahlenden Nebenkosten.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
TOP 5: Anschaffung eines Aufsitzrasenmähers für die Ortsgemeinde
Der Rasenmäher der Ortsgemeinde zeigt immer deutlichere Mängel und eine Zunahme der Reparaturanfälligkeit. Eine weitere Instandsetzung ist mittlerweile unwirtschaftlich. Der Ortsgemeinderat erwägt daher die Anschaffung eines neuen Rasenmähers. Aus Kosten der Einsparung von Arbeitszeit der Gemeindearbeiter soll dieser als Aufsitzmäher angeschafft werden. Ein entsprechendes Angebot wurde eingeholt.
Angeboten wurde ein Honda HF 2625 HM Rasentraktor zum Preis von 6.000,00 €. Preisvergleiche mit etwas günstigeren Angeboten von Onlinehändlern zeigen nachteilige Unterschiede. Diese bieten keine Wartung bzw. keinen Service an. Zudem wird der Rasentraktor nicht einsatzbereit geliefert, sodass die Endmontage seitens der Ortsgemeinde durchgeführt werden müsste.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Berglicht beauftragt die Firma RWZ Agrartechnik Saarburg in Saarburg-Beurig mit der Lieferung eines Rasentraktors laut vorliegendem Angebot vom 17.04.2025 zu einem Preis von 6.000,00 € (brutto).
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
TOP 6: Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Berglicht;
Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters
Der Erste Beigeordnete Edgar Manz übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt den Vorsitz.
Er führt aus, dass laut § 12 der „Landesverordnung über die Aufwandentschädigung für kommunale Ehrenämter“ (KomAEVO) der Ortsbürgermeister von Berglicht zurzeit bei einer Einwohnerzahl von über 301 eine entsprechend landesweit einheitlich festgelegte Aufwandsentschädigung erhält.
Diese kann jedoch aufgrund des Umfangs der Beanspruchung des Ortsbürgermeisters und Schwierigkeiten der Verwaltungsverhältnisse um bis zu 10 % erhöht werden. Nach Erachten des Ersten Beigeordneten Edgar Manz sind die genannten Gründe für eine mögliche Erhöhung mehr als erfüllt. Er bittet daher den Ortsgemeinderat einer Erhöhung der Aufwandentschädigung für den Ortsbürgermeister von 10 % zu beschließen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt,
| (1) | Die dem Ortsbürgermeister gem. § 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO zustehende monatliche Aufwandsentschädigung um 10 v. H. zu erhöhen. |
| (2) | Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Entrichtung der Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird die pauschale Lohnsteuer von der Ortsgemeinde getragen. Die pauschale Lohnsteuer und pauschalen Sozialversicherungsbeiträge werden auf die Aufwandsentschädigung nicht angerechnet. |
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Ortsbürgermeister Michael Reusch und der Zweite Beigeordnete Bernhard Reusch haben gemäß § 22 der GemO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.
TOP 7: Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025 gem. §§ 95 u. 96 GemO
Ortsbürgermeister Reusch stellt fest, dass der Entwurf des Haushaltsplanes den Ratsmitgliedern im Vorfeld der Sitzung übersandt wurde. Er erläutert, dass dieser im Ergebnishaushalt ausgeglichen ist und übergibt dann das Wort an Verbandsgemeindeangestellte Andrea Scherer, die den Planentwurf vorstellt.
Sie zeigt auf, dass es zwischenzeitlich, durch Änderungen der Gemeindeordnung neue Regelungen bezogen auf den Haushaltsausgleich gibt, die vorschreiben, in welcher Form Ergebnis- und Finanzhaushalt auszugleichen sind.
Der Ergebnishaushalt weist im Jahr 2025 einen Überschuss aus. Auch in den Folgejahren kann ein Ausgleich des Ergebnishaushaltes voraussichtlich erreicht werden. Ein Ausgleich des Finanzhaushalts ist in 2025 nicht möglich. In den Folgejahren wird der Ausgleich des Finanzhaushaltes, trotz bereits eingeplanter außerordentlicher Tilgungen, voraussichtlich erreicht.
Die finanzielle Situation der Ortsgemeinde wird anhand der produktorientierten Ergebnis- und Finanzhaushaltsplanentwürfe detailliert betrachtet. Geplante Investitionen und deren Finanzierung werden thematisiert. Zusätzlich wird die Anzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Planstellen besprochen. Weiterhin informiert sie über die Berechnung des Höchstbetrages der Liquiditätskredite und die erfolgte Anpassung.
Entsprechend der Absprachen wurden die Benutzungsgebühren für das Dorfgemeinschaftshaus und die Kaisergartenhütte angepasst. Die Vorschläge der Verwaltung sind im Satzungsentwurf niedergeschrieben.
Der Ortsgemeinderat diskutiert den vorliegenden Entwurf. Aufgrund der Beschlüsse in der heutigen Sitzung sind noch Anpassungen erforderlich. Zusätzlich soll noch ein Betrag von 8.900 Euro für die Erweiterung der Traverse im Dorfgemeinschaftshaus eingestellt werden. Die veranschlagten Anschaffungskosten für den Rasentraktor können auf 6.000 Euro reduziert werden.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2025 unter Berücksichtigung der, sich aus den vorangegangenen Tagesordnungspunkten ergebenden Änderungen, sowie der im Gesprächsverlauf für notwendig erachteten Ergänzung/Veränderung (Traverse und Rasenmäher) und bittet um Einholung der aufsichtsbehördlichen Genehmigung.
Der Beschluss erfolgt einstimmig
TOP 8: Einwohnerfragestunde
Von der nach § 16 a Gemeindeordnung und § 21 der Geschäftsordnung eingeräumten Möglichkeit, Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen, sowie Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten, wird wie folgt Gebrauch gemacht:
| Ein Bürger weist die Ortsgemeinde auf folgende Probleme hin: | |
| - | Freischneiden eines Wirtschaftsweges (Bereich vor Wäckel) |
| - | Mangelnde Pflege einer Versickerungsfläche in Zuständigkeit der VG-Werke vor seinem Wohnhaus |