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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 1/2023
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensing
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Vom Verwaltungsrat der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR

Am Dienstag, dem 20.12.2022 fand die 27. öffentliche Sitzung des Verwaltungsrates der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR in der Johannishalle St. Johann statt.

Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und entschieden:

TOP 1: Aktuelle Situation der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR

Der Verwaltungsratsvorsitzende berichtet über die aktuelle Situation und informiert, dass in Bezug auf die Corona-Regeln diese in den VG-Werken weiterhin gelten. Bei Verdacht oder Kontakt mit Corona-Erkrankten gilt weiter die Maskenpflicht, da die VG-Werke zur kritischen Infrastruktur gehören. Im Rahmen der Energiemangellage sind ebenso Vertreter der VG-Werke im Krisenstab der Verbandsgemeinde integriert und es wurde bereits für einen Notfall vorgesorgt. Die Versorgung der Bevölkerung kann im Krisenfall bis zu 72 Stunden aufrechterhalten werden.

Herr Wernersbach berichtet über die aktuelle Situation in den VG-Werken nach dem Ausscheiden von Frau Glöde und dankt dem ganzen Team der VG-Werke für deren Einsatz.

TOP 2: Wirtschaftsplan der VG-Werke Sprendlingen-Gensingen AöR für das Jahr 2023

Folgender Sachverhalt liegt dem Verwaltungsrat als Sitzungsvorlage vor:

Gemäß § 15 ff. EigAnVO ist vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Der Wirtschaftsplan besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan, den Erläuterungen, der Stellenübersicht, dem Finanzplan, dem Investitionsprogramm und der Übersicht über Förderdarlehen.

Die Auswertungen und Planungen für das Wirtschaftsjahr 2023 sind abgeschlossen. Für die Betriebszweige Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie Energieversorgung liegen die Erfolgs- und Vermögenspläne sowie die Stellenübersichten vor. Für den Betriebszweig Schwimmbäder liegt der Erfolgsplan sowie die Stellenübersicht vor.

Die Gebühren für das Hallenbad in Gensingen entsprechen dem Vorjahr. Für die Abwasserbeseitigung, die Wasserversorgung sowie das Freibad Sprendlingen sind Gebühren- und Entgeltanpassungen vorgesehen und werden unter den einzelnen Betriebszweigen vorgestellt. Der Wirtschaftsplan 2023 wird in der aktuellen Fassung noch ohne Anpassungen dargestellt.

Zur Beratung liegen die oben genannten Unterlagen sowie die geplanten Gebührenanpassungen vor.

BZ Abwasserbeseitigung

1.

Der Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR, Betriebszweig Abwasserbeseitigung, wird wie folgt festgesetzt:

im Erfolgsplan

in den Erträgen auf

in den Aufwendungen auf

Jahresergebnis

im Vermögensplan

in den Einnahmen auf

in den Ausgaben auf

2.

Verpflichtungsermächtigungen werden auf 4.225.000 € festgesetzt.

3.

Der Gesamtbetrag der Fördermittel und Darlehen wird auf 8.500.000 € festgesetzt.

4.

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

5.

Gem. § 20 der Entgeltsatzung des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung wird der Anteil der auf das Schmutzwasser entfallenen entgeltsfähigen Kosten auf 18,0 % festgesetzt.

Aufgrund des erheblichen Jahresfehlbetrages von -824.037 € empfehlen die Verbandsgemeindewerke eine Gebührenerhöhung.

Natürlich kann im Jahr ein besseres Ergebnis erwirtschaftet werden, aber gerade die erheblichen Mehraufwendungen aufgrund von Energiekostensteigerungen sowie Preissteigerungen bei den Betriebsmitteln können durch die aktuellen Gebühren nicht gedeckt werden. Zudem belasten insbesondere vermehrte Abschreibungen durch die Inbetriebnahme des Großprojektes ARANT sowie voraussichtliche Lohnsteigerungen aus Tarifverhandlungen in 2023 das Ergebnis. Auch für die Folgejahre werden Preissteigerungen insbesondere bei den Lieferungen von Betriebsmitteln und im Bausektor erwartet.

