Zum 1. Juli führt die Stadt Kelsterbach eine Steuer auf gewerblich angebotene Übernachtungsmöglichkeiten, zum Beispiel in Hotels, Pensionen oder über Airbnb ein. Drei Prozent des Übernachtungspreises sind künftig an die Stadt zu entrichten. Jetzt nimmt die Stadt rechtzeitig vor Inkrafttreten der Satzung nochmals eine Änderung an der Regelung vor, indem sie einen Ausnahmetatbestand schafft. Demzufolge können sich Übernachtungsgäste, die nachweislich schlecht geschlafen haben, von der Steuer befreien lassen.
Dazu wird im Bereich E-Service der städtischen Internetseite ein entsprechendes Onlineformular bereitgestellt, mittels dessen der Übernachtungsgast angeben kann, wann und wo er eine unruhige Nacht verbracht hat. Vor allem ist nachvollziehbar und überzeugend darzutun, beispielsweise mittels eines am folgenden Morgen aufgenommenen Fotos von tiefdunklen Augenringen, dass in der fraglichen Nacht kein Schlaf zu finden war. Etwaige Albträume sind detailliert zu schildern, ein auf Alb-Traumata spezialisierter Psychologe prüft die Ausführungen auf Plausibilität.
Hat der übernächtigte Übernächtigende überzeugend nachgewiesen, dass er die Nacht ohne die erhoffte Erholung verbracht hat, so wird er per Bescheid von der Steuerpflicht befreit. Für den entsprechenden Verwaltungsakt ist dann lediglich eine Gebühr in Höhe von drei Prozent des Übernachtungspreises zu zahlen. (wö)