Im Landkreis Groß-Gerau ist erstmals in Hessen ein Wildschwein positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet worden. Ein entsprechendes Ergebnis des Landeslabors Hessen wurde am Samstag, 15. Juni, vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, bestätigt. Das Tier war südlich von Rüsselsheim nahe einer Landstraße gefunden worden.
Bei der ASP handelt es sich um eine hochansteckende Viruserkrankung, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. Die Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder deren Kadavern, durch Futter und Essensabfälle oder durch kontaminierte Gegenstände. Das Virus ist für den Menschen sowie für Hunde, Katzen und weitere Wildtiere ungefährlich. Bei Haus- und Wildschweinen dagegen ist die ASP unheilbar und verläuft nahezu immer tödlich.
Um eine weitere Ausbreitung der Viruserkrankung zu verhindern, sind erste Maßnahmen im Landkreis angelaufen. Der Verwaltungsstab des Kreises tagte am Montagvormittag, zeitgleich wurde mit dem Aufstellen eines etwa kniehohen Elektrozauns begonnen, um Wildschweine daran zu hindern, weiter nach Süden zu wandern. Der rund 15 Kilometer lange Zaun zieht sich nach Fertigstellung von Nauheim über Trebur bis nach Kornsand an den Rhein. Der Rhein sowie die Autobahnen 67 und 60 sind „natürliche“ Grenzen des Areals. Um zu gewährleisten, dass der Zaun seinen Zweck erfüllen kann, muss er täglich auf Schwachstellen kontrolliert werden.
Um Fragen aus der Bevölkerung zu beantworten, ist ein Bürgertelefon eingerichtet worden, das unter der Rufnummer 06152 989898 Informationen weitergibt. Veterinäramt und Gefahrenabwehr haben beim Kreishaus die erste Kadaversammelstelle mit einer Desinfektionsschleuse eingerichtet. „Oberstes Ziel ist es, die Tierseuche auf ein möglichst kleines Gebiet einzudämmen und zu verhindern, dass diese sich ausbreiten kann“, sagte Landrat Thomas Will. Eine Ausbreitung etwa in Betriebe mit Schweinehaltung hätte zur Folge, dass der gesamte Tierbestand des betroffenen Betriebs sowie der eventueller Kontaktbetriebe getötet werden müsste.
Zugleich hat der Kreis zwei Allgemeinverfügungen verfasst, die Jagd und Landwirtschaft im Kerngebiet sowie in einem Gebiet in einem Radius von 15 Kilometern um den Fundort des infizierten Wildschweins (infizierte Zone) stark einschränken. Zur Kernzone gelten ganz oder teilweise die Gemeinden Ginsheim-Gustavsburg, Rüsselsheim, Nauheim, Trebur, Groß-Gerau und Bischofsheim. In der Kernzone ist laut Verfügung die Ausübung forstwirtschaftlicher Tätigkeiten vorübergehend, längstens jedoch bis zu sechs Monaten, verboten.
In der infizierten Zone, zu der auch Kelsterbach zählt, gilt laut Allgemeinverfügung ein grundsätzliches Jagdverbot, um Wildschweine nicht aufzuscheuchen. Ferner dürfen Wildschweine, die in der infizierten Zone erlegt wurden, nicht aus dem Gebiet verbracht werden. Für die infizierte Zone wurde zudem eine Leinenpflicht für Hunde erlassen, da die Tiere, auch wenn ASP für sie selbst nicht gefährlich ist, Überträger des Virus sein können. In Kelsterbach gilt die Leinenpflicht bis auf weiteres im gesamten Stadtgebiet, dazu zählen auch Grünanlagen, Feldwege und der Kelsterbacher Wald. Teile des Schwanheimer Waldes gehören ebenfalls zur infizierten Zone, daher müssen Hunde auch dort immer an der Leine geführt werden. Sollte es trotzdem zu einem Kontakt mit einem vielleicht infizierten Wildschweinkadaver kommen, sollten Hunde umgehend mit Hundeshampoo oder Seifenwasser gründlich gewaschen werden. Sollte für den Transport des Vierbeiners eine Hundebox oder ähnliches verwendet werden, muss auch diese intensiv gereinigt werden.
Zudem ist jedes tot aufgefundene Wildschwein dem Veterinäramt des Kreises, Telefon 06152 989643, E-Mail veterinaeramt@kreisgg.de, umgehend unter Angabe des genauen Fundorts zu melden. Denn je eher das Tier auf ASP getestet wird, desto schneller können im Bedarfsfall die notwendigen Eindämmungsmaßnahmen getroffen werden. Wer ein verendetes Wildschwein entdeckt, sollte das Tier auf keinen Fall anfassen. Der Fund kann dann auch dem Bürgertelefon des Kreises Groß-Gerau gemeldet werden.
Des Weiteren können alle Bürgerinnen und Bürger mithelfen, die Ausbreitung des Virus zu verhindern, indem Lebensmittelreste nur in geschlossenen Abfallbehältern entsorgt werden, beim Waldspaziergang die ausgewiesenen Wege nicht verlassen werden und die Leinenpflicht eingehalten wird.
Die beiden Allgemeinverfügungen sowie alle weiteren wichtigen Informationen zur Afrikanischen Schweinepest wurden auf der Homepage des Kreises www.kreisgg.de veröffentlicht. (ka/kvgg)