Titel Logo
Kelsterbach aktuell
Ausgabe 22/2025
Seite 4
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Wohn- und Geschäftshaus darf aufgestockt werden

Der Eigentümer des in der Straße An der Friedrichshöhe 5 gelegenen Wohn- und Geschäftshauses möchte das bestehende Gebäude aufstocken und erweitern lassen. Von der Bauaufsichtsbehörde, dem Kreis Groß-Gerau, wurde ihm die dazu nötige Genehmigung verweigert, die geplanten Baumaßnahmen fügten sich nicht genügend in die vorhandene Bebauung ein, meinte die Bauaufsicht. Ein Ausweg, dennoch Baurecht zu erlangen, ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan, den die Stadt Kelsterbach nun eigens aufgestellt hat und der das Vorhaben erlaubt.

Das bestehende vierstöckige Hauptgebäude soll durch ein Staffelgeschoss aufgestockt werden. Hierzu soll das bestehende Walmdach abgebrochen und durch ein Geschoss mit Dachterrasse ersetzt werden, das dann als Penthouse dient. Zudem soll der bestehende rückwärtige Anbau in Höhe des ersten und zweiten Vollgeschosses baulich erweitert werden. Die bisher vorhandenen geneigten Dächer sollen zurückgebaut und durch Flachdächer ersetzt werden. Durch die baulichen Ergänzungen soll die vorhandene Wohnfläche um rund 300 Quadratmeter, die sich fünf zusätzliche Wohnungen teilen, erweitert werden. Bislang beherbergt das Haus 25 Wohnungen.

Mit der Aufstellung des 680 Quadratmeter umfassenden Bebauungsplanes beabsichtigt die Stadt Kelsterbach im Wesentlichen die Ziele der Nachverdichtung eines gemischt genutzten Grundstücks im Innenbereich und die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum.

(wö)