Titel Logo
Kelsterbach aktuell
Ausgabe 26/2024
Titelseite
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Aktualisierung der Maßnahmen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest beschlossen

Seit dem Fund eines mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) infizierten Wildschweins im Kreis Groß-Gerau vor rund zwei Wochen arbeiten die Behörden auf Kreis- und Landesebene intensiv daran, dass sich die Viruskrankheit nicht weiter ausbreitet oder auf Hausschweinbestände übergreift. Denn für Wildschweine und Hausschweine verläuft die hochansteckende Krankheit nahezu immer tödlich. Für Menschen und für andere Haus- und Nutztierarten dagegen ist die ASP ungefährlich.

Zur Eindämmung des Virus hat das Veterinäramt des Kreises Groß-Gerau Allgemeinverfügungen für die Kernzone und die infizierte Zone erlassen (wir haben berichtet). Für die Allgemeinverfügung für die Infizierte Zone, zu der auch die Gemarkung Kelsterbach gehört, wurden zwischenzeitlich einige Änderungen beschlossen. Diese betreffen neben Landwirtschaft und Jagd auch die bereits ausgesprochene Leinenpflicht für Hunde. Diese wurde nun dahingehend erweitert, dass die Leinenlänge auf fünf Meter beschränkt wird. Weiterhin gilt, dass bei Spaziergängen im Wald und der offenen Landschaft die vorgesehenen Waldwege nicht verlassen werden dürfen.

Ein neu hinzugefügter Beschluss betrifft Grundstückseigentümer und -besitzer. Diese müssen „das Betreten ihrer Grundstücke in der freien Landschaft und in den unmittelbar daran angrenzenden Bereichen in Ortslagen durch Beauftragte der Veterinärbehörde und diese begleitenden, waffentragenden Personen zum Zwecke der Suche von Kadavern von Wildschweinen mit Suchhunden oder beauftragte Personen der Veterinärbehörde, die Drohnen zu diesem Zweck steuern“, dulden.

Neben den Beschlüssen der Allgemeinverfügungen ist die Bevölkerung weiter dazu angehalten, Speisereste nur in verschlossenen Müllbehältern zu entsorgen, die Leinenpflicht einzuhalten und jedes tot aufgefundene Wildschwein dem Veterinäramt des Kreises, Telefon 06152 989643, E-Mail veterinaeramt@kreisgg.de, umgehend unter Angabe des genauen Fundorts zu melden.

Die vollständigen Allgemeinverfügungen sowie die Änderungen sind auf der städtischen Homepage unter www.kelsterbach.de sowie auf der Seite des Kreises unter www.kreisgg.de zu finden. (sb)