Titel Logo
Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 43/2022
Sonstige Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Unterrichtung

über die Ergebnisse der Sitzung des Bau- und Liegenschaftsausschusses des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf

am Mittwoch, den 07. September 2022

Tagesordnung

I. Öffentlicher Teil:

1.

Vorstellung Konzept für die energetische Sanierung der Mehrzweckhalle und der Grundschule Heidenburg (Heizsystem)

2.

Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Windenergie“ und „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“

3.

Sanierung Feuerwehrgerätehaus Stützpunkt Feuerwehr Thalfang;

-

Dachdeckerarbeiten, Sanierung Wandverkleidung, Dacheindeckung am Anbau

-

Erneuerung der Außenabdichtung im Kellerbereich am Anbau einschließlich der erforderlichen Tiefbauarbeiten

Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in der Ortsgemeinde Horath;

Auflösung des bestehenden Architektenvertrages

5.

Anfragen und Mitteilungen

I. Öffentlicher Teil

Zu TOP 1: Vorstellung Konzept für die energetische Sanierung der Mehrzweckhalle und der Grundschule Heidenburg (Heizsystem)

Die Vorsitzende übergibt das Wort an Herrn Strittmatter vom Büro Invertec. Herr Strittmatter erläutert das Konzept des geplanten Heizsystems. Insbesondere werden die Betriebskosten verschiedener Heizarten vorgestellt und mit der geplanten Anlage verglichen. Für die Zukunft soll eine thermische Einspeisung bzw. Photovoltaikanlage zur Unterstützung vorgesehen werden. Eine entsprechende modulare Ergänzung ist nach den Ausführungen von Herrn Strittmatter möglich. Nach der vorgelegten Kostenschätzung sind 248.500 € zu finanzieren.

Beschluss:

Dem Verbandsgemeinderat Thalfang wird empfohlen, die Sanierung der Heizungsanlage, einschließlich modularer Ergänzungsmöglichkeiten, auf der Grundlage des vorliegenden Leistungsverzeichnisses auszuschreiben und zu vergeben.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 2: Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Windenergie“ und „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“

Der derzeit gültige Flächennutzungsplan „Windkraft“ der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf, gibt die Ausweisung weiterer Sonderbauflächen für Windenergieanlagen nicht her. Dies bedeutet, dass neue WEA nur innerhalb der bereits jetzt festgesetzten Sonderbauflächen errichtet werden können.

Um den Bau weiterer neuer WEA zu ermöglichen ist es daher erforderlich, die bestehenden Sonderbauflächen an die „neuen“ gesetzlichen Vorgaben anzupassen (Teilfortschreibung) oder aber eine vollständige Änderung des Flächennutzungsplanes „Windkraft“ zu veranlassen und damit das gesamte Verbandsgemeindegebiet für den Bau von WEA zu öffnen. Ein raumordnerisches Zielabweichungsverfahren ist, anders wie teilweise von Investoren in Aussicht gestellt, bei beiden Varianten nicht möglich.

In diesem Zusammenhang sollte dann auch entschieden werden, inwieweit Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen ausgewiesen werden.

Die Änderung bzw. Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist ein zeitintensives Verfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuches. Die alleinige Zuständigkeit für die Aufstellung des Flächennutzungsplanes liegt bei der Verbandsgemeinde. Selbstverständlich werden die Ortsgemeinden aber im Laufe des Aufstellungsverfahren an der Entscheidungsfindung beteiligt.

Der Bund hat am 20. Juli 2022 das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (Wind-an-Land-Gesetz) erlassen. Das Gesetz tritt am 01.02.2023 in Kraft. Nach diesem Gesetz muss jedes Bundesland einen prozentualen Anteil der Landesfläche (Flächenbeitragswert) für die Windenergie ausweisen. Für Rheinland-Pfalz sind dies 1,4 % bis zum 31.12.2027 und 2,2 % bis zum 31.12.2032. Die Länder selbst sind verpflichtet, die notwendigen Flächen in landesweiten oder regionalen Raumordnungsplänen auszuweisen, oder die Ausweisung der Flächen durch regionale oder kommunale Planungsträger sicherzustellen. Dies ist aber in Rheinland-Pfalz noch nicht geschehen. Weder ist die angekündigte Änderung des LEP IV in Kraft, noch wurden die regionalen Raumordnungspläne geändert.

