| I. Öffentlicher Teil | |
| 1. | Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023/2024 gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.V.m. den §§ 95 und 96 GemO |
| 2. | Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.V.m. § 114 GemO |
| 3. | Entlastung zum Jahresabschluss 2020 gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.V.m. § 114 GemO |
| 4. | Überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Zweckverbandes „Wintersport, Natur- und Umweltbildungsstätte Erbeskopf“ für die Zeit ab dem Haushaltsjahr 2018 |
| 5. | Informationen |
| II. Nichtöffentlicher Teil | |
| 1. | Vertragsangelegenheiten |
| 2. | Informationen |
| I. Öffentlicher Teil | |
| 6. | Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse |
Zu Top 1: Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023/2024 gem. § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i. V. m. §§ 95 und 96 GemO
Die Vorsitzende dankt Frau Ebel für die Erstellung des vorliegenden Entwurfs und übergibt ihr das Wort. Diese erläutert die wesentlichen Eckpunkte der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2023/2024 unter Bezugnahme auf die Vorberatung im Rahmen der Sitzung des Verbandsausschusses.
Der vorgelegte I. Entwurf des Haushaltsplanes soll aufgrund der Beschlussfassung des Verbandsausschusses dahingehend geändert werden, dass die mit 76.000 Euro geplante Liftmastensanierung auf drei Haushaltsjahre gestreckt wird. Die veranschlagten Investitionen zur Erneuerung der Flutlichtmasten sowie der Anschaffung einer Personaltoilette sollen zunächst entfallen.
Landrat Gregor Eibes betont, dass schnellstmöglich eine Entscheidung getroffen werden sollte, ob und ggfs. in welcher Form eine Weiterführung des Ganzjahresbetriebes am Erbeskopf möglich ist. Für Verhandlungen mit potentiellen privaten Partnern bilde der Haushaltsplan die elementare Grundlage.
Beschluss:
Nach erfolgter Beratung beschließt die Verbandsversammlung die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2023 / 2024 in der vom Verbandsausschuss vorgeschlagenen Fassung unter der Maßgabe, dass bis zum 01.04.2024 eine Entscheidung getroffen wird, ob und in welcher Form eine Weiterführung des Ganzjahresbetriebes am Erbeskopf möglich ist.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Zu Top 2: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.V.m. § 114 GemO
Einleitend dankt die Vorsitzende den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses für die Prüfung des Jahresabschlusses 2020. In Vertretung für den Rechnungsprüfungsausschuss, informiert Herr Burkhard Graul über die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 und verliest das Ergebnis der Prüfung wie folgt:
Die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 führte zu folgendem Ergebnis:
| 1. | Die Bilanz schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von 1.735.094,95 € ab und weist in der Ergebnisrechnung ein Jahresergebnis von 0,00 € aus. |
| 2. | Die Buchführung, der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht entsprechen den gesetzlichen Vorschriften, den Satzungen und ortsrechtlichen Bestimmungen: |
| - Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze gemäß § 33 GemHVO wurden eingehalten; |
| - ein Inventar gem. § 31 GemHVO liegt vor; |
| - die Buchführung ist in dem von uns geprüften Umfang beweiskräftig; |
| - der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und seine Angaben vermitteln keine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes „Wintersport-, Natur- und Umweltbildungsstätte Erbeskopf“. |
| 3. | Es wird ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von 647.732,19 € ausgewiesen. Dieser hat sich gegenüber dem 31.12.2019 nicht verändert. |
| 4. | Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen: |
| - Im Prüfungszeitraum hat sich das Vermögen (Anlagevermögen zzgl. Umlaufvermögen) um 81.127,58 € auf 1.087.362,76 € vermindert; |
| - das Fremdkapital einschließlich der Rückstellungen verringerte sich um 51.970,95 € auf 1.238.323,91 €. |
| 5. | Abschließende Bewertung des Ergebnisses der Prüfung: |
| - Die Liquiditätskredite (Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde) verringerten sich in 2020 um 128.831,56 € auf 550.774,32 €. |
| - Die Investitionskredite gingen in 2020 per Saldo um 34.514,29 € auf 503.510,75 € zurück. |
Herr Graul führt ferner aus, dass im Rahmen der Rechnungsprüfung keine Unregelmäßigkeiten in der Buchführung festgestellt wurden; bittet jedoch künftig um eine frühere Vorlage des Jahresabschlusses.
Ohne weitere Aussprache stellt die Verbandsversammlung den Jahresabschluss zum 31.12.2020 fest.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Verbandsvorsteherin Vera Höfner und der stellvertretende Verbandsvorsteher Andreas Hackethal haben gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.V.m. § 110 Abs. 4 GemO an der Beschlussfassung nicht teilgenommen.
Zu Top 3: Entlastung zum Jahresabschluss 2020 gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.V.m. § 114 GemO
Die Verbandsversammlung beschließt bezüglich des Jahresabschlusses 2020 der Verbandsvorsteherin und dem stellvertretenden Verbandsvorsteher Entlastung zu erteilen.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.
Verbandsvorsteherin Vera Höfner und der stellvertretende Verbandsvorsteher Andreas Hackethal haben gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.V.m. § 110 Abs. 4 GemO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.
Zu Top 4: Überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Zweckverbandes „Wintersport, Natur- und Umweltbildungsstätte Erbeskopf“ für die Zeit ab dem Haushaltsjahr 2018
Der Prüfbericht über die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Zweckverbandes „Wintersport, Natur- und Umweltbildungsstätte Erbeskopf“ sowie die Stellungnahme der Verwaltung liegt den Mitgliedern der Verbandsversammlung vor. Nach kurzer Erörterung des Prüfberichtes werden offene Fragen der Verbandsmitglieder beantwortet.
Ein Beschluss ist nicht zu fassen.
Zu Top 5: Informationen
Es gibt nichts zu protokollieren.
Landrat Eibes verlässt die Sitzung.
Zu Top 6: Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Eine Fläche von ca. 8000 qm wird aus dem bestehenden Gestattungsvertrag mit dem Landesbetrieb Landesforsten herausgenommen und diesem die Wetterstation übergeben.