Liebe Radfahrgemeinde,
sehr oft teilen wir unsere Wege auch mit Menschen, die zu Fuß unterwegs sind. Auf gemeinsamen Rad-Fußwegen, auf Gehwegen, die explizit für uns freigegeben sind, oder jenen, wie unten am Main.
Besonders auf den letztgenannten fühlen sich Menschen nur sehr bedingt als Verkehrsteilnehmer.
Mobilität ist oft pure Freude…
… immer öfter ist sie leider auch Anlass für Konflikte.
Radfahrende haben auf Zufußgehende Rücksicht zu nehmen.
So wie wir Radfahrende das auch von Menschen hinter dem Lenkrad eines Kraftfahrzeuges erwarten.
Diese Rücksicht zu üben, gilt für uns besonders auf Gehwegen wie in der Kirschenallee, auf denen das Radfahren mit einem kleinen weißen Zusatzschild freigegeben ist. Mit dem Fahrrad sind wir hier „nur zu Gast“.
Leider wird es auch zwischen Radfahrenden und Zufußgehenden immer öfter eng, stressig oder gar gefährlich. Um das zu vermeiden, kommt hier meine Bitte „besser zu klingeln“.
Das bedeutet so viel wie: frühzeitig Klingeln.
Bereits in einem Abstand von etwa 50 Metern zu den Menschen vor uns.
Denn zu spät klingeln erschreckt Menschen mit Hunden, oder Menschen mit kleinen Kindern, oder Menschen, die ins Gespräch vertieft sind, oder, oder, oder.
Und wer sich erschreckt, reagiert unvorhersehbar.
Nach zwei, drei Sekunden sieht man dann auf unterschiedliche Weise, ob das Klingeln gehört wurde.
Keinerlei Reaktion?
Auch beim nächsten Klingeln ist man nun noch weit genug weg, um niemanden zu erschrecken. Meist kommt man nun gut vorbei.
Tut sich noch immer nichts, ist langsam und mit gebührendem Abstand vorbeizufahren das Mittel der Wahl.
1,5 Meter haben Autos zu uns Radfahrenden innerorts einzuhalten. Jetzt ist es an uns Radfahrenden, ein gutes Maß für den Abstand zu Zufußgehenden zu finden… Ich bitte Sie darum! Denn mich erreichen immer mehr Beschwerden.
Es ist nicht nur unhöflich fast auf Tuchfühlung an Menschen jeden Alters vorbeizufahren. Es ist schlicht gefährlich. Denn das Motto: „Ich seh´ die Menschen vor mir ja“, greift zu kurz.
Wir hatten bereits daraus resultierend Unfälle! Inklusive Krankenhausaufenthalt. Was, abgesehen von rechtlichen Konsequenzen für den Verursacher, den Radfahrenden per se einen denkbar schlechten Ruf einbringt.
Kinder bis acht Jahre müssen übrigens auf dem Gehweg fahren. Kinder bis zehn Jahre dürfen auf dem Gehweg fahren. Dort dürfen sie auch von einer Aufsichtsperson, die älter als 16 Jahre ist, auf einem Fahrrad begleitet werden. Wird jenseits dieser Verkehrsregeln auf Gehwegen gefahren, ist dies nicht erlaubt. Es geschieht jedoch meist aus Angst. Dann fehlt eine gute Radverkehrsinfrastruktur.
Hier setzt das neue Radverkehrskonzept an. Im Rathaus arbeitet eine Projektgruppe gerade daran. Die Umsetzung braucht Zeit und Geduld, darum bitte ich schon jetzt. Damit wir alle gut und sicher ankommen.
Es sich selbst & und anderen
Gut gehen lassen…