Daher wurde eine Gebührenerhöhung kalkuliert. Der Vorschlag der Verbandsgemeindewerke - in Rücksprache mit der Mittelrheinischen Treuhand GmbH - umfasst die Anhebung von verschiedenen Grundgebühren (Grundgebühr Schmutzwasser, Grundgebühr Weinbau), verschiedenen Verbrauchsgebühren (Mengengebühr Schmutzwasser, Winzersekt, Fäkalschlammgebühr/Kleinkläranlagen und geschlossene Gruben) sowie verschiedenen Niederschlagswassergebühren (Wiederkehrender Beitrag, Straßenbaulastträger Gemeinde) um die zusätzlichen Kosten auf viele Verbraucher zu verteilen. Für die genauen Gebührenerhöhungen verweisen wir auf die Gebührenübersicht auf Seite 4.

Mit der vorgeschlagenen Gebührenerhöhung beträgt das geplante Jahresergebnis -109.337 €.

Geplante Maßnahmen für 2023 sind weiterhin der Ausbau der Abwasserreinigung in der VG Sprendlingen-Gensingen. Der 1. Bauabschnitt, der Abwasserweg, wurde im September 2020 in Betrieb genommen. Der Bau der Druckrohrleitung von der KA Mittlerer Wiesbach zur neu errichteten ARA Nahetal wurde in 2022 abgeschlossen. Der Umbau der Kläranlage Mittlerer Wiesbach zu Pumpstation ist für Dezember 2022 geplant. Auf diesem Standort der Kläranlage Mittlerer Wiesbach soll die mechanische Vorreinigungsstufe erhalten bleiben, die biologische Reinigungsstufe, die Schlammbehandlung und die Nachklärung werden stillgelegt. Eine Gesamtinbetriebnahme der ARA Nahetal ist für Mitte 2023 geplant.

Darüber hinaus sind umfangreiche Erschließungs- und Sanierungsprojekte in den Ortsgemeinden geplant sowie Restarbeiten (Bepflanzung) im NBG Gensingen. In 2023 werden Planungen und Bauausführungen von rund 15 Neubaugebieten in der gesamten Verbandsgemeinde betreut.

Zusätzlich werden weitere Projekte im Bereich der Kanalsanierung umgesetzt als Ergebnis der flächendeckenden Kanalinspektion in den Ortsgemeinden Welgesheim und Zotzenheim inkl. Verbindungssammler ab Sprendlingen zur Kläranlage Welgesheim oder insbesondere die Kanalerneuerung die in Verbindung mit dem Straßenausbau der Ortsgemeinden umgesetzt wird wie Dichterviertel in der OG Sprendlingen oder die Quartierssanierung in der OG Gensingen.

Im Verwaltungsbereich werden zusätzliche Maßnahmen durchgeführt wie z.B. die Aktualisierung der Personalbedarfsermittlung, die Ersterstellung einer Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) um Gefahrenquellen aufzudecken und Schutzmaßnahmen zu entwickeln sowie Maßnahmen zur Einhaltung des Datenschutzes. Diese werden unter den Rechts- und Beratungskosten dargestellt.

Auf Grundlage der für das Wirtschaftsjahr 2023 veranschlagten Erlöse und Aufwendungen enthält die folgende Übersicht die vorgeschlagene Gebührenerhöhung:

Beispielrechnung für einen dreiköpfigen Haushalt:

Für einen dreiköpfigen Haushalt mit Grundstück ergeben sich Kosten für die Abwasserbeseitigung in Höhe von 461,00 € im Jahr bzw. 38,42 € im Monat.

[Beispiel-Haushalt: 3 Pers., durchschnittl. Verbrauch von 35 m³/Pers., Grundstücksgröße von 700 m², Abflussbeiwert von 0,4, "tatsächlich bebaute Fläche" von 200 m²].

