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Kelsterbach aktuell
Ausgabe 45/2024
Seite 2
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Haltverbot in Kolpingstraße teilweise aufgehoben

Das städtische Ordnungsamt hat das in der Kolpingstraße wegen der dort stattfindenden Bauarbeiten verfügte Haltverbot entlang der kompletten Westseite teilweise aufgehoben. Ab sofort darf wieder vor den Hausnummern 22 und 20 geparkt werden.

Es hat sich gezeigt, dass in dem Abschnitt kein Haltverbot vonnöten ist, solange dort nicht gebaut wird. Dies wird erst im Frühjahr kommenden Jahres so weit sein, zunächst wird im Abschnitt zwischen Martin-Luther-Straße und Zufahrt Rathausplatz gearbeitet. (wö)