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Kelsterbach aktuell
Ausgabe 7/2023
Seite 2
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Letztes Testzentrum in Kelsterbach schließt

In Deutschland haben Bürgerinnen und Bürger noch bis Monatsende unter bestimmten Voraussetzungen den Anspruch, sich in einem Testzentrum kostenlos auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen zu lassen. Dies dient dem Schutz besonders gefährdeter Personengruppen. Mit Ablauf des Dienstag, 28. Februar, endet dieser Anspruch, das heißt, der Bund kommt nach diesem Stichtag nicht mehr für die Vergütung der in Testzentren vorgenommenen Leistungen auf. Entsprechend haben viele dieser Einrichtungen bereits den Betrieb eingestellt, das letzte noch in Kelsterbach aktive Testzentrum – am Rathaus – schließt ebenfalls zum Monatsende.

Wer danach coronatypische Symptome bei sich feststellt und abklären lassen möchte, ob eine Corona-Infektion vorliegt, der sollte sich an seinen Hausarzt wenden. Dieser entscheidet, ob ein (PCR-)Test erforderlich ist. Für den Fall einer Testung im Rahmen der Krankenbehandlung erfolgt die Abrechnung zu Lasten der Krankenkasse und ist für den Patienten zuzahlungsfrei. (wö)