Für diesen dreiköpfigen Haushalt mit Grundstück entspricht das einer Erhöhung von ca. 17,87 %. Statt 391,10 € im Jahr 2022 fallen Kosten für die Abwasserbeseitigung in Höhe von 461,00 € in 2023 an, das entspricht einem monatlichen Plus von 5,83 € bzw. ein Plus von 69,90 € im Jahr.

BZ Wasserversorgung

1.

Der Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR, Betriebszweig Wasserversorgung, wird wie folgt festgesetzt:

im Erfolgsplan

in den Erträgen auf

in den Aufwendungen auf

Jahresergebnis

im Vermögensplan

in den Einnahmen auf

in den Ausgaben auf

2.

Verpflichtungsermächtigungen werden auf 1.845.000 € festgesetzt.

3.

Der Gesamtbetrag der Fördermittel und Darlehen wird auf 2.900.000 € festgesetzt.

4.

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

5.

Gem. § 12 der Entgeltsatzung des Betriebszweiges Wasserversorgung wird der Anteil der entgeltsfähigen Kosten, der als Grundgebühr erhoben wird, auf 37,56 % und der Anteil der entgeltsfähigen Kosten, der als Verbrauchsgebühr erhoben wird, auf 62,44 % festgesetzt.

Aufgrund des erheblichen Jahresfehlbetrages von -609.333 € empfehlen die Verbandsgemeindewerke eine Gebührenerhöhung.

Analog zum Betriebszweig Abwasserbeseitigung kann auch im Betriebszweig Wasserversorgung im Jahr ein besseres Ergebnis erwirtschaftet werden, aber gerade die erheblichen Mehraufwendungen aufgrund von Energiekostensteigerungen sowie Preissteigerungen bei den Betriebsmitteln können durch die aktuellen Gebühren nicht gedeckt werden. Zudem belasten voraussichtliche Lohnsteigerungen aus Tarifverhandlungen in 2023 das Ergebnis. Auch für die Folgejahre werden Preissteigerungen insbesondere bei den Lieferungen von Betriebsmitteln und im Bausektor erwartet. Bei den Materiallieferungen sind Preiserhöhungen bis zu einigen hundertfach angekündigt.

Als Gegenmaßnahmen zu den Preissteigerungen haben wurden folgende Ansätze besonders festgestellt:

  • Optimierung der Lagerhaltung, Materialwirtschaft
  • Feste Lieferanten mit festen Laufzeiten (Material, Energie)
  • Personalsicherung
  • Verbesserung der Einnahmensituation aus Investitionstätigkeiten, betrifft die einmaligen Beiträgen

Daher wurde eine Gebührenerhöhung kalkuliert. Die Verbandsgemeindewerke empfehlen eine Anhebung der Verbrauchsgebühr von 1,72 €/m³ auf 2,30 €/m³ (netto) sowie einer Anhebung der Grundgebühr (Qn 2,5) von 144,00 € auf 156,00 € (netto).

Mit der vorgeschlagenen Gebührenerhöhung beträgt das geplante Jahresergebnis -76.357 €.

Geplante Maßnahmen in 2023 sind diverse Sanierungs- und Erschließungsmaßnahmen in fast allen Ortsgemeinden analog der Abwasserbeseitigung mit rund 15 Neubaugebieten in Planung und Bau in 2023 sowie die Errichtung neuer Betriebsbauten der VG-Werke. Für die altersbedingte Erneuerung der Transportleitung Höhe Gensingen (5. und letzter Bauabschnitt) wird die Bauausführung geplant sowie die Transportleitung aus dem Hochbehälter Horrweiler Richtung Aspisheim erneuert. Eine Förderung durch das Land wird geprüft.

Weiterhin sind Investitionen geplant für den Ausbau des GIS / digitalen Bestand als Grundlage für Netzerweiterungen, Netzüberprüfungen und Sanierungskonzepte.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Sicherstellung der Wasserversorgung für die kommenden Jahrzehnte und die daher geplante Versuchsbohrung eines Redundanzbrunnens in Planig.

