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Kelsterbach aktuell
Ausgabe 15/2025
Seite 2
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Die Stadt will den Feuerwehrdienst attraktiver machen

In der Stadt Kelsterbach stellen derzeit 67 Mitglieder der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr den Brandschutz der rund 18.000 Einwohnerinnen und Einwohner der Untermainstadt rund um die Uhr sicher. Der Dienst zum Wohle der Allgemeinheit ist freiwillig und wird unentgeltlich geleistet, er erfordert eine hohe Sachkenntnis, die in der Feuerwehrausbildung erworben und in Fortbildungen kontinuierlich weiterentwickelt werden muss. Die Feuerwehrleute opfern bei der Ausübung ihres Ehrenamtes viele Stunden Freizeit und riskieren darüber hinaus ihre Gesundheit. Im vergangenen Jahr ist die Freiwillige Feuerwehr Kelsterbach 218 Mal zu Einsätzen ausgerückt.

Aufgrund des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes ist die Stadt Kelsterbach verpflichtet, die Erhaltung und Gewinnung einer ausreichenden Anzahl von ehrenamtlichen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr zu gewährleisten. Um neue Mitglieder zu gewinnen, aktive Mitglieder an die Feuerwehr zu binden und ihnen eine entsprechende Wertschätzung für ihr ehrenamtliches Engagement entgegenzubringen, haben die städtischen Gremien jetzt Anreize beschlossen, die aktiven Kelsterbacher Feuerwehrleuten die Ausübung ihres Dienstes erleichtern sollen.

So hat die Stadtverordnetenversammlung die Satzung zur Entschädigung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Kelsterbach verabschiedet, der Magistrat hat darüber hinaus weitere Unterstützungsleistungen beschlossen. Diese Maßnahmen sind ein Ergebnis des Projekts Brandblick, das von der Stadtverwaltung gemeinsam mit der Feuerwehr vor anderthalb Jahren ins Leben gerufen wurde, um die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr für die Zukunft sicherzustellen.

Bislang haben die Kelsterbacher Feuerwehrleute Entschädigungen auf Grundlage der Feuerwehrdienst- und Reisekostenaufwandsentschädigungsverordnung erhalten, künftig regelt das die neue städtische Feuerwehr-Entschädigungssatzung. Dadurch kommen die Ehrenamtlichen in den Genuss höherer Sätze. Demnach erhalten gewählte Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr - dies sind der Stadtbrandinspektor und die Leitungen der Jugend- beziehungsweise der Kinderfeuerwehr sowie deren Stellvertretungen - monatlich eine Aufwandsentschädigung im niedrigen drei- beziehungsweise im zweistelligen Bereich. Für den Besuch von Aus- und Fortbildungslehrgängen bekommen Feuerwehrleute ein um wenige Euro erhöhtes Tagegeld zur Deckung ihrer Unkosten.

Der Magistrat hat ergänzend eine bereits bestehende Regelung per Beschluss verstetigt: Um die körperliche Fitness - eine wichtige Grundvoraussetzung für den anspruchsvollen Feuerwehrdienst - zu erhalten, können die Feuerwehrleute nun einen Zuschuss zum Mitgliedsbeitrag eines Fitnessstudios in Höhe von monatlich 20 Euro erhalten, wenn sie mindestens 30 Trainingseinheiten im Jahr absolvieren. Ausgebildete Atemschutzgeräteträger erhalten 30 Euro monatlichen Zuschuss. Mitglieder der Einsatzabteilung sowie der Jugendfeuerwehr genießen im Kelsterbacher Sport- und Wellnessbad freien Eintritt. (wö)