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Thalfang aktuell - Amtsblatt VG Thalfang
Ausgabe 48/2023
Unsere Dörfer
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Unterrichtung

über die Ergebnisse der Sitzung des Ortsgemeinderates Schönberg am Donnerstag, den 26.10.2023

Tagesordnung

I. öffentlicher Teil

1. Einwohnerfragestunde

2. Nahwärmekonzept

3. Forstwirtschaftsplan 2024

4. Einfriedung Spielplatz

5. Informationen

II. nichtöffentlicher Teil

1. Rechtsangelegenheiten

2. Informationen

I. öffentlicher Teil

6. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil geschlossenen Beschlüsse

I. öffentlicher Teil

Zu TOP 1:

Einwohnerfragestunde

Von der nach § 16a Gem0 und § 21 der Mustergeschäftsordnung eingeräumten Möglichkeit, Fragen aus dem Bereich der öffentlichen Verwaltung zu stellen sowie Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten, wird kein Gebrauch gemacht.

Zu TOP 2:

Nahwärmekonzept

Der Vorsitzende begrüßt Herrn Beyer, Regionalreferent für Nahwärme und Energie-wende bei der Energieagentur Rheinland-Pfalz und übergibt diesem das Wort.

Herr Beyer erläutert, dass die Energieagentur Rheinland-Pfalz als Einrichtung des Landes Kommunen bei ihren Klimaschutzvorhaben unterstützt und sie bis zur Umsetzung begleitet.

Durch die erheblichen Waldschäden sinken die Einnahmen aus der Forstwirtschaft, was einen Gewinneinbruch für kleine Ortsgemeinden zur Folge hat. Nach dem Jahr 2026 wird durch die steigende CO2 –Bepreisung eine weitere enorme Kostenerhöhung im Bereich der Wärmeversorgung zu erwarten sein.

Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Werkzeug zur Entwicklung der zukünftigen Wärmeversorgung. Das Kompetenzzentrum Nahwärme der Energieagentur unterstützt bei der Projektentwicklung von Nahwärmeprojekten von der Konzeption bis zum Betrieb. Bei einer Kommune mit ca. 500 Einwohnern fließen jedes Jahr ca. 651.000 € an Strom- und Wärmekosten an große Konzerne – und zu einem Großteil auch ins Ausland. Durch die Nutzung von Nahwärme könne eine Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen geschaffen und das Geld regionalen Wirtschaftskreisläufen zugeführt werden, wodurch die regionale Entwicklung gestärkt und gefördert wird.

Zur Erzeugung der Wärme können viele erneuerbare Energie-Quellen genutzt werden - je nach ihrer Verfügbarkeit vor Ort; z.B. über Biogasanlagen, Müllheizkraftwerke, Blockheizkraftwerke, Solaranlagen oder holzbefeuerte Heizkessel. Das mittels der jeweiligen Energieträger erwärmte Wasser wird über ein Netzwerk von isolierten Rohren an nahegelegene Haushalte, öffentliche Einrichtungen und gewerbliche Abnehmer geliefert. Damit können diese ihre Räume heizen. Über einen Rücklauf fließt das abgekühlte Wasser zurück.

Die entsprechende Maßnahme wird von der Energieagentur bis zur Initialplanung begleitet, dann wird ein Ingenieurbüro hinzugeschaltet, das die Maßnahme bis zum Schluss unterstützt. Die Energieagentur bleibt jedoch bis zum Abschluss an der Maßnahme beteiligt.

Auch müsse geklärt werden, welche Betreiberform angestrebt wird. Eine Bürger-Energie-Genossenschaft hat höchste Akzeptanzwerte, ist jedoch für die Ortsgemeinde sehr arbeitsintensiv. Es können auch externe Dienstleister beauftragt werden, denen man sich anschließt, z.B. die VG-Werke Thalfang am Erbeskopf, die ja bereits Erfahrung mit einem Nahwärmenetz haben.

Falls ein gemeinsames Projekt scheitert, (eventuell durch zu geringes Interesse der Bürgerinnen und Bürger) kann man die interessierten Bürgerinnen und Bürger auch durch Einzelmaßnahmen beraten und bedienen.

