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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 31/2024
Unsere Dörfer
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Unterrichtung

über die Ergebnisse der konstituierenden Sitzung

des Ortsgemeinderates Breit am Dienstag, den 04.07.2024

Tagesordnung

I. Öffentlicher Teil

1.

Ergebnis der Wahl zum Ortsgemeinderat 09.06.2024

2.

Verpflichtung der Ratsmitglieder

3.

Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister

4.

Ernennung, Vereidigung und Einführung der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister

5.

Wahl der Beigeordneten

6.

Ernennung, Vereidigung und Einführung der Beigeordneten

7.

Änderung der Hauptsatzung

8.

Wahl der Vertreter in die Verbandsversammlung des Forstverbandes Büdlich

Zu TOP 1: Ergebnis der Wahl zum Ortsgemeinderat 09.06.2024

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 09.06.2024 das Ergebnis der Wahl zum Gemeinderat wie folgt festgestellt:

I.

Zur Gemeinderatswahl waren 253 Personen wahlberechtigt, davon haben 214 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 84,6 %.

II.

Die Stimmabgabe von 197 Wählerinnen und Wählern war gültig, von 17 Wählerinnen und Wählern ungültig.

III.

In den Gemeinderat sind gewählt:

1.

Günter Klassen

mit

149

Stimmen

2.

Hermann Barten

mit

145

Stimmen

3.

Ulrike Klassen

mit

135

Stimmen

4.

Karin Wieczorek

mit

67

Stimmen

5.

Markus Schlösser-Paulus

mit

65

Stimmen

6.

Franz Lehnert

mit

60

Stimmen

7.

Lukas Eiden

mit

56

Stimmen

8.

Darius Paulus

mit

52

Stimmen

IV.

Ersatzleute für den Gemeinderat sind:

1.

Martin Paulus

mit

35

Stimmen

2.

Alexander Schu (Johannisbaum 12)

mit

23

Stimmen

3.

Alexander Schu (Johannisbaum 13)

mit

22

Stimmen

4.

Peter Schu

mit

21

Stimmen

5.

Winfried Welter

mit

20

Stimmen

6.

Johannes Schu

mit

19

Stimmen

7.

Rainer Kaufmann

mit

19

Stimmen

8.

Petra Paulus

mit

18

Stimmen

Herr Lukas Eiden hat sein Mandat nicht angenommen. Der Nachfolgekandidat ist Herr Martin Paulus.

Zu TOP 2: Verpflichtung der Ratsmitglieder

Gemäß § 30 Abs. 2 GemO verpflichtet der Ortsbürgermeister (bzw. die Beauftragte gem. § 124 GemO) die Ratsmitglieder vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Ortsgemeinde auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten. Dies gilt für alle Ratsmitglieder, also auch für die, die erneut gewählt wurden.

Der Absatz 1 des § 30 GemO begründet bereits in genereller Form einen Pflichtenkatalog. Sonstige weitere Pflichten sind im Wesentlichen

  • Schweigepflicht (§ 20 GemO)
  • Treuepflicht (§ 21 GemO)
  • Pflicht zum Hinweis auf Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 4, Satz 1 GemO)
  • Pflicht sich nicht grob ungebührlich bei der Sitzung des Rates zu verhalten

Die Verpflichtung ist eine formelle Bekräftigung. Eine rechtsbegründende Wirkung hat sie nicht, da den Ratsmitgliedern ihr Amt unmittelbar durch die rechtsgültig konstitutiv wirkende Wahl übertragen wird.

Zu TOP 3: Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters

Gem. § 53 Abs. 1 GemO wird der Ortsbürgermeister von den Bürgern der Ortsgemeinde gewählt. Bei der Kommunalwahl am 09.06.2024 konnte die Wahl zum Ortsbürgermeister jedoch nicht stattfinden, da keine gültige Bewerbung eingereicht wurde. Daher ist der Ortsbürgermeister gem. § 53 Abs. 2 GemO vom Ortsgemeinderat zu wählen.

