Titel Logo
Kelsterbach aktuell
Ausgabe 9/2024
Seite 1
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Die Brut- und Setzzeit beginnt wieder

Grober Heckenschnitt muss bis Ende September warten

Nur noch bis Donnerstag war es möglich, eigene Hecken zu schneiden. Bereits am Freitag, 1. März, beginnt die im Bundesnaturschutzgesetz gemäß §39 festgelegte Brut- und Setzzeit, eine Schonzeit für brütende Vögel. Aber auch für weitere Wildtiere, wie Rehe oder Hasen, die ihren Nachwuchs gebären und aufziehen, gilt die Brut- und Setzzeit. Hunde sollten in dieser Zeit an der Leine laufen und nicht auf Äckern oder Wiesen herumstreunen. Selbst wenn ein Hund kein Wildtier jagt, so hat bereits das Aufscheuchen oft dramatische Konsequenzen, da Elterntiere zum Teil ihre Brut aufgeben oder nicht zu ihrem Nachwuchs zurückkehren. Die Brut- und Setzzeit geht vom 1. März bis zum 30. September.

Geschont werden müssen alle Bäume, Sträucher, Hecken und weitere Gehölze unabhängig vom Standort. Ausgenommen sind schonende Form- und Pflegeschnitte. Hierbei darf jedoch lediglich der jährliche Zuwachs entfernt werden. Verboten sind Fällungen und Schnittmaßnahmen im öffentlichen Raum, damit Vögel nicht beim Nestbau oder bei der Brut gestört werden.

Der Heckenschnitt darf die Natur in keinem Fall unnötig schädigen. Hecken dienen als Unterschlupf sowie Nahrungsquelle für zahlreiche Vögel und Insekten. Tiernachwuchs wird hierin groß gezogen und Hecken eignen sich ebenso als gute Versteckmöglichkeit und Schlafquartiere auch für Eidechsen. (ana, Bild Oldiefan auf Pixabay)