Auch leerstehende Gebäude werden interessant, wenn auf fossile Brennstoffe verzichtet wird. Durch die neue Wärmemöglichkeit werden die Gebäude interessanter für Investoren und die Immobilien erfahren eine Wertsteigerung.

Aus dem Rat wird angefragt, ob durch Nahwärme ein komplettes Dorf versorgt werden kann. Dies bestätige das Beispiel im Rhein-Hunsrückkreis in der Ortsgemeinde Külz, wo die derzeit größte solarthermisch unterstützte Nahwärmeversorgung in Rheinland-Pfalz verwirklicht wurde. Durch den Nahwärmeverbund Neuerkirch-Külz gibt es in beiden Ortsgemeinden keine Heizung mit fossilen Brennstoffen mehr.

Des Weiteren wird nach der Möglichkeit gefragt, dass in einem Bereich fünf Häuser Nahwärme beziehen und dann am Ende der anderen Ortsseite wieder fünf oder sechs Häuser. Hier verweist Herr Beyer darauf, dass dies eine ungünstige Konstellation sei, da die Heizzentrale nah am Verbraucher stehen sollte, also nicht in großer Entfernung z.B. am Wald, sondern nah am Ort. Es könnten jedoch auch verschiedene kleine Netze in einer Ortsgemeinde installiert werden, statt eines großen.

Auch die Frage, auf welche Fläche man die Heizzentrale hinstellt, sei in diesem Zusammenhang wichtig. Hat die Ortsgemeinde eigene Flächen oder muss eine Fläche angekauft oder gemietet werden?

Die Heizzentrale kann z.B. mit Holzhackschnitzeln beheizt werden, die ein Abfallprodukt bei der Waldbewirtschaftung sind. Die Ortsgemeinde Schönberg ist Waldbesitzer und könnte hierdurch günstig an das Brennmittel herankommen.

Um die Maßnahme finanzierbar zu halten, sollte die Anschlussquote 50% betragen – so viele Haushalte müssten an dem Projekt teilnehmen. Zur Feststellung des endgültigen Preises der Maßnahme muss man erst Sicherheit haben, was überhaupt umgesetzt wird und für wie viele Haushalte.

Zur Finanzierung gebe es zahlreiche Möglichkeiten, z.B. die Einzahlung eines gewissen Betrages als Grundlage oder zinsgünstige Darlehen und Förderkredite.

Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie muss man beleuchten, welche technische Umsetzung für die Ortsgemeinde passen würde, so könnte z.B. eine Sondenbohrung durchgeführt werden oder, wie in Rech im Ahrtal kalte Nahwärme genutzt werden.

Herr Beyer weist darauf hin, dass man ergebnisoffen an die Maßnahme herangehen müsse und sich nicht zu früh festlegen dürfe. Für die Ortsgemeinde wäre es interessant, z.B. neben Nahwärme auch auf Solar und Warmwasser zu setzen.

Äußerst wichtig bei der Durchführung des Projekts sieht Herr Beyer die offene Kommunikation des Projekts gegenüber den Bürgern*innen. Diese sollen von Anfang an eingebunden werden und Informationen zum Projekt erhalten. Hierdurch wird schon frühzeitig eine Identifikation mit der Maßnahme gefördert. Er würde als nächsten Schritt eine Bürgerinformationsveranstaltung vorschlagen, der eine Datenabfrage durch Fragebogen bei den Bürgern*innen in Schönberg folgt. Eventuell könne man mit einer Projektgruppe von Haus zu Haus gehen, wo noch keine Entscheidung erfolgt ist, und die Haushalte intensiver informieren.

Im Rat besteht Einigkeit, dass dieses Projekt nicht so interessant für das Neubaugebiet ist, da dort meist schon ohne fossile Brennstoffe geheizt wird.

Als Zeitschiene für den weiteren Ablauf nennt Herr Beyer 3-4 Wochen Vorlauf für eine Bürgerinformationsveranstaltung Im Nachgang soll eine Datenabfrage bei den Bürgerinnen und Bürgern mittels einer Fragebogenerhebung stattfinden. Hierfür sollte man ca. 3-4 Monate rechnen.

Ende 2024 könnte man als potentieller Anschlussnehmer wissen, ob das Projekt weiterverfolgt wird.

