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Kelsterbach aktuell
Ausgabe 6/2025
Seite 3
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Umgestaltung der Bahnunterführung wird geplant

Die Kelsterbacher Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer jüngsten Sitzung beschlossen, mit der Planung der Umgestaltung der Bahnunterführung in der Stadtmitte und deren direkten Umfelds die Schüßler-Plan Ingenieursgesellschaft aus Frankfurt zu beauftragen. Die Gesamtsumme für die verschiedenen Objekt- und Fachplanungen beträgt rund 1,146 Millionen Euro. Das Büro Schüßler-Plan war der einzige Bieter in der europaweiten Ausschreibung der Planungsleistungen.

Die Stadt Kelsterbach beabsichtigt, mit dem Bauvorhaben die Unterführung sowie die sich von der Einmündung des Windmühlenwegs bis zur Einmündung der Martin-Luther-Straße um sie herum sich erstreckenden Bereiche umzugestalten und aufzuwerten. Im Jahr 2021 wurde auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie samt Variantenuntersuchung eine Vorzugsvariante ausgewählt. Diese sieht insbesondere die mobilitätsgerechte Umgestaltung der Rad- und Fußwegeführung, die Anpassung der Steigung beziehungsweise des Gefälles der Straße, die Errichtung neuer Bushaltestellen und die Erweiterung der Fahrradstellplätze vor.

Im Einzelnen bedeutet das, dass die bisher in der Rüsselsheimer Straße vor dem Bahnhofsgebäude gelegenen Bushaltestellen an das nördliche Ende der Unterführung beidseits der Straße verlegt werden. Dort sollen auch zusätzliche Fahrradstellplätze geschaffen werden. Eine neue Mittelinsel zwischen den Bushaltestellen ermöglicht das sichere Queren der Straße. Die Steigung der Straße in der Unterführung wird erhöht, damit die Höhe der Stützwände zu den parallel verlaufenden Geh- und Radwegen verringert und auf Höhe der bislang bestehenden Fußgängerbrücke, die den westlichen Teil der Elbestraße mit dem östlich der Unterführung gelegenen Abschnitt verbindet, eine höhengleiche Straßenquerung mittels Zebrastreifen anstelle der dann zurückzubauenden Brücke eingerichtet werden kann. Ein Gehweg bleibt an der Stelle der jetzigen Fuß- und Radwegunterführung erhalten. Radwege werden beidseits der Unterführung, getrennt von der Fahrbahn für den motorisierten Verkehr, angelegt. Aufwärts, von der Einmündung Windmühlweg in Richtung Einmündung Martin-Luther-Straße, verläuft der Radweg an Stelle der jetzigen Fuß- und Radwegunterführung, abwärts verläuft ein neu anzulegender Radweg auf der anderen Seite parallel zur Fahrbahn, von der er durch eine bauliche Erhöhung abgetrennt ist. Dieser Radweg darf nur in der beschriebenen Richtung befahren werden. (wö)