Im Verwaltungsbereich werden zusätzliche Maßnahmen durchgeführt wie z.B. die Aktualisierung der Personalbedarfsermittlung, die Ersterstellung einer Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) um Gefahrenquellen aufzudecken und Schutzmaßnahmen zu entwickeln sowie Maßnahmen zur Einhaltung des Datenschutzes. Diese werden unter den Rechts- und Beratungskosten dargestellt.

Auf Grundlage der für das Wirtschaftsjahr 2023 veranschlagten Erlöse und Aufwendungen empfehlen die Verbandsgemeindewerke folgende Entgelte für die Grund- und Verbrauchsgebühr (Preise verstehen sich inklusive 7 % Mehrwertsteuer):

Für einen 3-köpfigen Haushalt mit einem Pro-Kopf-Verbrauch von 39 m³/Jahr ergeben sich Kosten für die Wasserversorgung in Höhe von 454,86 € pro Jahr bzw. 37,90 pro Monat. Für diesen dreiköpfigen Beispiel-Haushalt entspricht das einer Erhöhung um 7,12 € im Monat bzw. 85,45 € im Jahr, das entspricht einer Steigerung von ca. 23,1 %.

BZ Schwimmbäder

Der Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR, Betriebszweig Schwimmbäder (Dienstleistungsbetrieb) für das Hallenbad in Gensingen und das Freibad in Sprendlingen, wird wie folgt festgesetzt:

1.

Der Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR, Betriebszweig Schwimmbäder (Dienstleistungsbetrieb), wird wie folgt festgesetzt:

Hallenbad und Freibad

Im Erfolgsplan

in den Erträgen auf

in den Aufwendungen auf

Jahresergebnis

In der Summe stehen in 2023 folgende Investitionen für das Hallenbad Gensingen an:

  • Neue Duschkabinen aus bruchsicherem Glas für die Sauna
  • Ablageregale jeweils vor den Duschen
  • Reserve für Kleinmöbel, Hardware und Technik

Für das Freibad stehen in 2023 folgende Investitionen an:

  • Prüfung Planungskosten Ausbau und Sanierung Freibad i.H.v. 80.000 €, Ansatz der Folgejahre wegen ungewissen Ergebnis erst einmal unberücksichtigt
  • Eingang mit Drehkreuz und Automat im Freibad ausstatten ohne Personalaufwand unter Berücksichtigung der o.g. Planungskosten
  • Rettungsausrüstung für den Einstieg in die Schwallwasserkammer
  • Umbau Chloranlage nach den neuen Vorgaben der DIN
  • Reserve für Kleinmöbel, Hardware und Technik

Im Verwaltungsbereich werden zusätzliche Maßnahmen durchgeführt wie z.B. die Ersterstellung einer Gefährdungsbeurteilung gemäß §5 Arbeitsschutzgesetz, Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Datenschutz etc. Diese werden unter den Rechts- und Beratungskosten dargestellt.

Die Tarife für das Hallenbad Gensingen ändern sich im Vergleich zum Vorjahr nicht. Veränderungen ergeben sich im Freibad Sprendlingen.

Hallenbad Gensingen

Freibad Sprendlingen

Die Gebühren für das Freibad Sprendlingen ändern sich gegenüber dem Vorjahr nur in der Reduzierung des Liegestuhlverleihs.

Die im Erfolgsplan berechneten Verluste werden über einen finanziellen Ausgleich der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen berücksichtigt.

BZ Energieversorgung

1.

Der Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR, Betriebszweig Energieversorgung, wird wie folgt festgesetzt:

im Erfolgsplan

in den Erträgen auf

in den Aufwendungen auf

Jahresergebnis

im Vermögensplan

in den Einnahmen auf

In den Ausgaben auf

2.

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

3.

Der Gesamtbetrag der Kredite wird auf 30.000 € festgesetzt.

4.

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

Geplante Maßnahmen in 2023 sind die Errichtung von PV-Anlagen sowie die Erhöhung der Beteiligung an der Rheinhessen-Energie GmbH in Abhängigkeit der Netzkaufverhandlungen der Rheinhessen-Energie GmbH.

