hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2(1) BauGB
Der Stadtrat Gau-Algesheim hat in seiner Sitzung vom 25.09.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Umsiedlung Wertstoffhof - Bauhof“ gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Das Verfahren wird als zweistufiges Regelverfahren durchgeführt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird hiermit gem. § 2 (1) BauGB bekanntgemacht.
Der Stadtrat hat in gleicher Sitzung ebenfalls beschlossen, einen Antrag an die Verbandsgemeinde auf parallele Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde in diesem Bereich zu stellen.
Der Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplans umfasst das Flurstück 1/4 aus Flur 22. Die nachfolgende Skizze zeigt den Umgriff des Bebauungsplans „„Umsiedlung Wertstoffhof - Bauhof““. Sie dient der Übersicht und entfaltet keine Rechtskraft.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird ein externes Planungsbüro beauftragt.