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Kelsterbach aktuell
Ausgabe 30/2025
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Kelsterbach
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Bauleitplanung der Stadt Kelsterbach, Kreis Groß-Gerau

Abbildung 1: Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 2/2024

hier: Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2/2024 „Klimapark Kelsterbach“ „(Areal Altstandort KTS)“ in Flur 3 der Gemarkung Kelsterbach;

• Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 BauGB

• Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

In der Bekanntmachung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2/2024 „Klimapark Kelsterbach“ „(Areal Altstandort KTS)“ und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vom 18.07.2025 war der Geltungsbereich in der Abbildung nicht korrekt dargestellt. Mit dieser erneuten Bekanntmachung wird der Geltungsbereich in der Abbildung korrekt dargestellt.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kelsterbach hat in ihrer Sitzung am 21.05.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2/2024 „Klimapark Kelsterbach“ (damaliger Titel „Ehem. Standort Karl-Treutel-Schule“) beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13a Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

In der Sitzung am 30.06.2025 hat die Stadtverordnetenversammlung dem Vorentwurf des Bebauungsplans zugestimmt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. In gleicher Sitzung wurde beschlossen, dass der Bebauungsplan fortan den Titel „Klimapark Kelsterbach“ tragen soll. Zudem wurde beschlossen, den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans – im Vergleich zum Aufstellungsbeschluss – geringfügig zu erweitern.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die Voraussetzungen zur Anwendung des Verfahrens nach § 13a BauGB liegen vor. § 4c BauGB (Überwachung von erheblichen Umweltauswirkungen) ist nicht anzuwenden.

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von der Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Infornationen verfügbar sind, sowie der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Der derzeitige Standort ist nach Fertigstellung und Umzug der Karl-Treutel-Schule an den neuen Schulstandort Mörfelder Straße nicht länger erforderlich. Daher soll der bisherige Schulstandort zu einem Wohnquartier mit einer Mischung aus unterschiedlichen Wohntypologien, Geschosswohnungsbauten als auch Stadthäuser, entwickelt werden. Die geplante Nutzung fügt sich nach Art der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein. Ziel des Bauleitplanverfahrens ist insb. die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen zur umfeldverträglichen Nachnutzung und geordneten städtebaulichen Entwicklung des ehemaligen Schulstandortes der Karl-Treutel-Schule.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt zentral innerhalb des südlichen Siedlungszusammenhangs der Stadt Kelsterbach und umfasst das derzeitige Grundstück der Karl-Treutel-Schule, das Grundstück der Mehrzweckhalle Süd sowie Teilflächen der angrenzenden Erschließungsstraße sowie die Baugrundstücke der Wohnbebauung Kantstraße Nr. 7 und 9. Das Plangebiet weist eine Fläche von ca. 2,1 ha auf. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem nachfolgenden Lageplan (unmaßstäblich).


Gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB kann sich die Öffentlichkeit in der Zeit

vom Montag, den 28.07.2025 bis einschließlich Freitag, den 29.08.2025

vormittags:

Montag bis Mittwoch und Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr

nachmittags:

Dienstag: 14:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag: 14:00 – 18:00 Uhr


beim Magistrat der Stadt Kelsterbach, Mörfelder Straße 33 Altbau, Zimmer 313, 65451 Kelsterbach oder auf den Internetseiten der Stadt Kelsterbach unter https://kelsterbach.de/Rathaus-Bürgerservice/Amtliche-Bekanntmachungen/ über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Während des o. g. Zeitraums können Stellungnahmen gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB vor Ort mündlich zur Niederschrift abgegeben werden; Stellungnahmen können ebenso schriftlich an den Magistrat der Stadt Kelsterbach und elektronisch per E-Mail an info-bauamt@kelsterbach.de vorgebracht werden.

Weitere Hinweise:

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Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. ausdrücklich zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.

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Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die zum Bebauungsplanverfahren abgegebenen Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung beraten werden und somit ggf. personenbezogene Daten, soweit diese für das Bebauungsplanverfahren erforderlich sind, der Stadtverordnetenversammlung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

Der Magistrat der Stadt Kelsterbach
i.A.
(Mack, M. Eng.)
Bauamtsleiter