Die Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass es grundsätzlich unzulässig ist auf dem Gehweg zu parken. Gehwegparken ist nach § 12 Abs. 4 STVO grundsätzlich nur dort erlaubt, wo dies durch ein Verkehrszeichen oder eine Parkflächenmarkierung ausdrücklich zugelassen wurde.
In der Bahnhofstraße ist dies nicht der Fall, so dass wir Sie bitten, das Gehwegparken künftig zu unterlassen.
Stellen an denen ein Gehwegparken mittels Beschilderung zugelassen werden kann, werden zurzeit geprüft.
Wir bitten hiermit ausdrücklich um Beachtung. Bei einem weiteren Verstoß müssen Sie mit einer schriftlichen Verwarnung rechnen.
Wir danken für Ihr Verständnis!