Die Wahl des ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters hat nach § 53 Abs. 2 Satz 2 GemO spätestens 8 Wochen nach der ausgefallenen Wahl zu erfolgen. Gewählt wird gemäß den Bestimmungen des § 40 GemO, d.h., in öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Zu berücksichtigen ist dabei § 36 Abs. 3 GemO, wonach das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, bei Wahlen ruht.

Die Vorsitzende bittet um Benennung von Wahlhelfern aus dem Kreis der Ratsmitglieder. Die Ratsmitglieder Günter Klassen und Darius Paulus stellen sich als Wahlhelfer zur Verfügung.

Vor Beginn des Abstimmungsvorganges erläutert Beauftragte Vera Höfner den Ratsmitgliedern detailliert den technischen Ablauf der Wahlhandlung. Sie verweist insbesondere auf die zwingend vorgeschriebene Nutzung der Abstimmungseinrichtungen (Wahlkabine, Stift, Stimmzettel, Umschlag Wahlurne) und die Art der Kennzeichnung.

Sodann bittet sie um Vorschläge für die Wahl des Ortsbürgermeisters.

Vorgeschlagen wird Herr Franz Lehnert. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

Im anschließenden Wahlvorgang entfallen, in geheimer Abstimmung mittels Stimmzettel und gemäß besonderer Wahlniederschrift, auf Herrn Franz Lehnert 7 Ja-Stimmen und 0-Nein-Stimmen.

Damit hat Herr Franz Lehnert mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht und ist damit als Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Breit gewählt. Der Gewählte nimmt die Wahl an.

Zu TOP 4: Ernennung, Vereidigung und Einführung der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters

Ortsbürgermeister Herr Franz Lehnert wurde unter TOP 3 gem. § 53 (2) GemO vom Ortsgemeinderat gewählt. Er hat mitgeteilt, dass er die Wahl zum Ortsbürgermeister annimmt.

Franz Lehnert wird durch die Beauftragte Vera Höfner durch Aushändigung der Ernennungsurkunde entsprechend § 54 GemO zum Ehrenbeamten ernannt. Anschließend wird er gem. besonderer Niederschrift vereidigt und in das Amt eingeführt.

Die Beauftragte Vera Höfner gratuliert Ortsbürgermeister Lehnert zur Wahl und wünscht ihm viel Erfolg bei seiner Amtsausübung.

Sodann übernimmt Ortsbürgermeister Lehnert den Vorsitz.

Zu TOP 5: Wahl der Beigeordneten

Nach § 53 a GemO werden die Beigeordneten, sofern die Voraussetzungen gem. § 53 Abs. 3 und 4 vorliegen, gemäß den Bestimmungen des § 40 GemO gewählt, d.h., in öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Zu berücksichtigen ist dabei § 36 Abs. 3 GemO, wonach das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, bei Wahlen ruht.

Nach § 3 der Hauptsatzung hat die Ortsgemeinde bis zu 2 Beigeordnete.

Die Ratsmitglieder Günter Klassen und Darius Paulus stellen sich erneut als Wahlhelfer zur Verfügung.

Vor Beginn des Abstimmungsvorganges erläutert Ortsbürgermeister Lehnert den bereits von der Ortsbürgermeisterwahl unter TOP 3 bekannten technischen Ablauf der Wahlhandlung.

Sodann bittet er um Vorschläge für die Wahl des Ersten Beigeordneten.

Vorgeschlagen wird Herr Hermann Barten. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

Im anschließenden Wahlvorgang entfallen, in geheimer Abstimmung mittels Stimmzettel und gemäß besonderer Wahlniederschrift, auf Herrn Hermann Barten 6 Ja-Stimmen und 0-Nein-Stimmen.

Damit hat Herr Hermann Barten mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht und ist damit als Erster Beigeordneter der Ortsgemeinde Breit gewählt. Der Gewählte nimmt die Wahl an.

