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Kelsterbach aktuell
Ausgabe 49/2025
Seite 3
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Investor will hunderte Wohnungen bauen und Gewerbe ansiedeln

Der Ausschuss für Bauen, Planen, Umwelt, Mobilität (BPUM) der Kelsterbacher Stadtverordnetenversammlung hat in seiner jüngsten Sitzung einen Grundsatzbeschluss zur Entwicklung und Bebauung eines bislang brachliegenden Teils des ehemaligen ENKA-Geländes gefasst. Demnach soll auf dem 3,4 Hektar großen Areal, das zwischen Rüsselsheimer Straße und Dr.-Max-Fremery-Straße liegt und sich westlich an das Fachmarktzentrum anschließt, künftig sowohl gewerbliche Nutzung als auch Wohnen möglich sein. Dem Beschluss zugrunde liegt ein städtebaulicher Entwurf zur Nutzung des Geländes, der eine Mischung aus Wohn- und Gewerbenutzungen vorschlägt. Der Entwurf soll dem weiteren Bebauungsplanverfahren als Grundlage dienen.

Erarbeitet hat den städtebaulichen Entwurf Architekt Erich Nachtsheim im Auftrag des Grundstückseigentümers, der KoCap Airgate 1 GmbH aus Kelsterbach. Der Plan sieht die Bebauung des Grundstücks mit bis zu sechs Geschossen hohen Gebäuden vor, die unter anderem 500 Ein- bis Vierzimmerwohnungen, 200 gewerbliche Appartementwohnungen, ein 130 Zimmer fassendes Hotel, ein Restaurant und ein Fitnessstudio beherbergen sollen. Eine entsprechend große Tiefgarage soll den nötigen Parkraum sicherstellen. Auch die sozialen Bedarfe – zum Beispiel eine Kindertagesstätte – sollen von Anfang an in die Planung miteinbezogen und erforderlichenfalls direkt auf dem Gelände verwirklicht werden. Das hat die Stadtverwaltung als Planungsziel definiert. Das geplante Facharztzentrum ist indes nicht Bestandteil des Plangebiets und wird separat weiterverfolgt.

Seit der Rechtskraft des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Rüsselsheimer Straße / ehemaliges ENKA-Gelände“ im Jahr 2011 konnte keine langfristige gewerbliche Nachnutzung auf Teilflächen des Plangebiets etabliert werden. Künftig eine gemischte Nutzung mit Schwerpunkt Wohnen zu erlauben, ist sinnvoll angesichts des nach wie vor hohen Wohnraumbedarfs, der inzwischen erfolgten wohnbaulichen Nachverdichtung im Umfeld und der bereits vorhandenen hohen Qualität der Nahversorgung in unmittelbarer Nachbarschaft. Die städtischen Entwicklungsvorstellungen decken sich mit denen des Grundstückseigentümers.

Um die veränderte Nutzung als Wohn- und Gewerbe-Mischgebiet grundsätzlich zu ermöglichen, muss der vorhandene Bebauungsplan geändert werden. Dies soll im beschleunigten Verfahren gemäß Paragraf 13a Baugesetzbuch geschehen.

Der BPUM hat seinen der Vorlage zustimmenden Beschluss bei mehreren Enthaltungen einstimmig gefasst. Kommenden Montag berät und beschließt die Kelsterbacher Stadtverordnetenversammlung über das Vorhaben. (wö)