Der Betriebszweig wird neben der Beteiligung an der Rheinhessen-Energie GmbH und den Dienstleistungen der VG-Werke für die Gesellschaft durch den Betrieb der Photovoltaik-Anlagen und dem Blockheizkraftwerk im Hallenbad Gensingen geprägt. Wesentliche Aufwendungen betreffen den Betrieb dieser Anlagen.

Anträge / Anregungen / persönliche Erklärungen:

Der Verwaltungsratsvorsitzende informiert über die geplanten Maßnahmen und Beschaffungen der einzelnen Betriebszweige in 2023 und erläutert die Gründe für die geplante Gebührenerhöhung. Dazu zählen unter anderem die Abschreibungen im Rahmen des Kläranlagenausbaus sowie die extrem gestiegenen Material- und Energiekosten in allen Bereichen. Zusätzlich wird mit einer größeren Erhöhung bei den Tarifverhandlungen gerechnet, die im Januar beginnen. Des Weiteren stellt Herr Wernersbach die Aktualisierung der Satzung und eine damit verbundene Kostenreduzierung beim Rückbau von Wasserzählern im 1. Halbjahr 2023 in Aussicht. Einsparungen werden in der Abwasserbeseitigung erwartet, da sich die Einführung der Umsatzsteuer §2B auf den 01.01.2025 verschiebt.

Anschließend beantworten der Vorsitzende und die Fachgebietsleiter die Fragen der Ratsmitglieder. Angeregt wird das Einsparpotential zu überprüfen. Auf Anfrage wird zugesichert, eine Übersicht der Gebührenerhöhungen der umliegenden Versorger mitzuteilen, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Wirtschaftsplans im Oktober noch nicht vorlagen. In Klärung ist noch der Abtransport des Klärschlamms ab Mitte des Jahres, der auch zu einer Kostensteigerung führen könnte. Beide Ergebnisse werden dem Verwaltungsrat in der nächsten Verwaltungsratssitzung vorgelegt. Ebenso soll ein Ausblick auf die geplanten Maßnahmen in den nächsten Jahren vorgestellt werden.

Herr Wernersbach teilt mit, dass der Verbandsgemeinderat noch die Erhöhung der Entgelte und Gebühren in seiner nächsten Sitzung am 06.02.2023 zustimmen muss.

Beschluss:

1.

Der Verwaltungsrat beschließt einstimmig den Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR inklusive der Änderung der Entgelte und Gebühren für das Wirtschaftsjahr 2023 in der zu dieser Sitzung vorgestellten Variante zum 01.01.2023

2.

Der Verwaltungsrat bittet den Verbandsgemeinderat Sprendlingen-Gensingen einstimmig um Zustimmung zur Festlegung der gegenüber dem Vorjahr geänderten Entgelte und Gebühren für die Abwasserbeseitigung, die Wasserversorgung und das Freibad Sprendlingen gemäß § 7 (3g) Anstaltssatzung.

Finanzielle Auswirkung:

Die Jahresverluste müssen durch die Aufnahme von Darlehen finanziert werden.

TOP 3: Wahl des Vorstands der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR

Folgender Sachverhalt liegt dem Verwaltungsrat als Sitzungsvorlage vor:

Die bisherige Vorstandsvorsitzende, Frau Dipl.-Ing. Rika Glöde, wurde zum 01.12.2022 als Vorstandsvorsitzende abberufen. Sie hat zuletzt die Werke allein als Vorständin vertreten. Damit wird eine Neuwahl einer/eines Vorstandsvorsitzenden notwendig.

Gemäß § 5 Abs. 3 der Anstaltssatzung wählt der Verwaltungsrat den Vorstand grds. für 5 Jahre. Die Stelle soll zeitnah ausgeschrieben werden. Um die Handlungsfähigkeit der Anstalt auch in dieser Zeit der personellen Neuaufstellung zu gewährleisten, soll interimsweise ein Vorstand für den Zeitraum eines Jahres gewählt werden.

