| hier: | - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB |
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| - Geltungsbereich |
Der Rat der Stadt Gau-Algesheim hat in seiner Sitzung am 12.12.2018 die Aufstellung des Bebauungsplans „Im Klopp“ gem. §13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) einschließlich der Durchführung der weiteren Verfahrensschritte gem. §§ 3(2), 4(2) beschlossen.
Am 28.09.2022 hat der Rat der Stadt Gau-Algesheim die Änderung der Verfahrenswahl und die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens im 2-stufigen Regelverfahren gem. § 2 (1) BauGB beschlossen. Dies wurde am 13.10.2022 im Amtsblatt 41/2022 bekannt gemacht.
Ebenfalls am 28.09.2022 hat der Rat die Planannahme und die Durchführung der weiteren Verfahrensschritte nach §§ 3(1), 4(1) und 3(2), 4(2) BauGB beschlossen.
Die Planzeichnung sowie die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans werden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3(1) BauGB in der Zeit vom
01.12.2022 bis einschließlich 03.01.2023
in der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim, Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim
– im Bereich des Treppenhauses vor der Bauabteilung – während der Dienststunden öffentlich ausgelegt. Die Öffentlichkeit kann sich während dieser Zeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten.
Die Auslegungsunterlagen sind während der Zeit der frühzeitigen Beteiligung auch auf unserer Internetseite www.vg-gau-algesheim.de/offenlegungen einzusehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Bei inhaltlichen Rückfragen zu den Planunterlagen ist eine vorherige Terminvereinbarung unter
06725-910-134 oder andrea.fuchs@vg-gau-algesheim.de vorzunehmen.
Die Abgabe einer Stellungnahme ist ebenso per E-Mail an genannte Adresse möglich.
Die nachfolgende Skizze zeigt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes (mit Stand des Aufstellungsbeschlusses). Sie entfaltet keine Rechtswirkung.
| Dienststunden | |
| Mo-Fr | 08.00 - 12.00 Uhr |
| Mo-Di | 14.00 - 15.30 Uhr |
| Do | 14.00 - 18.00 Uhr |