Wer die gestiegenen Energiekosten nicht mehr bezahlen kann, bereits eine Mahnung mit Sperrandrohung erhalten hat und Hilfe und Antworten zum Thema steigende Energiepreise oder Energieschulden sucht, findet bei den Beratungsstellen im Kreis Groß-Gerau konkrete Hilfe. Sie bieten kostenlose Beratung und zeigen Lösungswege auf und beraten auch zu möglichen Ansprüchen auf Sozialleistungen.
Wer bereits Sozialleistungen erhält und wem Energieschulden zum Beispiel durch Nachzahlungen drohen oder entstanden sind, wendet sich an den für ihn zuständigen Sozialleistungsträger, das Kommunale Jobcenter oder das Sozialamt des Kreises Groß-Gerau, um weitere Ansprüche und Hilfen prüfen zu lassen.
Wer keine Sozialleistungen bezieht, aber über wenig Einkommen verfügt, hat möglicherweise wegen der erhöhten Energiekosten jetzt Ansprüche auf Sozialleistungen, weil er zum Beispiel Abschläge an den Energieversorger oder Heizölkosten nicht mehr zahlen kann. Die Beratungsstellen, das Jobcenter und das Sozialamt sowie die Wohngeldbehörde des Kreises bieten Beratung und prüfen die individuellen Ansprüche.
Kommunales Jobcenter Kreis Groß-Gerau, Wilhelm-Seipp-Straße 9, Groß-Gerau, Telefon 06152 9854-200, Internet www.jobcenter-gg.de.
Kreis Groß-Gerau, Allgemeine Soziale Hilfen, Wilhelm-Seipp-Straße 4, Groß-Gerau, Telefon 06152 989-84047, E-Mail soz-gsig@kreisgg.de, Internet www.kreisgg.de/soziales/soziale-hilfen.
Wohngeldbehörde des Kreises Groß-Gerau, Internet www.kreisgg.de/soziales/soziale-hilfen/wohngeldbehoerde, E-Mail wohnungswesen@kreisgg.de.
Caritaszentrum Kelsterbach, Walldorfer Straße 2B, Kelsterbach, Telefon 069 20000-440, E-Mail caritas-kelsterbach@cv-offenbach.de.
Weitere Informationen unter: www.kreisgg.de/energiehilfe (wö)