In der für den 12. Dezember 2023 angesetzten Stadtratssitzung fehlten so viele Ratsmitglieder aus Krankheitsgründen, dass Beigeordneter Stefan Schleimer nur „Beschlussunfähigkeit“ feststellen konnte. Es war - so Stadtbürgermeisterin Lena Weber - die kürzeste Stadtratssitzung aller Zeiten; sie hatte genau zwei Minuten gedauert. Die Wiederholung fand dann eine Woche später - drei Tage vor Heiligabend - statt; diesmal war der Rat fast vollzählig.
Im Anschluss an einige Informationen der Stadtbürgermeisterin befasste sich das Gremium mit einem spannenden „Thema von großer Tragweite“, wie es der 1. Beigeordnete René Treitz formulierte, nämlich der Frage, ob und wo innerhalb der Stadt eine Kameraüberwachung sinnvoll oder sogar notwendig ist. Gemeinsam mit dem Ordnungsamt wurden inzwischen drei ausgesuchte Standorte abgestimmt, an denen - zunächst für ein Jahr, „um zu sehen, ob es etwas bewirkt“ (Treitz) - Kameras installiert werden sollen. Es handelt sich dabei um den Stadtpark, der Bereich der Bussteige sowie die Fläche vor dem Imbiss und der öffentlichen Toilettenanlage am Donatusplatz und schließlich die Wertstoffsammelstelle unterhalb der IGS (Schulzentrum), Punkte, wo entweder öfters Vandalismus festgestellt wird oder regelmäßig illegal Sperrmüll abgeladen wird. Ein weiterer Grund ist, dass seit gut einem Jahr ein Anstieg von Auf- und Einbrüchen, verbunden mit Diebstählen z.B. in der Gastronomie, im städtischen Bauhof und am Wohnmobilstellplatz am Labachweg mit Gesamtschäden von etwa 5.000 Euro festzustellen ist.
In der den Ratsmitgliedern und der Presse ausgeteilten, Sitzungsvorlage waren die Hintergründe ausführlich dargestellt. Da war auch z.B. zu lesen, dass eine Kameraüberwachung an allen Annahmestellen für Biomüll, Altkleider oder Altglas, wo des öfteren kleinere Müllmengen gefunden werden, „nicht durchsetzbar“ ist, weil es sich meist um mit Bußgeldern in niedriger zweistelliger Höhe belegte Taten handelt. Anders bei Sperrmüll, wo je nach Gewicht oder Masse schon mal Strafen von über 2.500 Euro verhängt werden.
Kostenpunkt für die erforderliche Videotechnik: nach einem aktuellen Angebot etwa 650 Euro pro Kamera. Dabei handelt es sich um Geräte mit hoch auflösender Technik mit Akkus, die mit Hilfe eines Solarpanels geladen werden. Die Kameras sind mobil einsetzbar und arbeiten autark. Sie werden mit einer SD-Karte bestückt, auf der Videos für fünf Tage gespeichert werden; danach werden die jeweils ältesten Aufzeichnungen automatisch gelöscht. Mit dem Zeitraum von fünf Tagen kann nach Treitz‘ Worten auch ein verlängertes Wochenende wie zum Beispiel um Weihnachten 2023 in die Überwachung einbezogen werden. Die Videos können mit einer auf einem Smartphone installierten App abgerufen werden
Am Schulzentrum muss zusätzlich noch ein Mast errichtet werden, an dem die Kamera sabotagesicher befestigt werden kann, was mit etwa 500 Euro zu Buche schlägt. Der Einsatz einer Kamera in der Tiefgarage am Donatusplatz wäre zwar wünschenswert, weil auch dort hin und wieder Vandalen hausen, doch wegen der geringen Höhe wäre das, so Treitz, aufgrund der Zerstörungsgefahr nicht empfehlenswert. Auch der Parkplatz unter der Stadthalle ist ein neuralgischer Punkt. Aber wegen der kurzfristig geplanten Sanierung der Stützen soll dort vorerst keine Kamera installiert werden.
Wie der Beigeordnete weiter ausführte, muss die Stadt zunächst ein Datenschutzkonzept erstellen, das mit dem Landesdatenschutzbeauftragten abgestimmt und von diesem genehmigt werden muss. Wenn dessen „grünes Licht“ vorliegt, kann der Stadtrat erst konkret die Anschaffung und Installation der Kameras beschließen. Ein ganz wichtiger Punkt ist, dass die Fläche, die von der jeweiligen Kamera erfasst wird, gekennzeichnet werden muss, was mit einer deutlich sichtbaren Beschilderung bewerkstelligt werden soll.
Nach kurzer Diskussion fasste der Rat den vom Bauausschuss vorgeschlagenen Grundsatzbeschluss zum Betrieb der Überwachungsanlagen. Als erstes soll die erforderliche Dienstanweisung bzw. -vereinbarung für den Betrieb der Anlagen unter Einbindung des Landesdatenschutzbeauftragten verfasst werden, die dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden soll. (WIL-)