Hiermit wird bekannt gemacht, dass die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kelsterbach in ihrer Sitzung am 26.09.2022 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/2022 „Wohnbebauung Reichenberger Straße“ beschlossen hat. Gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB konnte sich die Öffentlichkeit in der Zeit vom 31.10.2022 bis einschließlich 02.12.2022 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 21.10.2022 öffentlich bekannt gemacht.
Alsdann hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kelsterbach in ihrer Sitzung am 25.09.2023 dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1/2022 „Wohnbauflächen Reichenberger Straße“ zugestimmt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die Voraussetzungen zur Anwendung des Verfahrens nach § 13a BauGB liegen vor. § 4c BauGB (Überwachung von erheblichen Umweltauswirkungen) ist nicht anzuwenden.
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von der Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Infornationen verfügbar sind, sowie der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Ziel der Planung ist die Neubebauung und Nachverdichtung des Eckgrundstücks Frankfurter Straße / Sudetenring. Vorgesehen ist der Abbruch der vorhandenen Wohngebäude und die Neubebauung im Geschosswohnungsbau mit II bzw. V Vollgeschossen sowie einer zugehörigen Tiefgarage. Im Zuge der Neubebauung sind die Belange einer das Plangebiet überspannenden Freileitung sowie des Lärmschutzes zu berücksichtigen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Nordosten des Siedlungsgebietes der Stadt Kelsterbach; nordöstlich der Knotenpunktes Frankfurter Straße / Sudetenring und umfasst eine Fläche von ca. 0,5 ha. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem nachfolgenden Lageplan.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, der Begründung samt Anlagen wird in der Zeit von Montag, dem 16.10.2023, bis einschließlich Freitag, dem 17.11.2023, vormittags: Montag bis Mittwoch und Freitag 8 Uhr - 12 Uhr, nachmittags: Dienstag 14 Uhr - 16 Uhr, Donnerstag 14 Uhr - 18 Uhr, beim Magistrat der Stadt Kelsterbach, Mörfelder Straße 33 Altbau, Zimmer 313, 65451 Kelsterbach zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Während dieser Frist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Der Entwurf des Bebauungsplans und die zugehörigen Unterlagen werden im oben genannten Zeitraum auch zusätzlich auf die Internetseite der Stadt Kelsterbach unter https://www.kelsterbach.de/rathaus/oeffentliche-auslegungen-bekanntmachungen/ eingestellt und somit öffentlich für jedermann einsehbar.
Eine Erörterung der offengelegten Entwurfsunterlagen kann nach Vereinbarung während der oben genannten Tage / Stunden oder nach Terminvereinbarung ebenfalls über Telefon erfolgen.
Während der vorgenannten Frist liegen folgende Unterlagen zur Einsichtnahme aus:
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unter den Voraussetzungen des § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Weitere Hinweise:
Anlagen:
Lageplan Geltungsbereich, unmaßstäblich