Alsdann bittet der Vorsitzende um Vorschläge für die Wahl einer/eines weiteren (II.) Beigeordneten.

Hierzu wird Frau Ulrike Klassen vorgeschlagen. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

In der anschließenden Wahl entfallen, in geheimer Abstimmung mittels Stimmzettel und gemäß besonderer Wahlniederschrift, auf Frau Ulrike Klassen 6 Ja-Stimmen und 0-Nein-Stimmen.

Damit ist Frau Ulrike Klassen einstimmig zur weitern (II.) Beigeordneten gewählt. Die Gewählte nimmt die Wahl an.

Zu TOP 6: Ernennung, Vereidigung und Einführung der Beigeordneten

Die Ernennung, Vereidigung und Einführung der Beigeordneten gem. § 54 GemO erfolgt durch den Bürgermeister durch Aushändigung der Ernennungsurkunde. Bei Wiederwahl im gleichen Amt entfallen Vereidigung und Einführung.

Der Vorsitzende ernennt sodann den Ersten Beigeordneten Herrn Hermann Barten gemäß § 54 GemO nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes Rheinland-Pfalz zum Ehrenbeamten. Anschließend wird er gemäß besonderer Niederschrift vereidigt und in das Amt eingeführt.

Danach wird zur weiteren (II.) Beigeordneten Frau Ulrike Klassen gemäß § 54 GemO durch den Ortsbürgermeister nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes Rheinland-Pfalz zur Ehrenbeamtin ernannt. Sodann wird sie gemäß besonderer Niederschrift vereidigt und in das Amt eingeführt.

Ortsbürgermeister Franz Lehnert gratuliert dem Ersten Beigeordneten Hermann Barten und der weiteren Beigeordneten Frau Ulrike Klassen zur Wahl und wünscht Ihnen viel Glück bei der Ausübung ihrer Ämter.

Zu TOP 7: Änderung der Hauptsatzung

Die Hauptsatzung gilt unabhängig von der Wahlzeit des Ortsgemeinderates. Die Beschlussfassung über die Hauptsatzung und ihre Änderung bedürfen jeweils die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Ortsgemeinderates (§ 25 Abs. 2 GemO)

Die aktuelle und vom Ortsgemeinderat beschlossenen Hauptsatzung liegt den Ratsmitgliedern vor. Folgende Änderungsvorschläge werden eingebracht:

  • Die Ortsgemeinde hat bis zu 3 Beigeordnete
  • Das Sitzungsgeld soll auf 20,00 € erhöht werden

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt die vorliegende Hauptsatzung mit den oben dargestellten Änderungen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 8: Wahl der Vertreter in die Verbandsversammlung des Forstverbandes Büdlich

Die Ortsgemeinde Breit ist Mitglied im Zweckverband Forstverband Büdlich. Gem. § 4 (4) der Verbandsordnung des Zweckverbandes wird das Stimmrecht durch mehrere von den Verbandsmitgliedern aus der Mitte ihrer Räte zu wählenden Vertretern ausgeübt. Die Anzahl der zu entsendenden Vertretern bestimmt sich nach der Anzahl der Stimmanteile.

Gem. § 4 (1) i.V.m. § 4 (2) der Verbandsordnung hat die Ortsgemeinde 2 Stimmen. Demnach sind 2 Vertreter zu wählen.

Die Wahl ist nach den Grundsätzen des § 40 Abs. 5 GemO durchzuführen.

Vor der Durchführung der Wahl beschließen die Ratsmitglieder einstimmig nach § 40 Abs. 5 GemO offene Abstimmung.

Als gemeinsamer Wahlvorschlag werden folgende Vertreter für die Verbandsversammlung des Forstverbandes Büdlich gewählt:

1. Ortsbürgermeister Franz Lehnert

2. Günter Klassen

Die Vertreter werden einstimmig gewählt.