Mit sinkenden Temperaturen besteht die Gefahr von Frostschäden an ungeschützten Wasserzählern und Leitungen.
Grundstückseigentümer und Hausbesitzer werden daher gebeten, rechtzeitig Vorsorgemaßnahmen zu treffen, um Schäden zu vermeiden.
| Achten Sie darauf, dass: | |
| * | Außenleitungen vor Frostbeginn abgesperrt und entleert werden. |
| * | Türen und Fenster in frostgefährdeten Räumen geschlossen bleiben. |
| * | Wasserleitungen und Wasserzähler in Kellern und Schächten ausreichend isoliert und abgedeckt sind. |
Für Frostschäden, die durch unzureichende Sicherung entstehen, haftet der Anschlussnehmer.