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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 1/2024
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Vom Ortsgemeinderat Badenheim

Am Donnerstag, dem 23.11.2023 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Jan Ott die 29. Sitzung des Ortsgemeinderates Badenheim statt.

Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und beschlossen:

Der Vorsitzende beantragt die Aufnahme des Tagesordnungspunktes "Pachtverträge" als neuen TOP 6 in den nicht öffentlichen Teil aufzunehmen. Die nachfolgenden Punkte verschieben sich dann entsprechend. Dem stimmt der Rat einstimmig zu.

TOP 1: Fragen der Einwohner

Fragen werden nicht gestellt.

TOP 2: Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Badenheim für das Jahr 2024

Sach- und Rechtslage:

Mit der Einladung war den Mitgliedern des Ortsgemeinderates der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2024 zugegangen.

Zur Erläuterung des Haushaltes übergibt der Vorsitzende das Wort an den zuständigen Sachbearbeiter der Verbandsgemeinde.

Da der Haushalt des Jahres 2024 bereits in der am 13.11.2023 abgehaltenen Vorbesprechung einem Teil der Ortsgemeinderatsmitglieder detailliert vorgestellt worden ist, wird zur weiteren Vorstellung dessen auf die wesentlichen Punkte hingewiesen.

Der Entwurf sieht im Ergebnishaushalt einen Jahresüberschuss von 91.229 € vor. Die Freie Finanzspitze ist mit 252.000 € ebenfalls positiv. Damit sind die Voraussetzung des § 18 GemHVO erfüllt.

Im Haushaltsentwurf 2024 ist keine gesonderte Darlehensaufnahme vorgesehen.

Herr Ott berichtet, dass er von der Anhebung der Kreisumlage auf nunmehr 35,5 % gehört habe. Diese Information war bei der Aufstellung des Haushalts noch nicht bekannt. Auch wenn die Erhöhung vom Kreistag beschlossen wird, wäre das Ergebnis des Haushaltes weiterhin positiv.

Nach den Orientierungsdaten des Landes beläuft sich der Schwellenwert für die Schlüsselzuweisung A auf 1.122,65 €. Die Steuerkraft je Einwohner der Ortsgemeinde unterschreitet diesen Wert, so dass mit einer Schlüsselzuweisung A i.H.v. ca. 75.000 € gerechnet wird. Die Schlüsselzuweisung B wird i.H.v. ca. 41.000 € gewährt.

Der Finanzhaushalt sieht Investitionsmaßnahmen in Höhe von insgesamt 1.450.830 € vor. Wesentliche Investitionen sind die Grundstücks- und Erschließungskosten für das Neubaugebiet „Obere Sülz“.

Der Finanzhaushalt 2024 schließt mit einem Finanzmittelfehlbetrag von 1.033.163 € ab. Das geplante Defizit 2024 kann durch Verrechnung des zum 31.12.2023 bestehenden

Forderungsbestandes ggü. der Einheitskasse ausgeglichen werden.

Alle weiteren Fragen der Ratsmitglieder konnten von den Vertretern der Verwaltung und dem Vorsitzenden beantwortet werden.

Auf Antrag des Vorsitzenden beschließt der Ortsgemeinderat einstimmig, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 in der vorliegenden Fassung.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Badenheim beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Ortsgemeinde Badenheim für das Jahr 2024 in der vorgelegten Fassung.

Finanzielle Auswirkung:

Schaffung der Ausgabeermächtigung 2024.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 3: Kostenverteilung des Heckenschnitts zwischen der Ortsgemeinde und Anliegern

Sach- und Rechtslage:

Nach § 2 Abs.1 und § 7 ff. des Kommunalabgabengesetzes (KAG) können kommunale Gebietskörperschaften von Grundstückseigentümern, dinglich Nutzungsberechtigten oder Gewerbetreibenden, denen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme von öffentlichen Einrichtungen oder Anlagen ein Vorteil entsteht, Beiträge erheben.

Auf der Grundlage des § 24 Gemeindeordnung (GemO) hat der Ortsgemeinderat Badenheim in Verbindung mit den vorgenannten §§ 7 ff. des Kommunalabgabengesetzes (KAG) mit Datum vom 24.11.2021 die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld-, Weinbergs- und Waldwege beschlossen.

Wirtschaftswege im Sinne der vorgenannten Satzung sind keine öffentlichen Straßen. Diese Wege dienen nach § 1 Abs. 5 Landesstraßengesetz ausschließlich der Bewirtschaftung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken.