Das Land sollte spätestens bis zum Inkrafttreten des „Wind-an-Land-Gesetzes“ seiner Verpflichtung zum Erlass der entsprechenden Regelungen nachgekommen sein. Geht man davon aus, dass es in Großstädten kaum möglich sein wird entsprechende Flächen auszuweisen und Großregionen wie der Pfälzerwald und das Obere Mittelrheintal von der Windkraft freizuhalten sind, ist es wahrscheinlich, dass andere Regionen im Land, also auch die Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf, weitere Flächen für die Windkraft ausweisen müssen.

Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, dass bereits jetzt die gemeinsame Erörterung der Problematik in den gemeindlichen Gremien erfolgt, damit der Verbandsgemeinderat einen Grundsatzbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes fassen kann.

Ein Beschluss wird nicht gefasst.

Zu TOP 3: Sanierung Feuerwehrgerätehaus Stützpunkt Feuerwehr Thalfang;

- Dachdeckerarbeiten, Sanierung Wandverkleidung, Dacheindeckung am Anbau

- Erneuerung der Außenabdichtung im Kellerbereich am Anbau einschließlich der erforderlichen Tiefbauarbeiten

Der Sanierungsbedarf ist durch vorausgegangene Sitzungen und Ortstermine bekannt. Der dringende Handlungsbedarf steht außer Frage. Dementsprechend sind für die 37. Kalenderwoche Ortstermine mit verschiedenen Betrieben, der Feuerwehr und der Verwaltung vereinbart.

Der Verwaltung liegt eine schriftliche Anfrage zur Durchführung eines Beweissicherungsverfahrens vor. Hierdurch würden sich die dringend notwendigen Sanierungsarbeiten nochmals verzögern. Daher wird empfohlen, zunächst die Erfolgsaussichten eines solchen Verfahrens abzuklären (Kreisverwaltung, GStB).

Beschluss:

Die Erfolgsaussichten eines Beweissicherungsverfahrens sind verwaltungsseitig abzuklären. Zeitgleich sind Angebote für die erforderlichen Arbeiten anzufordern. Sollte ein Beweissicherungsverfahren nicht zielführend sein, wird der Bau- und Liegenschaftsausschuss in seiner nächsten Sitzung die notwendigen Aufträge vergeben.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 4: Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in der Ortsgemeinde Horath;

Auflösung des bestehenden Architektenvertrages

Bereits in seiner Sitzung am 07.06.2022 hat der Bau- und Liegenschaftsausschuss der Auflösung des bestehenden Architektenvertrages zugestimmt. Allerdings sollte der neue Vertrag, der ausschließlich für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses gelten soll, lediglich für die Leistungsphasen 1 bis 4 der HOAI abgeschlossen werden.

Im Entwurf des Auflösungsvertrages ist festgehalten, dass mit der Abschlusszahlung alle Forderungen bis zur Leistungsphase 4 abgegolten sind und keine weiteren Ansprüche seitens des Büros gestellt werden, unter der Voraussetzung, dass das Büro, den Auftrag zur Planung und Ausführung (Leistungsphasen 1 - 9) für das Feuerwehrgerätehaus erhält.

Um mögliche Schadenersatzforderungen vorzubeugen wird verwaltungsseitig daher nochmals vorgeschlagen, dem Büro Stein-Hemmes-Wirtz, den kompletten Planungsauftrag (LP 1 - 9) zu erteilen.

Beschluss:

Dem Entwurf zur Auflösung des Architektenvertrages wird zugestimmt.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf wird beauftragt, einen neuen Architektenvertrag für die Planung und Ausführung (Leistungsphasen 1 - 9) des Feuerwehrgerätehauses in der Ortsgemeinde Horath mit den Architekten Stein-Hemmes-Wirtz PartGmbH abzuschließen.

Zukünftig sollen Architektenverträge grundsätzlich zunächst nur für die Leistungsphasen 1 - 4 beauftragt werden.

Der Beschluss erfolgt mit sieben Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme.

Zu TOP 5: Anfragen und Mitteilungen

Die Vorsitzende informiert den Ausschuss, dass die Planungen zur Energieeinsparung in den öffentlichen Gebäuden in Bearbeitung sind, als Sofortmaßnahme wurde die Wassertemperatur im EGZ um 2°C bereits gesenkt.