Der Unterzeichner hat nach dem Ausscheiden von Frau Glöde entsprechend den Markt sondiert. Dabei hat sich Herr Matthias Blaschke aus Waldalgesheim als geeigneter Kandidat herausgestellt. Herr Blaschke hat über viele Jahre hinweg als Werkleiter gearbeitet und steht aktuell im Dienste der Kreisverwaltung Mainz-Bingen. Details der beruflichen Laufbahn von Herrn Blaschke können dem als nichtöffentliche Anlage beigefügten Lebenslauf entnommen werden.

Herr Blaschke wird sich dem Gremium in der Sitzung vorstellen.

Herr Blaschke soll in der Interimszeit in Teilzeit mit 19,5 Wochenstunden, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stelle im Wirtschaftsplan (E 13 TV-V) beschäftigt werden und so die rechtliche Vertretung der Werke nach außen sicherstellen und die dauerhafte Besetzung der Stelle konstruktiv begleiten.

Es wird vorgeschlagen, Herrn Matthias Blaschke als Vorstand der Werke für einen Interimszeitraum von 1 Jahr, bis zum 31.12.2023 zu wählen und der Beschäftigung von Herrn Blaschke als Vorstand mit einem Beschäftigungsumfang von 19,5 Wochenstunden zuzustimmen.

Die Wahl ist nach den Bestimmungen des § 40 GemO durchzuführen.

Anträge / Anregungen / persönliche Erklärungen:

Der Verwaltungsratsvorsitzende informiert über den Verlauf des Auswahlverfahrens und teilt mit, dass der Beschluss dahingehend geändert werden muss, dass der neue Vorstand bereits zum 21.12.2022 berufen wird, da im aktuellen Jahr noch Notargeschäfte getätigt werden müssen, die nicht auf 2023 zu verschieben sind. Anschließend stellt sich Herr Blaschke dem Gremium vor und beantwortet Fragen. Ratsmitglied Immesberger beantragt die Wahl per Akklamation durchzuführen und das Gremium stimmt dem zu.

Beschluss:

Der Verwaltungsrat stimmt einstimmig der befristeten Beschäftigung von Herrn Blaschke ab dem 21.12.2022 bis zum 31.12.2023 als Vorstand der Verbandsgemeindewerke AöR zu und wählt diesen für diesen Zeitraum zum Vorstandsvorsitzenden.

Finanzielle Auswirkung:

Die Personalkosten sind im Personalkostenbudget der Werke enthalten.

TOP 4: Übertragung der Vertretungsbefugnisse des Vorstandes auf Beschäftigte der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR

Folgender Sachverhalt liegt dem Verwaltungsrat als Sitzungsvorlage vor:

Der Vorstand kann seine Vertretungsbefugnis mit Zustimmung des Verwaltungsrats auf Beschäftigte der VG-Werke gem. § 5 Abs. 6 Anstaltssatzung übertragen.

In der vergangenen Wahlperiode des Vorstands wurde die Vertretungsbefugnis auf Frau Bianca Lücking bei Abwesenheit der Mitglieder des Vorstands übertragen. Dies erfolgte zuletzt in der Sitzung vom 02.11.2021 des Verwaltungsrates befristet bis zum 31.12.2022.

Frau Lücking ist seit 2013 bei den VG-Werken beschäftigt, seit 2016 leitet sie das Fachgebiet Zentraler Service und hat seit 2018 Frau Glöde in ihrer Elternzeit und danach bei Abwesenheit vertreten. In ihrer Funktion hat sich Frau Lücking bewährt und mit sehr viel Engagement die Aufgaben in Vertretung erfolgreich ausgeübt.

Weiterhin wird vorgeschlagen, mit Herrn M. Eng. Eugen Spenst weiterhin als zweiten Vertreter des Vorstands zu benennen. Herr Spenst ist seit Anfang 2017 in den VG-Werken beschäftigt, anfangs als Projektleiter des „Ausbaus der Abwasserreinigung in der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen“ und seit 2020 als Leiter des Fachgebietes Technischer Service. In dieser Funktion hat er großes Verantwortungsbewusstsein, Umsichtigkeit und Zielstrebigkeit bewiesen. Die Vertretungsfunktion wurde zuletzt am 02.11.2021 beschlossen.