Nach aktueller Rechtslage sind Bestandteil der Wirtschaftswege:

1.

Der Wegekörper, das sind insbesondere Wegegrund, Wegeunterbau, Wegedecke, Brücken, Durchlässe, Dämme, Gräben, Entwässerungsanlagen, Böschungen, Stützmauern, Seitenstreifen.

2.

Der Luftraum über dem Wegekörper sowie

3.

Der Bewuchs und das Zubehör.

Aus diesem Grunde werden die Rechnungen für den Heckenrückschnitt entlang der Wirtschaftswege bei den beitragsfähigen Kosten des Wirtschaftswegebaubeitrages berücksichtigt.

In seiner 28. Sitzung am 08.08.2018 hat der Ortsgemeinderat Badenheim den Antrag des Bauernvereins, die Kosten für den Heckenrückschnitt an Wirtschaftswegen bei der Abrechnung des Wegebaubeitrages nicht zu berücksichtigen, aus rechtlichen Gründen abgelehnt. Der Ortsbürgermeister wurde jedoch ermächtigt, anteilige Kosten durch Beratungen mit dem Bau- und Wegeausschuss jährlich neu zu berechnen und als Empfehlung an den Ortsgemeinderat weiterzugeben.

Der Bau- und Wegeausschuss des Ortsgemeinderates Badenheim wird sich in seiner 5. Sitzung am 18.11.2023 mit der Thematik befassen und dem Ortsgemeinderat Badenheim empfehlen, die für 2023 anfallenden Kosten des Heckenrückschnitts entlang der Wirtschaftswege bei den beitragsfähigen Kosten des Wirtschaftswegebaubeitrages entsprechend der Empfehlung des Bau- und Wegeausschusses in Höhe von 40 % zu übernehmen.

Verlauf der Beratung.

Dem Rat lag eine Vorlage über die Kostenverteilung des Heckenschnitts an den Wirtschaftswegen zwischen der Ortsgemeinde und den Anliegern vor.

Nach kurzer Beratung beschließt der Ortsgemeinderat Rechnungen für den Heckenschnitt entlang der Wirtschaftswege bei den beitragsfähigen Kosten des Wirtschaftswegebaubeitrages entsprechend der Empfehlung des Bau- und Wegeausschusses i.H.v. 40 % zu übernehmen.

In diesem Zusammenhang werden 2 defekte Platten auf dem Weg zum Grillplatz erörtert. Hier wird angedacht, die Platten entweder auszutauschen oder zu entfernen und die Lücken zu schottern.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Badenheim beschließt, Rechnungen für den Heckenschnitt entlang der Wirtschaftswege bei den beitragsfähigen Kosten des Wirtschaftswegebaubeitrages entsprechend der Empfehlung des Bau- und Wegeausschusses i.H.v. 40 % zu übernehmen.

Finanzielle Auswirkung:

Im Haushalt wurden entsprechende Mittel bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 4: Mitteilungen und Anfragen

TOP 4.1: Anfrage Ausbau Handynetz an den Autobahnen

Hierzu führt der Vorsitzende nach einleitender Rückfrage von Herrn Dr. Auernheimer, ob ein potentieller neuer Mast das aktuelle Handynetz stören könnte, aus, dass es sich hier um einen Telekom-Mast mit dem entsprechenden Netz handele, der andere zur Rede stehende Mast sei von Vodafone. Baubeginn und weitere Konditionen standen bislang noch nicht fest, so dass hier eine Abstimmung nicht durchgeführt worden ist.

TOP 4.2: Badenheim aktuell

Die Veranstaltung Badenheim aktuell findet am 28.11.2023 statt und wird von Stefan Lufft durchgeführt.

TOP 4.3: Adventsfenster

Im Rahmen der Adventsfenster wird der Ortsgemeinderat am 06.12.2023 die Gestaltung übernehmen.

TOP 4.4: Seniorenweihnachtsfeier

Die Seniorenweihnachtsfeier findet am 16.12.2023 statt. Frau Euler ist bereits mit anderen Helfern und Helferinnen mit den Vorbereitungen beschäftigt.

TOP 4.5: Neujahrsempfang 2024

Der Neujahrsempfang findet am 07.01.2024 um 11 Uhr statt.

TOP 4.6: Schäden behoben

Die Schäden am Flutgraben sind behoben.