Auf die Frage, welche Fristen es für Fördermittel gibt und wie schnell diese beantragt werden müssen, antwortet Herr Beyer, dass die Maßnahmen und die Bedingungen hierzu sich ständig ändern. Generell will man seitens der Landes- und Bundesregierung jedoch auf fossile Brennstoffe verzichten, daher wird auch weiter gefördert werden.

Ein Beschluss wird nicht gefasst.

Zu TOP 3:

Forstwirtschaftsplan

Der Vorsitzende begrüßt die neue Revierleiterin, Frau Tamara Teufel und erteilt dieser das Wort.

Revierleiterin Teufel erläutert den Forstwirtschaftsplan 2024.

Sie teilt mit, dass im Vergleich zu den letzten Jahren die Schadholzmenge drastisch gestiegen ist. Im vergangenen Jahr wurden 184 fm Schadholz eingebucht, dieses Jahr beträgt die Schadholzmenge bislang 1.663 fm.

Bei den Douglasien wurde bislang nur Schadholz vermarktet, eventuell werden größere Mengen entlang der L150 im Herbst und Winter eingeschlagen. Erstmals wurden Schäden in der Douglasie festgestellt, allerdings nicht in großen Mengen. Auch einige Eichen wurden an einem Standort von Prachtkäfern befallen, den man in der Zukunft im Auge behalten muss.

Das Planergebnis beträgt 13.800 €, das aktuelle Ist-Ergebnis beläuft sich auf 23.400 €. Hier sind jedoch noch nicht alle Holzeinnahmen sichtbar. Somit wird mit einem deutlichen Mehreinnahmenüberschuss abgeschlossen.

Im vergangenen Jahr wurden Fördermittel für das Programm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ beantragt. Mittlerweile liegt hier ein Bewilligungsbescheid über 19.100 € vor. Laut Frau Teufel habe es sich ausgezahlt, dass der Förderantrag frühzeitig gestellt wurde.

Die Kosten für die Holzernte betragen 32.980 €, Der Erlös aus dem Holzverkauf beträgt 73.851 €, das Finanzergebnis Holz 40.871 €, was einem forstlichen Betriebsergebnis in Höhe von 25.341 € entspricht.

In Abt. 10 a sollen als Vorausverjüngung bei den Douglasien versuchsweise Halbschattenarten wie Sommer- und Winterlinde gepflanzt werden, falls diese Fläche hierzu geeignet ist.

Die Bereitstellung von Brennholz wird über eine Laubholzdurchforstung in Abteilung 5 vorgenommen.

Es wird seitens des Forstamtes ein Verkauf über Versteigerung empfohlen. Dies bedeutet, dass die Holzpolter entlang eines Waldweges geschichtet werden. Die Interessenten können sich diese vor der Versteigerung anschauen und darauf bieten.

Somit entfallen Diskussionen über ungerechte Zuteilungen und der zeitliche Aufwand für eine genaue Bereitstellung der gewünschten Menge entfällt.

In den vergangenen Jahren wurde eine Maximalmenge von 20 rm/Interessent eingeführt. Der Ortsgemeinderat einigt sich auf eine Begrenzung von 12 fm/Bieter.

Der Holzverkauf soll – wie empfohlen – über eine Versteigerung erfolgen.

Die Brennholzpreise für die Saison 2023/2024 werden für Laubhartholz auf 68 € festgelegt und für Weichholz 48 €.

Der Ortsgemeinderat beschließt die vorgenannten Preise und die empfohlene Versteigerung des Brennholzes. Als Maximalmenge werden 12 fm/Bieter für das Brennholz angesetzt.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Der Ortsgemeinderat beschließt den Forstwirtschaftsplan 2024 in der vorliegenden Form.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Zu TOP 4:

Einfriedung des Spielplatzes

In der Sitzung des Ortsgemeinderates Schönberg am 22.05.2023 wurde aus den Reihen der Einwohner vorgeschlagen, den Spielplatz wieder einzuzäunen. Zudem soll bei der Jagdgenossenschaft beantragt werden, dass von dort Gelder für den Zaun bereitgestellt werden.

Der Vorschlag umfasst zwei Anträge, die aufeinander aufbauen.

