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Kelsterbach aktuell
Ausgabe 50/2022
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Kelsterbach
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Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Kraftdroschken in der Stadt Kelsterbach vom 04.03.1980

Aufgrund des § 51 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vom 21.03.1961 (BGBl. I. S. 241) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 08.08.1990 (BGBl. I. S. 1690), zuletzt geändert durch Art. 10 G des Gesetzes v. 03.12.2020 (BGBI. S. 2694). in Verbindung mit § 2 Absatz 2 der Verordnung des Landes Hessen über die Zuständigkeiten nach dem PBefG vom 10.10.1997 (GVBl. I. S. 370), zuletzt geändert durch Artikel 6 der Zehnten Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften vom 12.11.2013 (GVBl. I S. 640) wird die Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Kraftdroschken in der Stadt Kelsterbach vom 04.03.1980, zuletzt geändert am 13.06.2015, wie folgt geändert:

§ 2 Ziffer 1

Die Grundgebühr je Fahrt beträgt 4,20 Euro.

§ 2 Ziffer 2

Der Kilometerpreis beträgt 2,50 Euro von 06.00 - 20.00 Uhr und 3,00 Euro von 20.00 - 06.00 Uhr sowie 3,20 Euro an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztags.

§ 2 Ziffer 3

Der Stundenpreis der Wartezeit beträgt 40,00 Euro.

Die Änderung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

Der Magistrat der Stadt Kelsterbach
im Auftrag
Kreitz, Verw.-Angest.