Die Vertretung erfolgt nach Verhinderung des Vorstands durch Frau Lücking und bei gleichzeitiger Abwesenheit von Vorstand und Frau Lücking als 1. Vertreterin durch Herrn Spenst als 2. Vertreter. Eine Zuordnung der Geschäftsbereiche ist daher nicht notwendig. Ebenso soll die Vertretungsbefugnis auch für Personalangelegenheiten gelten und vorerst bis zur Neuwahl des Vorstandes und soll bis zum 31.12.2023 befristet werden. Bei erfolgreicher Durchführung soll die Vertretung auf die Wahlperiode des Vorstands angepasst werden.

Beschluss:

Der Verwaltungsrat der VG-Werke Sprendlingen-Gensingen AöR überträgt einstimmig die Vertretungsbefugnis gem. § 5 Abs. 6 Anstaltssatzung auf Frau Bianca Lücking als 1. Vertretung und Herrn Eugen Spenst als 2. Vertretung. Die Vertretungsbefugnis umfasst auch Personalentscheidungen inkl. Vertragsabschlüsse, Abmahnungen und Kündigungen. Die Vertretungsbefugnis wird bis zum 31.12.2023 befristet. Die 1. Vertretung erfolgt im Falle der Verhinderung des Vorstands, die 2. Vertretung im Falle der Verhinderung von Vorstand und 1. Vertretung.

Finanzielle Auswirkung:

Keine

TOP 5: Mitteilungen und Anfragen

TOP 5.1: Stromausschreibung

Folgender Sachverhalt liegt dem Verwaltungsrat als Sitzungsvorlage vor:

Die Stromverträge vieler Anlagen der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR laufen zum 31.12.2022 aus. Deshalb beteiligten sich die VG-Werke an der europaweiten Stromausschreibung der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen. Das Vergabeverfahren wurde geleitet von W2K Rechtsanwälte.

Mangels Angeboten wurde das Vergabeverfahren aufgehoben und mit dem einzigen Anbieter wurde ein Vertrag mit Tranchenfixierung neu verhandelt. Weitere Optionen liegen nicht vor und die VG-Werke haben das Einverständnis erteilt, dass die Verbandsgemeinde zum Zeitpunkt der Tranchenfixierung für die Stromausschreibung 2023 dem Angebot zustimmen darf. Das Einverständnis war wichtig, da nur zum Zeitpunkt der Trachenfixierung aktuelle Preise kurz verfügbar und einsichtig sind.

Im Wirtschaftsplan 2023 wurde bereits eine Erhöhung der Kosten eingeplant. Über das Ergebnis werden wir in einer der nächsten Sitzungen informieren.

Die Verträge der Großabnehmer wie zum Beispiel die Kläranlage Mittlerer Wiesbach in Welgesheim sind davon nicht betroffen und sind noch bis Ende 2023 gültig. Diese werden in 2023 separat ausgeschrieben. Weiterhin besteht die Möglichkeit, auch die jetzigen Verträge nochmals mit auszuschreiben.

TOP 5.2: Team Wasserversorgung

Der Vorsitzende informiert, dass der Wassermeister Herr Konischek am 15.12.2022 in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet wurde und Herr Wiersch am 30.11.2022 sein 25-jähriges Dienstjubiläum bei den VG-Werken feierte.

TOP 5.3: Wahl neuer Vorstand

Ratsmitglied Weller regt an, den neu zu wählenden Vorstand wieder auf 2 Personen zu erweitern und sowohl mit einem technischen als auch einem kaufmännischen Vorstand zu besetzen. Der Vorsitzende erklärt, dass dies bereits angedacht ist und auch von den Mitarbeitern befürwortet wird.

TOP 5.4: Verbindungssammler

Ratsmitglied Schwarz fragt nach, welche Bauarbeiten am Verbindungssammler durchgeführt wurden. Abwassermeister Sproß erläutert, dass die Kanaldeckel freigelegt und angehoben werden mussten.

Es liegen keine weiteren Mitteilungen und Anfragen vor.