>

die Einfriedung des Spielplatzes

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Antrag auf Mittel aus der Jagdgenossenschaft

Der Antrag wird von den Ratsmitgliedern diskutiert. Letztlich besteht die einhellige Meinung, dass der Kinderspielplatz von weitem gut einsehbar ist und hier kein Gefahrenpotential besteht.

Es wird beantragt, den Spielplatz in der Ortsgemeinde einzufrieden.

Der Antrag wird einstimmig abgelehnt.

Da der Antrag abgelehnt wird, erübrigt sich der weitere Antrag auf Mittel aus der Jagdgenossenschaft.

Zu TOP 5:

Informationen

a) Am 8.9.2023 fand die Sitzung des Forstverbandes Büdlich statt. Der Jahresabschluss wurde vorgetragen und Entlastung für das Jahr 2020 erteilt.

Der Bericht über die überörtliche Prüfung des Forstverbandes wurde vorgestellt. Seitens des Forstverbandes wurde hierzu eine Stellungnahme abgegeben. Falls Interesse besteht, kann der Bericht beim Vorsitzenden eingesehen werden.

Ein Ersatzfahrzeug zum Transport der Bediensteten des Forstverbandes wird benötigt. Es liegt kein Angebot für einen VW-Bus für 10.000 € vor, alternativ soll entschieden werden, ob ein 5-Sitzer, ein 7 Sitzer oder ein Pkw mit Anhänger beschafft werden soll. Aus dem Rat wird darauf hingewiesen, dass ein Fahrzeug mit Anhänger für Fahrten in den Wald nicht geeignet ist.

In der Sitzung wurde Revierleiter Meyer verabschiedet.

b) Am 12.10.2023 fand die Sitzung des Verbandsgemeinderates statt. Hier wurde über 2 Anträge zu isolierter Positivplanung im Bereich der Windkraft entschieden. Die Ortsgemeinde Malborn plant die Errichtung von 10 neuen Windkraftanlagen. Die Ortsgemeinden Burtscheid, Dhronecken und Hilscheid haben einen Antrag auf 2 Windkraftanlagen gestellt. Dies bedeutet, dass insgesamt 27 zusätzliche Windkraftanlagen errichtet werden sollen.

c) KIPKI

Das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation, kurz KIPKI, ist ein Förderprogramm für Kommunale Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz. Jede Kommunale Gebietskörperschaft erhält dazu - gemessen an der Einwohnerzahl - einen bestimmten Betrag. Diesen können sie für Investitionen in den Klimaschutz oder für Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung nutzen. Das Geld kann auf die Ortsgemeinden aufgeteilt werden oder komplett von der Verbandsgemeinde genutzt werden. Der Zuschuss soll von der Verbandsgemeinde in einem großen Projekt genutzt werden, damit die Umlage nicht erhöht werden muss.

d) Für die Feuerwehr Heidenburg wird ein neues Mannschaftstransportfahrzeug angeschafft.

e) Übernahme der Trägerschaft Erbeskopf-Realschule plus vom Landkreis Bernkastel-Wittlich

Hier sollen weitere Verhandlungen geführt werden. Ziel ist die Übernahme der Schulträgerschaft und der Schulden, die durch die Sanierung der Schule entstanden sind.

f) Schiedsmänner für die Periode 2024-2029 sind Herr Reinhold Anton und Herr Dietmar Blau.

g) Bericht über die überörtliche Prüfung der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf und die Stellungnahmen hierzu.

h) Freiflächenphotovoltaik

Hier wird großes Potential gesehen. Die Verbandsgemeinde möchte jedoch landwirtschaftliche Nutzflächen schützen, damit diese weiter bewirtschaftet werden. Bereits bewilligte Anträge sollen nochmals geprüft werden.

i) Termine:

11.11.2023

Martinsumzug

18.11.2023

Kranzniederlegung vor dem Gottesdienst

26.11.2023

Aufstellen des Weihnachtsbaums

Anfang Dezember Nächste Sitzung des Ortsgemeinderates wegen der Widmung der Straßen und der Beschaffung einer Stele für den Friedhof

Zu TOP 6:

Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil geschlossenen

Beschlüsse

Die Ortsgemeinde hat einen unterbreiteten Vergleichsvorschlag abgelehnt.