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Rund um Hermeskeil
Ausgabe 1/2025
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Stadt und VG „im Clinch“ um AfA-Standortpauschale

Das Land Rheinland-Pfalz zahlt für die Standortgemeinden von Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende (AfA) eine sogenannte „AfA-Standortpauschale“. Diese dient nach der gesetzlichen Grundlage im Landesaufnahmegesetz „zur Unterstützung bei der Aufnahme, Unterbringung und Integration der ... aufgenommenen Personen“ und ist „als Ausgleich für die kommunalen Mehrkosten und Mehrbedarfe an Standorten von Aufnahmeeinrichtungen“ gedacht. Sie fließt vom Land an die Landkreise und kreisfreien Städte. „Die Landkreise beteiligen die Gemeinden und Gemeindeverbände in ihrem Kreisgebiet, in denen sich Standorte von Aufnahmeeinrichtungen des Landes befinden, in angemessenem Umfang an der Zahlung“, heißt es weiter im Gesetz.

So viel zum Hintergrund.

Der Kreis Trier-Saarburg hat zuletzt eine Summe von 585000 € erhalten, die er in vollem Umfang an die VG Hermeskeil weitergeleitet hat, offenbar ohne eine Entscheidung zu treffen, wem und in welchem Umfang sie letztlich zugute kommen soll. Die VG hat den Betrag in ihrem Haushaltsplan für 2025 in voller Höhe als Einnahme eingestellt.

Das rief Stadtbürgermeister Christoph König (BfB) in der Haushaltsdebatte auf den Plan, der beantragte, der Stadt die Hälfte abzugeben. „Ohne Einwilligung der Stadt hätte es 2015 wahrscheinlich keine AfA in der ehemaligen Hochwaldkaserne gegeben“, erklärte er. Als Hauptgrund für die hälftige Beteiligung nannte König den Standort der AfA einzig im Gebiet der Stadt. „Die Auswirkungen trägt nicht ein einziger Bürger in den Gemeinden der VG. Die Hermeskeiler Bürger haben deshalb einen Anspruch auf einen Anteil an der Standortpauschale“, so König, der es als seine Pflicht als Stadtbürgermeister sah, das zu beantragen.

Er könne die Forderung der Stadt gut verstehen, erklärte Bürgermeister Stefan Ding (CDU). Aber wenn die Stadt neben der 2015 verhandelten Beteiligung an höheren Schlüsselzuweisungen auch noch einen Teil der nun gesetzlich geregelten Standortpauschale erhalte, sei das aus Sicht der Verwaltung eine Doppelförderung. Hermeskeil sei die einzige AfA-Standortgemeinde in Rheinland-Pfalz, die aufgrund einer Vereinbarung höhere Schlüsselzuweisungen erhalte. Außerdem müsse bei Teilung der Pauschale auf der anderen Seite die VG-Umlage erhöht werden.

„Ich hätte mir gewünscht, dass man darüber vor der Haushaltsdebatte diskutiert hätte“, sagte Lena Weber (SPD). Weil das nicht der Fall sei, „müssen wir nun leider darüber streiten“, fuhr sie fort. Sie verwies darauf, dass die durch „Verhandlungsgeschick“ erreichte Erhöhung der Schlüsselzuweisungen nicht mit der Standortpauschale in einen Topf geworfen werden könne. CDU-Sprecher Peter Kretz sah eine „neue Regelung, die die alte ablösen soll“. Sein Kompromissvorschlag: Teilung der neuen Pauschale und Wegfall des Anteils der Stadt an den Schlüsselzuweisungen. Immerhin erhalte die Stadt dann rund 42000 € mehr als bisher. „Aus Stadtsicht sollte man auch mal berücksichtigen, dass wenn Geld reinkommt, über die VG-Umlage auch wieder welches rausgeht“, meinte Christian Kruchten (FGW).

Bürgermeister Ding unternahm den Versuch einer Zusammenfassung: „Jeder erkennt an, dass die Stadt AfA-Standort ist. Deshalb sei die Teilung der Pauschale „ganz klar“. Aber bei gleichzeitiger Weiterleitung der Schlüsselzuweisung sei das - er wiederholte sich - eine Doppelförderung. In der anschließenden Abstimmung erhielt der Antrag des Stadtbürgermeisters nicht die erforderliche Mehrheit. Bei 11 Ja-, 13 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen war er abgelehnt. Zu denen, die mit Nein stimmten, gehörten auch die Hermeskeiler CDU-Mitglieder, was bei Stadtbürgermeister Christoph König und bei Teilen der SPD-Fraktion Befremden auslöste. Dem von Bürgermeister Ding, der CDU-Fraktion und der Verwaltung vorgeschlagenen Kompromiss, der im rechnerischen Ergebnis der Teilung der Pauschale bei gleichzeitigem Wegfall der Schlüsselzuweisung entspricht, stimmten schließlich fast alle Ratsmitglieder zu; es gab dabei nur eine Enthaltung. (WIL-)