Neubau der Regionaltangente West – Planfeststellungsabschnitt Mitte – vom Überführungsbauwerk über den Sulzbach und die BAB 66 in Sulzbach (Taunus) bis zur Einschleifung in die bestehende Eisenbahnstrecke 3683 bei Kelsterbach einschl. der notwendigen Folgemaßnahmen, insb. der Umverlegung der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Abschnitt Kriftel – Pkt. Eschborn Bl. 4228 der Amprion GmbH, und der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen in der Gemeinde Sulzbach (Taunus), der Stadt Schwalbach am Taunus, der Stadt Eschborn, der Stadt Frankfurt am Main (Gemarkungen Sossenheim, Unterliederbach, Höchst, Schwanheim und Wald) und der Stadt Kelsterbach, der trassenfernen Kompensationsmaßnahmen in der Gemeinde Sulzbach (Taunus), der Stadt Frankfurt am Main (Unterliederbach, Griesheim, Schwanheim, Fechenheim, Wald und Rödelheim), der Stadt Kelsterbach, der Stadt Langen, der Gemeinde Seeheim-Jugenheim (Gemarkung Ober-Beerbach) und der Gemeinde Hohenstein (Gemarkung Breithardt) sowie einer Ökokontomaßnahme in der Stadt Karben (Gemarkung Klein-Karben)
hier: Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses sowie des festgestellten Plans
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat mit Beschluss vom 1. August 2024, Az.: III 33.1 – 66 e 03/02/2-2020 den Plan für das obige Vorhaben gem. §§ 28, 29 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. §§ 72 ff. HVwVfG festgestellt.
Die nach § 74 Abs. 4 S. 2 HVwVfG angeordnete Auslegung einer Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses mit Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen wird nach § 3 Abs. 1 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt. Zu diesem Zweck werden der Planfeststellungsbeschluss vom 1. August 2024 und die festgestellten Planunterlagen ab dem 8. August 2024 bis einschließlich 21. August 2024 auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt (https://rp-darmstadt.hessen.de) unter der Rubrik: Menü / Veröffentlichungen und Digitales / Öffentliche Bekanntmachungen / Verkehr / Straßen- und U-Bahnen und im UVP-Portal des Landes Hessen (https://www.uvp-verbund.de/he) veröffentlicht.
Darüber hinaus wird die angeordnete Auslegung als zusätzliches Informationsangebot erfolgen (§ 3 Abs. 2 PlanSiG). Dazu wird eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses (einschl. Rechtsbehelfsbelehrung) vom 1. August 2024 zusammen mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans in der Zeit vom 8. August 2024 bis einschließlich 21. August 2024 bei der Stadt Kelsterbach, Rathaus Altbau, Mörfelder Straße 33, 65451 Kelsterbach, Zimmer 313, montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt.
Der Planfeststellungsbeschluss wird den Beteiligten, über deren Einwendungen und Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Absatz 4 Satz 3 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes).